
Die Auflösung einer GbR und der Umgang mit laufenden Verträgen
Die Auflösung einer GbR beendet nicht automatisch bestehende Verträge. Diese durchläuft drei Phasen: Auflösung, Liquidation und Vollbeendigung. Während der Liquidationsphase müssen laufende Verträge systematisch abgewickelt werden – durch ordentliche Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen oder Übertragung auf Gesellschafter. Besondere Sorgfalt erfordern Dauerschuldverhältnisse, Lizenzverträge und Arbeitsverträge. Eine strukturierte Vertragsabwicklung schützt die Gesellschafter vor Haftungsrisiken auch nach Beendigung der GbR.