Was tun bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Picture of Svenja Killet
Svenja Killet

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

Was tun bei Kündigung durch Arbeitgeber

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann jeden Arbeitnehmer treffen und stellt oft eine erhebliche emotionale sowie finanzielle Belastung dar. In dieser kritischen Situation ist schnelles und überlegtes Handeln unerlässlich. Die Frage „Was tun bei Kündigung durch Arbeitgeber?“ gewinnt besondere Brisanz durch die gesetzlich vorgeschriebene 3-Wochen-Frist nach §§ 4 S. 1, 7 KSchG.

Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht bei Hartun & Killet kennen wir die Tragweite dieser kurzen Frist. Wir betonen nachdrücklich: Innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung müssen Sie handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da nach ihrem Ablauf die Kündigung als rechtswirksam gilt – selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig gewesen sein sollte.

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist sofortiges Handeln erforderlich – die gesetzliche Frist von nur drei Wochen ist entscheidend für Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
  • Erfahren Sie, welche Schritte Sie unverzüglich einleiten müssen, von der Prüfung der Kündigungsgründe bis zur fristgerechten Einreichung einer Kündigungsschutzklage.
  • Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bei Hartun & Killet unterstützt Sie dabei, keine wichtigen Fristen zu versäumen und Ihre arbeitsrechtlichen, persönlichen und finanziellen Interessen zu wahren.

Ihre 3-Wochen-Frist läuft

Wir erläutern Ihnen umgehend die wichtigsten rechtlichen Aspekte und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf. Von der unverzüglichen Prüfung der Kündigungsgründe über die Wahrung kritischer Fristen bis hin zur möglichen Einreichung einer Kündigungsschutzklage – wir stehen Ihnen in dieser zeitkritischen Phase kompetent zur Seite.

Lassen Sie uns keine Zeit verlieren. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie detailliert, welche Schritte Sie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber sofort einleiten müssen und wie wir Sie dabei unterstützen, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre berufliche Zukunft zu finden.

Die erste Reaktion: Ruhe bewahren und Fakten sammeln

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist es verständlich, dass Sie zunächst geschockt und verunsichert sind. Viele unserer Mandanten berichten von Gefühlen der Kränkung, Wut oder Angst vor der Zukunft. Es ist wichtig, diese Gefühle zuzulassen, sich aber nicht von ihnen überwältigen zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich auf die Fakten konzentrieren und systematisch vorgehen.

Als erste Schritte empfehlen wir, das Kündigungsschreiben sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Notieren Sie das Datum des Kündigungszugangs. Nehmen Sie Kontakt zum Betriebsrat auf, falls ein solcher in Ihrem Unternehmen existiert. Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis zusammen und markieren Sie sich wichtige Fristen im Kalender. Nicht zuletzt ist es ratsam, zeitnah einen Termin für eine rechtliche Erstberatung zu vereinbaren.

Rechtliche Grundlagen: Was Sie über Kündigungen wissen sollten

Um die Situation richtig einschätzen zu können, ist es hilfreich, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zu kennen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bilden hier den rechtlichen Rahmen.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erstreckt seinen Geltungsbereich auf Arbeitnehmer in Betrieben mit einer Belegschaft von mehr als zehn Beschäftigten, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Gemäß §§ 1 Abs. 1, 23 KSchG muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Kündigung auf Gründen basiert, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Von besonderer rechtlicher Tragweite ist die in §§ 4 S. 1, 7 KSchG verankerte Klagefrist: Arbeitnehmer sind gehalten, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, sofern sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzweifeln. Diese Frist ist von herausragender Bedeutung, da nach ihrem Ablauf die Kündigung kraft Gesetzes als wirksam gilt, selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig gewesen sein sollte.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im BGB geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Sie reichen von vier Wochen bis zu sieben Monaten, § 622 BGB. Tarifverträge oder Ihr individueller Arbeitsvertrag können abweichende Regelungen vorsehen.

In bestimmten Fällen genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören unter anderem Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung, schwerbehinderte Menschen, Mitglieder des Betriebsrats und Arbeitnehmer in Elternzeit, vgl. § 17 MuSchG oder § 85 SGB IX. Liegt einer dieser Fälle vor, ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Die Kündigungsschutzklage: Ihr Weg zur gerichtlichen Überprüfung

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig ist, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da verspätete Klagen nicht mehr zugelassen werden.

Der Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens beginnt mit der Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht. Es folgt eine Güteverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Sollte keine Einigung zustande kommen, findet ein Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil statt. Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Alternativen zur Klage

Nicht immer ist der Gang vor Gericht die beste Lösung. Oft können außergerichtliche Verhandlungen zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis führen. Mögliche Verhandlungsziele können ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung, die Verlängerung der Kündigungsfrist, die Umwandlung in eine einvernehmliche Vertragsauflösung oder eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Position sein.

Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade in komplexen Situationen oft kreative Lösungen gefunden werden können, die sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die persönlichen Aspekte berücksichtigen.

Ihre Rechte und Pflichten während der Kündigungsfrist

Auch wenn Ihnen gekündigt wurde, bleiben Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt haben und Ihre Arbeitsleistung erbringen müssen, sofern Sie nicht freigestellt wurden. Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und dürfen sich für einen neuen Job bewerben.

Vorbereitung auf die Zeit nach der Kündigung

Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung mit der Kündigung ist es wichtig, sich auf die Zeit danach vorzubereiten. Dazu gehört die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit, die spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen sollte. Überprüfen Sie Ihre finanzielle Situation und passen Sie gegebenenfalls Ihre Ausgaben an. Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf und Ihre Bewerbungsunterlagen und nutzen Sie Ihre Netzwerke für die Jobsuche.

Unser Ansatz: Ganzheitliche Beratung in schwierigen Zeiten

Wir verstehen, dass eine Kündigung mehr als nur ein rechtliches Problem ist. Sie betrifft Ihr gesamtes Leben und kann weitreichende Folgen haben. Deshalb setzen wir auf einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der nicht nur die arbeitsrechtlichen Aspekte berücksichtigt, sondern auch die persönlichen Auswirkungen im Blick behält.

Von uns können Sie eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Situation erwarten. Wir zeigen Ihnen alle rechtlichen Handlungsoptionen auf und geben eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken. Dabei berücksichtigen wir auch persönliche und finanzielle Aspekte.

Unser Vorgehen: Schritt für Schritt an Ihrer Seite

Unser Vorgehen beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, bei der wir Ihnen zuhören und eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation geben. Es folgt eine detaillierte Analyse aller relevanten Unterlagen, auf deren Basis wir eine fundierte rechtliche Bewertung erarbeiten. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie, die Ihren Zielen und Ihrer persönlichen Situation entspricht. Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Schritten, sei es bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder vor Gericht. Auch nach Abschluss des Verfahrens stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie beim Neustart.

Handeln Sie schnell, aber überlegt

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine ernste Situation, die schnelles Handeln erfordert. Gleichzeitig ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen, sondern wohlüberlegt vorzugehen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung und einem klaren Plan können Sie Ihre Interessen wahren und gestärkt aus dieser Situation hervorgehen.

Als Kanzlei Hartun & Killet stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem ganzheitlichen Ansatz zur Seite. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie, die zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation passt.

Denken Sie daran: Eine Kündigung mag das Ende eines Arbeitsverhältnisses sein, aber sie kann auch der Beginn eines neuen, möglicherweise besseren Kapitels in Ihrem Berufsleben sein. Mit der richtigen Unterstützung und einer positiven Einstellung können Sie diese Herausforderung meistern und gestärkt daraus hervorgehen.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben in der Regel drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens, §§ 4 S.1, 7 KSchG iVm. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB.

Grundsätzlich ja. Ihr Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Kündigungsfrist fort, es sei denn, Sie werden freigestellt. Sie haben weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt und müssen Ihre Arbeitsleistung erbringen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. Allerdings kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart werden.

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen, wie etwa Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Arbeitsplätze abbauen muss.

Ja, während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen.

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig, etwa bei Diebstahl oder Arbeitsverweigerung.

Ja, Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Leistungen und Ihr Verhalten wahrheitsgemäß und wohlwollend beschreibt. Die Kündigung selbst darf im Zeugnis nicht erwähnt werden.

Eine Kündigung ist unter Umständen auch während einer Krankschreibung möglich. Allerdings verlängert sich Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht durch die Kündigung.