Kanzlei Hartun & Killet
Die Kanzlei Hartun & Killet ist eine junge, dynamische Kanzlei mit einem klaren Fokus: Wir konzentrieren uns auf wenige Bereiche, sind dann aber DIE Anlaufstelle für unsere Mandanten und für deren Themen. Dabei ist es uns wichtig, fokussiert zu arbeiten, aber zugleich anwaltlichen Service anzubieten, der aus Sicht unserer Mandantinnen und Mandanten sinnvoll ist.
So konzentrieren wir uns einerseits auf Rechtsbereiche, in denen wir Erfahrung haben und in denen wir mit Leidenschaft arbeiten – Rechtsanwältin Killet im Strafrecht, Rechtsanwältin Hartun im Immobilienbereich. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Mandantschaft zusätzlich in rechtlichen Bereichen, die mit deren Themen und unseren rechtlichen Schwerpunkt-Themen eng verknüpft sind. Das gilt z.B. im Bereich Vertragsrecht und Inkasso für Mieter, Vermieter und Eigentümer. Genauso sind wir aber auch Ansprechpartnerinnen zu familienrechtlichen und allgemein zivilrechtlichen Themen, die im Umfeld eines Strafverfahrens bzw. einer Nebenklage relevant werden können.
All das machen wir mit dem Ziel, für die rechtlichen Probleme unserer Mandantinnen und Mandanten eine rechtliche Anlaufstelle zu sein, auf die sie zählen können. Und wenn wir nicht die richtige Kompetenz haben, verweisen wir gerne an kompetente Netzwerkpartner.
Strafverteidigung
Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, ist es wichtig, sich schnell um professionelle Strafverteidigung zu kümmern. Denn mit der Unterstützung eines Strafverteidigers bzw. einer Strafverteidigerin ist es möglich, dass ein Strafverfahren entweder eingestellt wird oder mit einer möglichst geringen Strafe endet.
Rechtsanwältin Killet ist Strafverteidigerin. Sie unterstützt Sie regional und deutschlandweit professionell und schnell, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird – unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet. Dabei setzt sie sich mit voller Kraft dafür ein, dass Ihr Strafverfahren den bestmöglichen Ausgang für Sie nimmt.
Im Falle einer Hausdurchsuchung oder einer Verhaftung erreichen Sie sie unter dieser Notfall-Handynummer: 01575 8192726
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Opfervertretung // Nebenklage
Opfer einer Straftat oder deren Hinterbliebene werden im Strafverfahren nur als Zeugen gehört. In vielen Fällen genügt das den Betroffenen allerdings nicht. Denn Betroffene wollen nicht selten Einfluss auf das Verfahren nehmen können, z.B. eigene Fragen stellen. Im Rahmen einer sog. Nebenklage ist das möglich.
Wollen Sie als Nebenkläger in einem Strafverfahren auftreten, unterstützt Rechtsanwältin Killet Sie als Ihre Vertreterin der Nebenklage im Strafverfahren. Wenn möglich, setzt sie außerdem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit der Straftat durch, berät und vertritt Sie in Gewaltschutzverfahren und erwirkt z.B. Kontakt- und Näherungsverbote.
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Mietrecht für Mieter & Vermieter
Nicht selten kommt es im Mietverhältnis – ob Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag – zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter. Denn häufig sind die Auffassungen über Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sehr unterschiedlich, z.B. im Hinblick auf Mietmängel, Schönheitsreparaturen, Mietzahlungen oder eine Kautionsrückforderung.
Wird aus einer Meinungsverschiedenheit eine rechtliche Auseinandersetzung, unterstützt Rechtsanwältin Hartun Sie in allen Fragen des Wohnraummietrechts und des Gewerbemietrechts. Sie berät und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht und unabhängig davon, ob Sie sich als Mieter oder Vermieter an sie wenden.
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Wohnungseigentumsrecht // WEG-Recht
Das WEG-Recht ist ein Teil des Immobilienrechts, der ausschließlich für Eigentümer von Eigentumswohnungen Relevanz hat und für Personen, die eine solche Wohnung kaufen wollen. Da das WEG gesetzlich Rechte und Pflichten der Eigentümer (untereinander) regelt und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft hinzukommen, ist dieser Rechtsbereich komplex und konfliktträchtig zugleich.
Deswegen berät und vertritt Rechtsanwältin Hartun Sie als Kaufinteressent, Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft in allen Fragen des WEG-Rechts: Sie prüft und gestaltet Vereinbarungen, berät und vertritt Sie aber auch, wenn es um eine Beschlussanfechtung geht oder eine Beschlussersetzungsklage zu erheben ist.
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Baurecht // Bauvertragsrecht
In Bauprojekten kommt es häufig zu Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Auftragnehmern: Hier kann es um kleinere Probleme – z.B. im Zusammenhang mit einem einzelnen Gewerk – gehen, aber auch um sehr grundlegende rechtliche Probleme im Projekt insgesamt.
Rechtsanwältin Hartun berät vor allem private und gewerbliche Bauherren bzw. Bauträger, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zu allen Fragen des Bauvertragsrechts. Natürlich unterstützt sie ihre Mandantinnen und Mandanten aber auch, wenn es darum geht, z.B. Ansprüche auf Erfüllung, Vergütung oder Schadenersatz etc. (außer)gerichtlich geltend zu machen.
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Vertragsrecht // (Anwalts‑)Inkasso
Kaufverträge, Werkverträge, Darlehensverträge und viele andere Verträge prägen den geschäftlichen und privaten Alltag. Vor allem, wenn es um größere Summen geht, sollte ein Vertrag vor Vertragsschluss bestenfalls professionell geprüft und ggf. nachverhandelt werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Genauso wichtig ist es aber auch, Rechte und Ansprüche z.B. auf (Nach-)Erfüllung oder Schadensersatz geltend zu machen, wenn ein Vertrag nicht (korrekt) erfüllt wurde.
Für Sie als Privatperson oder Unternehmen sind wir verlässliche Ansprechpartnerinnen im Vertragsrecht: einerseits, wenn es um die Prüfung oder Gestaltung eines Vertrages (ggf. inkl. AGB) geht – andererseits, wenn vertragliche Ansprüche geklärt, angemahnt und (gerichtlich) durchgesetzt werden müssen.
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