Vertragsrecht (Anwalts-)Inkasso

Vertragsrecht // (Anwalts-)Inkasso

Verträge aller Art – ob Kaufverträge, Werkverträge oder Dienstverträge etc. – prägen den geschäftlichen und privaten Alltag.

Geht es in einem Vertrag um größere Geldbeträge, ist es sinnvoll, einen solchen Vertrag bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung professionell zu prüfen und bei Bedarf nachzuverhandeln. Das minimiert rechtliche Risiken bei Problemen mit der Vertragsdurchführung. Aber auch, wenn es bei einem Vertrag dann tatsächlich zu Auseinandersetzungen kommt, ist anwaltlicher Rat im Vertragsrecht wichtig, z.B. um Ansprüche auf Schadensersatz effektiv geltend machen oder einen Vertrag ordentlich rückabwickeln zu können.

Deswegen unterstützen wir Sie – ob Privatperson oder Unternehmen – im Vertragsrecht: wir prüfen und gestalten Verträge, genauso wie Geschäftsbedingungen etc.

Wir kümmern uns aber auch verlässlich darum, Ansprüche z.B. gegen Vertragspartner zunächst zu prüfen und außergerichtlich oder vor Gericht effektiv durchzusetzen.

Verträge gestalten, prüfen & verhandeln

Verträge sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten – und das in allen Bereichen und Branchen. Vor allem Verträge mit größeren und großen Vertragsvolumina (z.B. auch im Baurecht) sollten deswegen bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung zustande kommen. Das gilt in gleicher Weise für individuelle Verträge und Musterverträge für die vielfache Verwendung, aber im geschäftlichen Kontext auch für AGB und Erklärungen wie z.B. Widerrufsbelehrungen.

Als Rechtsanwältinnen für Vertragsrecht unterstützen wir Sie deshalb in diesem Bereich wie folgt:

  • Prüfen von Vertragsentwürfen / AGB
  • Erstellen von Verträgen / AGB
  • Erstellen von Widerrufsbelehrungen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Sie sind auf der Suche nach professioneller Unterstützung in der Vertragsgestaltung oder bei Vertragsverhandlungen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt!
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Vorgehen bei Vertragsverletzungen: Nacherfüllung, Schadensersatz & Co.

Nicht immer werden Verträge erfüllt, wie es sein sollte: Zahlungen bleiben aus, die vereinbarten Leistungen werden nicht (so) erbracht wie vereinbart – die Möglichkeiten für eine nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung sind sehr vielfältig.

In solchen Fällen geht es dann darum, Rechte und Ansprüche wegen Vertragsverletzung zu prüfen und ggf. durchzusetzen. Bei Vertragsverletzungen kann es unter anderem um diese Rechte und Ansprüche gehen:

  • Nacherfüllung / Nachbesserung
  • Minderung
  • Rücktritt vom Vertrag inkl. Rückabwicklung des Vertrages
  • Aufwendungsersatz
  • Schadensersatz
  • Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum, Täuschung etc.
  • Rückabwicklung von Verträgen inkl. Herausgabeansprüchen etc.

Sollten Sie Schwierigkeiten mit oder in einem Vertrag haben, weil Ihr Vertragspartner sich nicht an das Vereinbarte hält, unterstützen wir Sie gerne. Wir klären für Sie zunächst die Sach- und Rechtslage und empfehlen Ihnen ein angemessenes Vorgehen in Ihrer Situation.

Ist es sinnvoll, rechtlich gegen Vertragspartner vorzugehen, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht geltend.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung in Vertragsangelegenheiten – außergerichtlich oder vor Gericht? Kontaktieren Sie uns gerne direkt!
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Forderungs­management / anwaltliches Inkasso

Vor allem im geschäftlichen Kontext sind offene Forderungen mehr als nur ein Ärgernis. Einerseits verursachen offene Forderungen in Unternehmen (personellen) Mehraufwand. Andererseits können sich hohe Außenstände durch unbeglichene Rechnungen bzw. Forderungen – ob viele kleine oder wenige große – zu einem enormen wirtschaftlichen Problem und zum Insolvenzrisiko entwickeln.

Aus diesem Grund sind wir gerne Ihre Ansprechpartnerinnen, wenn es darum geht, dass Ihre offenen Forderungen beglichen werden. Wir

  • prüfen Forderungen z.B. im Hinblick auf Bestehen, Fälligkeit, Umfang etc.,
  • mahnen Forderungen zunächst mit anwaltlichem Schreiben bei Ihrem Schuldner an (außergerichtliche Mahnung),
  • leiten das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein, wenn das außergerichtliche Verfahren erfolglos bleibt, und
  • vertreten Sie vor Gericht, wenn Ihr Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt und das Mahnverfahren in ein gerichtliches Verfahren übergeht.

Kommt es in Ihrem Unternehmen häufiger vor, dass Forderungen offenbleiben? Dann unterstützen wie Sie gerne auch dauerhaft: mit Abläufen und Prozessen der Forderungsbeitreibung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sie benötigen Unterstützung bei der Beitreibung von offenen Forderungen – in einem einzelnen Fall oder in einer Vielzahl von Fällen? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!
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