Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung?

✓ Ihre Rechte & Ansprüche durchsetzen
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Svenja Killet

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung

Sie haben gekündigt oder wurden gekündigt – und plötzlich bleibt Ihr letztes Gehalt aus? Diese Situation ist nicht nur frustrierend, sondern kann auch schnell zu finanziellen Engpässen führen. Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht erläutern wir Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

  • Ihre Rechtsposition ist stark: Der Arbeitgeber muss auch nach einer Kündigung den vollständigen Lohn zahlen – dies umfasst neben dem Grundgehalt auch Überstunden, Zulagen und sogar nach Vertragsende eintretende Provisionsansprüche.
  • Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend: Von der sorgfältigen Dokumentation über die qualifizierte Mahnung bis hin zu rechtlichen Schritten wie Mahnbescheid oder Kündigungsschutzklage steht Ihnen ein effektiver Rechtsweg zur Verfügung.
  • Schnelles, aber überlegtes Handeln ist geboten: Während Lohnansprüche erst nach drei Jahren verjähren, müssen bestimmte Fristen – wie die dreiwöchige Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage – strikt beachtet werden. Professionelle rechtliche Unterstützung sichert dabei Ihre Ansprüche.

Ihre rechtliche Position wenn der Chef den Lohn nach der Kündigung verweigert

Wenn Sie sich in der belastenden Situation befinden, dass Ihr Arbeitgeber nach einer Kündigung den Lohn nicht zahlt, steht Ihnen das Recht zur Seite. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 611a BGB eindeutig, dass der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie selbst gekündigt haben oder gekündigt wurden.

Der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ (§ 614 BGB) gilt dabei nur für die Zukunft – bereits geleistete Arbeit muss in jedem Fall vergütet werden. Der Anspruch auf ausstehenden Lohn ergibt sich aus § 611 BGB in Verbindung mit Ihrem Arbeitsvertrag und gilt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Umfang Ihrer Lohnansprüche nach der Kündigung: Was Ihnen zusteht

Ihr Anspruch umfasst dabei nicht nur das reguläre Grundgehalt. Nach § 612 BGB steht Ihnen die vollständige vereinbarte Vergütung zu. Dies beinhaltet das gesamte Vergütungspaket, das Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben:

Das reguläre Grundgehalt bildet naturgemäß die Basis Ihres Anspruchs. Hinzu kommen aber auch alle Überstundenvergütungen, die Sie noch nicht erhalten haben. Diese müssen entsprechend der vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen ausgezahlt werden.

Auch vereinbarte Zuschläge und Zulagen, etwa für Nacht- oder Feiertagsarbeit, bleiben bis zum letzten Arbeitstag geschuldet. Diese Ansprüche ergeben sich häufig aus dem Arbeitsvertrag oder anzuwendenden Tarifverträgen.

Besonders wichtig ist auch die anteilige Berechnung von Sonderzahlungen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Hier kommt es auf die konkrete vertragliche Ausgestaltung an – wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe diese Zahlungen auch nach einer Kündigung noch zustehen.

Ein besonderes Augenmerk verdienen Ihre Provisionen und erfolgsabhängigen Vergütungen, wenn der Chef nach der Kündigung die Zahlung verweigert. Hier gilt ein wichtiger Grundsatz: Sie haben Anspruch auf alle Provisionen, die Sie durch Ihre Tätigkeit bereits verdient haben – die Fälligkeit ergibt sich aus § 614 BGB und Ihren vertraglichen Vereinbarungen. Beachten Sie dabei: Ihr Anspruch kann sich auch auf solche Geschäftserfolge erstrecken, die erst nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eintreten. Aufgrund der rechtlichen Komplexität dieser Konstellation empfehlen wir Ihnen, sich fachkundig beraten zu lassen.

Typische Ausreden des Chefs bei Lohnverweigerung nach Kündigung

In unserer langjährigen Praxis begegnen uns immer wieder typische Argumentationsmuster von Arbeitgebern, mit denen diese versuchen, die Lohnzahlung zu verzögern oder zu verweigern. Diese sind rechtlich meist nicht haltbar:

Liquiditätsengpässe des Unternehmens

Wenn Ihr Arbeitgeber sich auf finanzielle Schwierigkeiten beruft, ist dies für Ihren Lohnanspruch unerheblich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko und muss für die Zahlung der Löhne vorsorgen. Es gilt der Grundsatz: “Geld hat man zu haben”. Das wirtschaftliche Risiko darf nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Zurückbehaltung von Arbeitsmaterialien

Die Argumentation, erst nach Rückgabe von Unterlagen oder Arbeitsmitteln den Lohn zu zahlen, ist rechtlich nur in sehr engen Grenzen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB kommt nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht. Die bloße Nichtrückgabe von Arbeitsmitteln rechtfertigt keine Einbehaltung des Lohns – hier muss der Arbeitgeber andere rechtliche Wege beschreiten.

In 3 Schritten zu Ihrem Lohn: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Als Ihre rechtlichen Berater empfehlen wir ein systematisches Vorgehen in mehreren Schritten:

1. Professionelle Dokumentation als Fundament

Der erste und wichtigste Schritt ist eine sorgfältige Dokumentation. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, insbesondere:

  • Ihren Arbeitsvertrag mit sämtlichen Änderungen und Zusatzvereinbarungen
  • Alle Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • Das Kündigungsschreiben und damit zusammenhängende Korrespondenz
  • Nachweise über geleistete Arbeit (Zeiterfassung, Projektdokumentation etc.)
  • Den gesamten Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber


Dokumentieren Sie auch die mündliche Kommunikation durch Gesprächsnotizen mit Datum und Inhalt. Erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller ausstehenden Zahlungen. Diese gründliche Vorbereitung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

2. Qualifizierte Mahnung

Eine formal korrekte Mahnung ist der nächste wichtige Schritt. Diese sollte:

  • Schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein
  • Eine präzise Aufstellung der geforderten Beträge enthalten
  • Eine angemessene Zahlungsfrist von in der Regel 1-2 Wochen setzen
  • Auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hinweisen


Wir unterstützen Sie bei der Formulierung einer rechtssicheren Mahnung, die Ihre Position von Anfang an klar macht.
Achtung: Damit die Mahnung auch Wirkung entfalten kann, muss der Anspruch auf Ihren Lohn auch fällig und durchsetzbar sein.

3. Rechtliche Durchsetzung

Bleibt die Mahnung erfolglos, stehen verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung:

Der gerichtliche Mahnbescheid nach §§ 688 ff. ZPO ist ein schnelles und zunächst kostengünstiges Verfahren. Er kann bei klaren Forderungen sinnvoll sein und führt oft schon zur Zahlung. Legt der Arbeitgeber Widerspruch ein, geht das Verfahren in einen normalen Prozess über.

Die Kündigungsschutzklage nach §§ 7, 4 S. 1 KSchG muss innerhalb der dreiwöchigen Frist erhoben werden. Sie kann mit der Gehaltsforderung verbunden werden, was prozessökonomisch oft sinnvoll ist. Dabei wird auch die Wirksamkeit der Kündigung überprüft.

Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten und wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Strategie in Ihrem individuellen Fall die besten Erfolgsaussichten hat.

Besondere Szenarien bei ausstehendem Lohn nach Kündigung

Im Arbeitsleben können verschiedene außergewöhnliche Umstände eintreten, die Ihren Lohnanspruch beeinflussen. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei unterstützen wir Sie auch in diesen komplexen Situationen und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf.

Insolvenz des Arbeitgebers: Ihre Rechte bei nicht gezahltem Lohn

Wenn Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz gerät, bedeutet dies nicht automatisch den Verlust Ihrer Lohnansprüche. Das deutsche Arbeitsrecht bietet hier verschiedene Schutzmechanismen. Die Bundesagentur für Arbeit sichert mit dem Insolvenzgeld Ihre Lohnansprüche für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten gestellt werden.

Parallel dazu ist es wichtig, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Dies betrifft insbesondere Ansprüche, die über den vom Insolvenzgeld abgedeckten Zeitraum hinausgehen. Eine Registrierung als Gläubiger beim Insolvenzverwalter sichert Ihre Position im weiteren Verfahren.

Lohnfortzahlung in Sonderfällen: Was Sie wissen müssen

Das Arbeitsrecht erkennt an, dass es verschiedene Situationen gibt, in denen Sie trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung Anspruch auf Lohnfortzahlung haben:
Im Krankheitsfall steht Ihnen nach § 3 EFZG für bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung zu. Voraussetzung ist, dass die Krankheit die alleinige Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit ist. Dies gilt bei einem regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand, der einer Heilbehandlung bedarf.

Auch bei persönlichen Verhinderungsgründen, die Sie nicht zu vertreten haben, besteht nach § 616 BGB ein Vergütungsanspruch für eine verhältnismäßig kurze Zeit. Dies kann beispielsweise bei einer eigenen Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder dem Tod naher Angehöriger der Fall sein. Auch wenn Sie als Zeuge vor Gericht erscheinen müssen oder von einem Wohnungsbrand betroffen sind, greift dieser Schutz.

Annahmeverzug und Betriebsrisiko: Weitere Wege zu Ihrem Lohn

Besonders relevant für die Frage „Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung“ sind die Regelungen zum Annahmeverzug nach § 615 S. 1 BGB. Verweigert der Arbeitgeber unberechtigterweise die Annahme Ihrer Arbeitsleistung, behalten Sie Ihren vollen Vergütungsanspruch.

Das Gleiche gilt nach § 615 S. 3 BGB, wenn die Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich wird, die in der Risikosphäre des Arbeitgebers liegen. Der Arbeitgeber trägt das sogenannte Betriebsrisiko – auch wenn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer ein Verschulden treffen.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Lohnansprüchen in all diesen Sonderkonstellationen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte.

Rechtliche Besonderheiten bei nicht angemeldeter Beschäftigung

Ein besonders komplexer Fall liegt vor, wenn der ausstehende Lohn aus einem nicht ordnungsgemäß angemeldeten Arbeitsverhältnis stammt. Die rechtliche Bewertung solcher Situationen erfordert eine differenzierte Betrachtung.

Gemäß §§ 812 ff., 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ist zu beachten: Wurde wissentlich gegen gesetzliche Vorschriften zur Anmeldung von Arbeitsverhältnissen verstoßen, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Durchsetzbarkeit von Lohnansprüchen haben.

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Wer in Kenntnis eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz oder der Sittenwidrigkeit eine Leistung erbringt, kann für diese unter Umständen keine rechtlichen Ansprüche geltend machen, § 817 S. 2 (analog) BGB. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.

Für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bedeutet dies: Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Anmeldung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie umgehend professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Durchsetzung von Ansprüchen in solchen Konstellationen erfordert besondere juristische Expertise und eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Gestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation rechtskonform zu gestalten und Ihre berechtigten Interessen zu wahren.

Prävention und Schutz: So vermeiden Sie Lohnausfälle nach der Kündigung

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, empfehlen wir:

  • Schriftlichen Arbeitsvertrag mit klaren Zahlungsvereinbarungen
  • Regelmäßige Dokumentation von Mehrarbeit
  • Zeitnahe Reklamation bei ausbleibenden Zahlungen
  • Vorsicht bei häufig verspäteten Gehaltszahlungen

Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche

Wenn Ihr Chef nach der Kündigung den Lohn nicht zahlt, stehen Sie vor einer rechtlich vielschichtigen, aber lösbaren Situation. Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert dabei ein strategisches Vorgehen und fundierte arbeitsrechtliche Expertise. Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Das Arbeitsrecht stellt Ihnen wirksame Instrumente zur Verfügung – entscheidend ist deren rechtssichere Anwendung.

Der Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert ein präzises Zusammenspiel verschiedener rechtlicher Aspekte: Von der Einhaltung strikter Fristen über die Beachtung spezieller Formvorschriften bis hin zur lückenlosen Dokumentation. Schon kleine Formfehler oder versäumte Fristen können die Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen gefährden.

Handeln Sie daher zeitnah, aber wohlüberlegt. Eine professionelle Beweissicherung und gründliche Dokumentation Ihrer Ansprüche bilden das Fundament für die erfolgreiche Durchsetzung. Die qualifizierte Mahnung ist dabei oft der erste formelle Schritt. Bleiben Ihre Bemühungen erfolglos, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Wege offen – vom Mahnbescheid bis zur Kündigungsschutzklage.

Als Kanzlei Hartun & Killet stehen wir seit vielen Jahren erfolgreich an der Seite von Arbeitnehmern. Wir verstehen nicht nur die rechtliche Dimension Ihres Falls, sondern auch die persönliche Belastung, die eine ausbleibende Lohnzahlung mit sich bringt. Durch eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie und konsequente Interessenvertretung nehmen wir Ihnen diese Last von den Schultern.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Ihr Chef nach der Kündigung den Lohn zurückhält, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen sammeln und dokumentieren. Setzen Sie dann eine schriftliche Mahnung per Einschreiben, in der Sie eine angemessene Zahlungsfrist setzen. Bleibt diese erfolglos, können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die für Ihren Fall optimale Strategie zu entwickeln.

Während Lohnansprüche grundsätzlich erst nach drei Jahren verjähren, gibt es wichtige kürzere Fristen zu beachten. Besonders relevant ist die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage. Auch arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können Ihre Ansprüche begrenzen. Lassen Sie sich daher zeitnah beraten, um keine Fristen zu versäumen.

Ja, Ihr Anspruch umfasst das gesamte vereinbarte Vergütungspaket. Dazu gehören neben dem Grundgehalt auch Überstundenvergütungen, Zuschläge, Zulagen und anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag und eventuell anwendbaren Tarifverträgen.

Provisionsansprüche bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Das gilt nicht nur für bereits verdiente, sondern unter Umständen auch für Provisionen aus Geschäften, die erst nach Ihrem Ausscheiden abgeschlossen werden. Die Berechnung ist oft komplex und sollte rechtlich geprüft werden.

Nein, ein Zurückbehaltungsrecht am Lohn wegen nicht zurückgegebener Arbeitsmittel ist nur in sehr engen Grenzen zulässig. Der Arbeitgeber muss für die Rückforderung von Firmeneigentum separate rechtliche Schritte einleiten.

Bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers können Sie Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Dies sichert Ihre Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung. Wichtig ist die zweimonatige Antragsfrist. Zusätzlich sollten Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Nein, Ihr Arbeitgeber ist zur pünktlichen und vollständigen Lohnzahlung verpflichtet – auch nach einer Kündigung. Jede vorsätzliche Verzögerung oder Verweigerung der Zahlung ist rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber für die Zahlung der Löhne vorsorgen und trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Argumente wie Liquiditätsengpässe, ausstehende Kundenzahlungen oder organisatorische Probleme sind keine rechtlich akzeptablen Gründe für eine verzögerte Lohnzahlung. Sollte Ihr Chef dennoch versuchen, die Zahlung hinauszuzögern, können Sie unmittelbar rechtliche Schritte einleiten.

Die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche hängen vom Einzelfall ab. Häufig greift Ihre Rechtsschutzversicherung. Alternativ können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. In einem ersten Gespräch prüfen wir Ihre Optionen, entwickeln eine Strategie und klären Sie transparent über die Kosten auf.

Die Dauer variiert je nach gewähltem Verfahren und Reaktion des Arbeitgebers. Ein Mahnbescheid kann innerhalb weniger Wochen zur Zahlung führen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung muss mit mehreren Monaten gerechnet werden. Wir setzen uns für eine möglichst zügige Lösung ein.

Die Durchsetzung von Lohnansprüchen bei nicht angemeldeter Beschäftigung ist rechtlich komplex. Entscheidend ist, ob Sie von der fehlenden Anmeldung wussten. Lassen Sie sich in dieser Situation unbedingt anwaltlich beraten, um Ihre Optionen zu prüfen.

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