Was gehört in die AGB

Rechtssichere Gestaltung und wichtige Klauseln
was gehört in die agb
Rechtssichere AGB sind das Fundament erfolgreicher Geschäftstätigkeit und schaffen Klarheit in Vertragsbeziehungen. Sie müssen transparent formuliert sein und dürfen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Branchenspezifische Anforderungen und aktuelle Rechtsentwicklungen sind zu berücksichtigen. Als erfahrene Vertragsrechtsanwälte unterstützen wir Sie bei der Gestaltung maßgeschneiderter AGB: rechtssicher, praxistauglich und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für optimalen Rechtsschutz.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick:

  • Transparenz und Verständlichkeit: AGB müssen klar und verständlich formuliert sein, um rechtlich wirksam zu werden
  • Inhaltskontrolle: Nicht alle Klauseln sind zulässig – das AGB-Recht setzt enge Grenzen für unangemessene Benachteiligungen
  • Branchenspezifische Anforderungen: Je nach Geschäftsbereich sind unterschiedliche Regelungen erforderlich und sinnvoll

Warum AGB für Unternehmen unverzichtbar sind

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind das Rückgrat jeder professionellen Geschäftstätigkeit und bilden die rechtliche Grundlage für eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen. Sie ermöglichen es Unternehmen, wiederkehrende Vertragsinhalte zu standardisieren und gleichzeitig rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Ohne ordnungsgemäß gestaltete AGB sind Unternehmen erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt und können ihre Interessen nicht angemessen durchsetzen. Gleichzeitig unterliegen AGB einer strengen gesetzlichen Kontrolle, die darauf abzielt, Verbraucher und Geschäftspartner vor unangemessenen Benachteiligungen zu schützen. Besonders wichtig ist hier die Hinzuziehung eines Anwalt für Vertragsrecht.

Die rechtssichere Gestaltung von AGB erfordert daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der eigenen Unternehmensinteressen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Diese Balance zu finden, ist entscheidend für den langfristigen Geschäftserfolg.

Rechtliche Grundlagen der AGB-Gestaltung

Gesetzliche Basis

Die rechtlichen Anforderungen an AGB ergeben sich primär aus den §§ 305 ff. BGB (AGB-Recht). Diese Vorschriften regeln sowohl die Einbeziehung von AGB in Verträge als auch deren inhaltliche Kontrolle. Ergänzend finden branchenspezifische Gesetze wie das Verbraucherrecht, E-Commerce-Recht oder Reiserecht Anwendung.

Unterscheidung nach Vertragspartnern

Das AGB-Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Vertragspartnern und deren Schutzbedürftigkeit. Verbraucher genießen den stärksten Schutz, während im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern lockerere Maßstäbe gelten. Diese Unterscheidung prägt maßgeblich die Gestaltungsmöglichkeiten für AGB.

Grundprinzipien der AGB-Kontrolle

Das Gesetz verfolgt mehrere Grundprinzipien: das Transparenzgebot verlangt klare und verständliche AGB, die Inhaltskontrolle verhindert unangemessene Benachteiligungen, und das Überraschungsverbot schützt vor ungewöhnlichen Klauseln. Diese Prinzipien bilden den Rahmen für jede AGB-Gestaltung.

Grundlegende Struktur und Aufbau von AGB

Präambel und Geltungsbereich

AGB sollten mit einer klaren Definition ihres Geltungsbereichs beginnen. Dabei ist zu regeln, für welche Geschäfte und Vertragsarten die AGB gelten und wie sie in Verträge einbezogen werden. Eine transparente Präambel schafft Klarheit über die Anwendbarkeit der nachfolgenden Bestimmungen.>

Logische Gliederung

Eine sinnvolle Struktur erleichtert das Verständnis und erhöht die Rechtssicherheit. Bewährt hat sich eine Gliederung nach Geschäftsphasen: von der Vertragsanbahnung über die Vertragserfüllung bis hin zur Beendigung und Nachbetreuung. Klare Überschriften und eine durchdachte Nummerierung unterstützen die Übersichtlichkeit.

Sprache und Verständlichkeit

AGB müssen in einer Sprache verfasst sein, die der durchschnittliche Vertragspartner verstehen kann. Juristische Fachbegriffe sollten erklärt oder vermieden werden. Komplexe Sachverhalte sind in einfache, nachvollziehbare Sätze zu gliedern. Dies dient nicht nur der rechtlichen Wirksamkeit, sondern auch der Kundenfreundlichkeit.

Wesentliche Klauseln für alle AGB

Vertragsschluss und Angebote

Die Regelung des Vertragsschlusses ist fundamental für jede Geschäftsbeziehung. Hier sollte klar definiert werden, wann und wie Verträge zustande kommen, welche Bedeutung Angebote und Bestellungen haben und unter welchen Umständen eine Bindung entsteht. Besonders im Online-Handel sind präzise Regelungen zum Bestellvorgang und zur Bestätigung erforderlich.

Preise und Zahlungsbedingungen

Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten gehören zu den wichtigsten Vertragsinhalten. AGB sollten regeln, ob Preise als Brutto- oder Nettopreise zu verstehen sind, welche zusätzlichen Kosten anfallen können und welche Zahlungsfristen gelten. Auch Regelungen zu Verzugszinsen und Mahngebühren sind hier sinnvoll einzuordnen.

Lieferung und Leistungserbringung

Die Bestimmungen zu Lieferzeiten, Leistungsfristen und den Modalitäten der Erfüllung sind zentral für die Kundenerwartungen. Dabei sollten realistische Fristen gesetzt und angemessene Toleranzen für Verzögerungen eingeplant werden. Regelungen zum Lieferort, Versandkosten und Gefahrenübergang komplettieren diesen Bereich.

Gewährleistung und Haftung

Während die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Verbrauchern nach § 476 Abs. 1 BGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) bestimmte Einschränkungen zulässig. Angemessene Regelungen zur Anzeige von Mängeln und zu Haftungsbeschränkungen sind zulässig, müssen aber die gesetzlichen Grenzen beachten.

Bei der Gestaltung von AGB sollten Unternehmen stets rechtlichen Rat einholen, um sowohl ihre Interessen zu wahren als auch gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Spezielle Klauseln nach Geschäftsbereichen

E-Commerce und Online-Handel

Online-Händler benötigen spezielle Regelungen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu gehören Bestimmungen zum Widerrufsrecht, zur elektronischen Vertragsabwicklung, zum Datenschutz und zur Produkthaftung. Auch technische Aspekte wie Verfügbarkeit der Website, Systemausfälle und elektronische Kommunikation sollten geregelt werden.

Dienstleistungsunternehmen

Dienstleister müssen besonders die Beschreibung ihrer Leistungen, Terminvereinbarungen, Stornierungsregelungen und die Zusammenarbeit mit Kunden regeln. Auch Fragen der Mitwirkungspflichten des Kunden, des Umgangs mit Betriebsgeheimnissen und der Abrechnung von Zeitaufwand sind relevant.

Handwerk und Baugewerbe

Im Handwerk sind Regelungen zu Kostenvoranschlägen, Nachträgen, Abnahmefristen und Mängelgewährleistung besonders wichtig. Auch der Umgang mit Baustellenrisiken, Terminverschiebungen und die Koordination mit anderen Gewerken sollten berücksichtigt werden.

Beratung und freie Berufe

Berater und Freiberufler benötigen Regelungen zur Beratungshaftung, Vertraulichkeit, Honorarabrechnung und zum Umgang mit Interessenkonflikten. Auch die Abgrenzung zwischen verschiedenen Beratungsleistungen und die Dokumentation von Beratungsprozessen sind wichtige Aspekte.

Datenschutz und digitale Aspekte

DSGVO-Compliance in AGB

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten erfüllen. Diese werden regelmäßig in einer gesonderten Datenschutzerklärung umgesetzt, während in AGB auf datenschutzrechtliche Regelungen nur verwiesen werden sollte, wenn dies für die Vertragsdurchführung relevant ist.

Digitale Kommunikation

Moderne AGB sollten Regelungen zur elektronischen Kommunikation, zu E-Mail-Verkehr, zur Nutzung digitaler Plattformen und zu Online-Services enthalten. Auch technische Mindestanforderungen, Systemkompatibilität und der Umgang mit technischen Störungen sind relevante Aspekte.

Cloud-Services und Software

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten oder Software-as-a-Service sind spezielle Regelungen zu Verfügbarkeit, Datensicherheit, Updates und Support erforderlich. Auch Fragen der Portabilität von Daten und der Beendigung von Services sollten geklärt werden.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Zulässige Haftungsausschlüsse

Nicht alle Haftungsausschlüsse sind rechtlich zulässig. Nach § 309 Nr. 7 BGB kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Für einfache Fahrlässigkeit sind Haftungsbeschränkungen zulässig, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (B2B) sind weitergehende Beschränkungen möglich, jedoch unterliegen auch diese gesetzlichen Schranken.

Produkthaftung und Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht vollständig ausgeschlossen, aber in ihrem Umfang und ihrer Abwicklung näher geregelt werden. Produkthaftungsansprüche unterliegen besonderen Bestimmungen, die in AGB nur begrenzt modifiziert werden können.

Vermögensschäden und Folgeschäden

Haftungsbeschränkungen für Vermögensschäden und Folgeschäden erfordern besondere Aufmerksamkeit. Hier sind branchenspezifische Besonderheiten und die Art der erbrachten Leistung zu berücksichtigen. Angemessene Haftungsobergrenzen können vereinbart werden, müssen aber verhältnismäßig sein.

Kündigung und Vertragsbeendigung

Ordentliche Kündigungsrechte

AGB sollten klare Regelungen zu ordentlichen Kündigungsrechten enthalten. Dabei sind die gesetzlichen Mindestfristen zu beachten und angemessene Kündigungsfristen zu vereinbaren. Auch die Form der Kündigung und eventuelle Kündigungsgründe sollten spezifiziert werden.

Außerordentliche Kündigung

Für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sollten die wesentlichen Kündigungsgründe exemplarisch aufgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Aufzählung nicht abschließend ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für außerordentliche Kündigungen beachtet werden.

Folgen der Vertragsbeendigung

Die Regelung der Folgen einer Vertragsbeendigung ist oft vernachlässigt, aber sehr wichtig. Dazu gehören Rückgabepflichten, Abrechnung von Teilleistungen, Behandlung von Betriebsgeheimnissen und eventuelle Nachvertragspflichten.

Streitbeilegung und Gerichtsstand

Gerichtsstandsvereinbarungen

Gerichtsstandsklauseln können die Rechtsdurchsetzung erheblich erleichtern, unterliegen aber bestimmten Beschränkungen. Im Verbraucherverkehr sind sie nur eingeschränkt zulässig, während im Geschäftsverkehr größere Gestaltungsspielräume bestehen.

Schiedsverfahren und Mediation

Alternative Streitbeilegungsverfahren können kostengünstiger und schneller sein als Gerichtsverfahren. Schiedsklauseln und Mediationsvereinbarungen sollten jedoch sorgfältig gestaltet werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.

Anwendbares Recht

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist die Wahl des anwendbaren Rechts von großer Bedeutung. Rechtswahl-klauseln können Rechtssicherheit schaffen, müssen aber mit internationalen Vorschriften in Einklang stehen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer AGB benötigen, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um rechtliche Risiken zu minimieren und optimale Geschäftsbedingungen zu schaffen.

Einbeziehung von AGB in Verträge

Hinweispflichten

Damit AGB Vertragsbestandteil werden, müssen sie ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen werden. Dies erfordert einen deutlichen Hinweis auf die AGB bereits bei Vertragsschluss. Online-Shops müssen beispielsweise durch Checkboxen oder andere deutliche Mechanismen auf die AGB hinweisen.

Möglichkeit der Kenntnisnahme

Der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, die AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Dies bedeutet, dass AGB zugänglich gemacht werden müssen – im Online-Bereich durch entsprechende Links, im stationären Handel durch Aushang oder Aushändigung.

Zustimmung des Vertragspartners

Die Zustimmung zu den AGB kann ausdrücklich, etwa durch Ankreuzen einer Checkbox, oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie die Nutzung einer Dienstleistung unter Hinweis auf die Geltung der AGB, erfolgen. Im E-Commerce sind explizite Zustimmungsmechanismen Standard geworden.

Kontrolle und Unwirksamkeit von AGB-Klauseln

Transparenzkontrolle

Alle AGB-Klauseln unterliegen der Transparenzkontrolle. Sie müssen klar und verständlich formuliert sein. Mehrdeutige oder unverständliche Klauseln werden kundenfreundlich ausgelegt oder können sogar unwirksam sein.

Inhaltskontrolle

Die Inhaltskontrolle prüft, ob AGB-Klauseln den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Dabei gibt es Listen mit eindeutig unwirksamen Klauseln (schwarze Liste) und Klauseln, die der besonderen Prüfung unterliegen (graue Liste).

Folgen unwirksamer Klauseln

Unwirksame AGB-Klauseln führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Stattdessen tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Dies kann für das Unternehmen nachteilig sein, weshalb eine sorgfältige Gestaltung wichtig ist.

Branchenspezifische Besonderheiten

Gastgewerbe und Tourismus

Hotels, Restaurants und Reiseveranstalter benötigen spezielle Regelungen zu Stornierungen, No-Show-Gebühren, Haftung für mitgebrachte Gegenstände und besonderen Risiken. Auch saisonale Aspekte und Paketreiseregelungen sind zu berücksichtigen.

IT und Software

Software-Unternehmen müssen Lizenzbestimmungen, Support-Leistungen, Update-Zyklen und Haftung für Softwarefehler regeln. Besonders bei SaaS-Angeboten sind Service-Level-Agreements und Verfügbarkeitsgarantien wichtig.

Gesundheitswesen

Medizinische Dienstleister haben besondere Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. AGB müssen Schweigepflicht, Behandlungsfehler-Haftung und spezielle Kündigungsrechte berücksichtigen.

Finanzdienstleistungen

Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen. AGB müssen Compliance-Vorgaben, Verbraucherschutzbestimmungen und Meldepflichten berücksichtigen.

Internationale Aspekte und grenzüberschreitender Handel

Rechtswahl und Gerichtsstand

Bei internationalen Geschäften sollten AGB Regelungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand enthalten. Dabei sind die Grenzen der Rom-I-Verordnung und anderer internationaler Abkommen zu beachten.

Sprachversionen

Mehrsprachige AGB erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Übersetzung. Unterschiede zwischen den Sprachversionen können zu Rechtsunsicherheit führen. Eine Vorrangklausel für eine bestimmte Sprachversion kann hilfreich sein.

Export- und Import-Bestimmungen

Bei grenzüberschreitendem Handel sind Zoll-, Export- und Importbestimmungen in die AGB einzubeziehen. Auch Fragen der Produktzulassung und -kennzeichnung können relevant sein.

Praktische Tipps für die AGB-Gestaltung

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

AGB sollten regelmäßig überprüft und an veränderte Geschäftspraktiken oder Rechtslage angepasst werden. Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert, bei dynamischen Geschäftsfeldern auch häufiger.

Branchenvergleich und Best Practices

Der Blick auf Branchenstandards und bewährte Praktiken kann hilfreich sein. Allerdings sollten AGB nicht einfach kopiert, sondern an die spezifischen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden.

Mitarbeiterschulung

Mitarbeiter, die mit Kunden in Kontakt stehen, sollten über die wesentlichen Inhalte der AGB informiert sein. Dies hilft bei der korrekten Anwendung und vermeidet Missverständnisse.

Dokumentation von Änderungen

Änderungen an AGB sollten dokumentiert und Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei wesentlichen Änderungen kann eine erneute Zustimmung erforderlich sein.

Checkliste für rechtssichere AGB

Formale Anforderungen:

  • Klare und verständliche Sprache
  • Logische Struktur und Gliederung
  • Vollständige und korrekte Rechtsgrundlagen
  • Ordnungsgemäße Einbeziehung in Verträge
  • Angemessene Schriftgröße und Lesbarkeit

Inhaltliche Prüfpunkte:

  • Angemessenheit aller Klauseln
  • >Einhaltung gesetzlicher Grenzen
  • Branchenspezifische Anforderungen
  • Ausgewogenheit der Interessenabwägung
  • Aktualität der Regelungen

Praktische Umsetzung:

  • Integration in Geschäftsprozesse
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Regelmäßige Überprüfung
  • Dokumentation von Änderungen
  • Monitoring der Rechtsprechung

Fazit: AGB als Instrument der Rechtssicherheit

Rechtssichere AGB sind ein unverzichtbares Instrument für jeden Unternehmer. Sie schaffen Klarheit in Geschäftsbeziehungen, reduzieren das Streitrisiko und ermöglichen eine effiziente Abwicklung von Geschäften. Gleichzeitig erfordern sie eine sorgfältige Gestaltung, die sowohl die eigenen Interessen berücksichtigt als auch den gesetzlichen Rahmen einhält.

Die Investition in professionell gestaltete AGB zahlt sich langfristig durch reduzierte Rechtsrisiken, klarere Geschäftsbeziehungen und erhöhte Rechtssicherheit aus. Angesichts der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der ständigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist es empfehlenswert, bei der Gestaltung und regelmäßigen Überprüfung von AGB fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Bei der Gestaltung Ihrer AGB unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Geschäftsbedingungen, die Ihre Interessen optimal schützen und gleichzeitig allen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Rechtlich sind AGB nicht zwingend vorgeschrieben, aber für die meisten Unternehmen dringend empfehlenswert. Sie schaffen Rechtssicherheit und regeln wichtige Aspekte der Geschäftsbeziehung, die sonst nur durch das Gesetz geregelt wären.

Ja, AGB können geändert werden. Bei bestehenden Vertragsbeziehungen müssen Kunden über Änderungen informiert werden und haben meist ein Widerspruchsrecht. Bei wesentlichen Änderungen kann eine erneute Zustimmung erforderlich sein.

Unwirksame Klauseln führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. An ihre Stelle tritt die entsprechende gesetzliche Regelung. Der Rest der AGB bleibt wirksam.

Ja, im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (B2B) gelten lockerere Kontrollanforderungen als im Verbrauchergeschäft (B2C). Verbraucher genießen stärkeren Schutz vor unangemessenen AGB-Klauseln.

Grundsätzlich können AGB in jeder Sprache verfasst werden. Wichtig ist, dass der Vertragspartner die Sprache versteht. Bei Verbrauchern empfiehlt sich die Verwendung der deutschen Sprache, sofern sich das Angebot an deutsche Verbraucher richtet.

Im Online-Shop müssen AGB deutlich erkennbar verlinkt und vor Vertragsschluss einsehbar sein. Eine Checkbox oder ein vergleichbares Verfahren zur aktiven Zustimmung wird empfohlen, ist jedoch nicht in jedem Fall gesetzlich zwingend erforderlich.

Nein, die gesetzliche Gewährleistung kann gegenüber Verbrauchern nach § 476 Abs. 1 BGB nicht ausgeschlossen werden. Im B2B-Bereich sind eingeschränkte Ausschlüsse möglich, aber auch hier gibt es gesetzliche Grenzen.

Häufige Fehler sind unverständliche Formulierungen, unangemessene Haftungsausschlüsse, fehlerhafte Einbeziehung, veraltete Rechtsgrundlagen und unausgewogene Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert. Bei sich schnell ändernden Geschäftsfeldern oder nach wesentlichen Gesetzesänderungen sollten AGB häufiger überprüft und angepasst werden.

AGB sind per Definition vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Sie werden wirksam Vertragsbestandteil, wenn sie vom Verwender dem Vertragspartner bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht werden – dies kann schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Individuelle, speziell ausgehandelte Abreden sind hingegen keine AGB, sondern Individualvereinbarungen.

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