Strafe Fahren ohne Führerschein Jugendstrafrecht

Konsequenzen und Rechte verstehen
Bild von Svenja Killet
Svenja Killet

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

einstellung ausländischer mitarbeiter
Fahren ohne Führerschein als Jugendlicher zieht schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich – von Geldstrafen bis zu Jugendarrest. Das Jugendstrafrecht bietet jedoch besondere Schutzmaßnahmen und erzieherische Ansätze. Die richtige rechtliche Verteidigung kann entscheidend sein für die Zukunft des jungen Menschen. Als erfahrene Strafverteidiger mit Schwerpunkt auf Jugendstrafrecht entwickeln wir individuelle Verteidigungsstrategien, setzen auf erzieherische Maßnahmen statt harter Bestrafung und kämpfen für mildeste mögliche Konsequenzen. Schützen Sie die Zukunft Ihres Kindes.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick:

  • Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat nach § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Im Jugendstrafrecht stehen Erziehung und Resozialisierung vor Bestrafung – mildere Sanktionen sind möglich
  • Eine frühzeitige und kompetente Strafverteidigung kann die Folgen erheblich mildern und die Zukunftschancen schützen

Was ist Fahren ohne Führerschein?

Das Fahren ohne Führerschein stellt eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar. Diese Vorschrift erfasst alle Fälle, in denen jemand ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Für Jugendliche und Heranwachsende sind die Konsequenzen besonders weitreichend, da sie ihre gesamte weitere Entwicklung beeinflussen können. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht ist uns die besondere Bedeutung einer kompetenten Verteidigung in solchen Fällen bewusst.

Die Straftat ist bereits dann vollendet, wenn das Fahrzeug auch nur wenige Meter bewegt wird. Es kommt nicht darauf an, ob ein Schaden entstanden ist oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Schon das bloße Führen des Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis erfüllt den Tatbestand vollständig.

Besonders problematisch wird die Situation, wenn Jugendliche mit fremden Fahrzeugen ohne Erlaubnis fahren. Hier kommen oft weitere Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl oder unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen hinzu, was die rechtlichen Konsequenzen erheblich verschärfen kann.

Das Bewusstsein für die Schwere dieser Straftat ist bei vielen Jugendlichen nicht ausreichend vorhanden. Oft wird das Fahren ohne Führerschein als Bagatelldelikt oder „Dummejungenstreich“ betrachtet, obwohl es sich um eine echte Straftat mit erheblichen Folgen handelt.

Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafrechts

Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren, wenn sie zur Tatzeit nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden oder es sich um eine Jugendverfehlung handelt. Diese Altersgrenze ist von entscheidender Bedeutung, da das Jugendstrafrecht andere Ziele und mildere Sanktionen vorsieht als das Erwachsenenstrafrecht.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt die besonderen Verfahrensweisen und Sanktionsmöglichkeiten. Der Grundgedanke des Jugendstrafrechts liegt nicht in der Vergeltung, sondern in der Erziehung und Resozialisierung junger Straftäter. Dieser Erziehungsgedanke durchzieht das gesamte Verfahren und beeinflusst sowohl die Art der Sanktionen als auch deren Vollstreckung.

Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens

Jugendstrafverfahren unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. So sind die Verhandlungen grundsätzlich nicht öffentlich, um den Jugendlichen vor zusätzlicher Stigmatisierung zu schützen. Auch die Presse darf keine Namen oder andere Angaben veröffentlichen, die eine Identifizierung ermöglichen würden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe. Diese ist in allen Verfahrensstadien beteiligt und erstellt Berichte über die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein soziales Umfeld und mögliche erzieherische Maßnahmen. Diese Berichte haben erheblichen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung.

Das Verfahren kann auch durch Diversionsentscheidungen beendet werden, ohne dass es zu einer förmlichen Verurteilung kommt. Dies ist besonders bei Ersttätern und leichteren Delikten möglich und schont die Zukunftschancen des Jugendlichen erheblich.

Strafrahmen nach § 21 StVG

Grundtatbestand

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Der Strafrahmen sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Diese Strafandrohung gilt grundsätzlich auch für Jugendliche, wobei die Sanktionen des Jugendstrafrechts zur Anwendung kommen.

Im Jugendstrafrecht sieht das Gesetz keine allgemeine Geldstrafe wie im Erwachsenenstrafrecht vor. Vielmehr kann das Gericht als Zuchtmittel eine Geldauflage anordnen (§ 15 JGG). Eine eigenständige Geldstrafe wird bei Jugendlichen nicht verhängt, da das Jugendgerichtsgesetz andere Sanktionsformen vorsieht.

Qualifizierte Tatbestände

Schwerer wird die Tat bestraft, wenn sie unter bestimmten erschwerenden Umständen begangen wird. So droht nach § 21 Abs. 2 StVG Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde oder wenn er trotz eines gerichtlichen Fahrverbots gefahren ist.

Besonders schwerwiegend ist auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ohne Führerschein. Im Jugendstrafrecht wird bei mehreren gleichzeitig begangenen Straftaten eine einheitliche Sanktion verhängt, die sämtliche Verfehlungen einbezieht und sich an erzieherischen Gesichtspunkten orientiert. Es erfolgt keine Addition von Einzelstrafen wie im Erwachsenenstrafrecht.

Sanktionen im Jugendstrafrecht

Erziehungsmaßregeln

Das Jugendstrafrecht kennt drei Arten von Sanktionen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Erziehungsmaßregeln stehen im Vordergrund und sollen primär erzieherisch wirken. Hierzu gehören Weisungen wie die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs, gemeinnützige Arbeit oder die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung.

Auch die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer oder die Anordnung von Auflagen wie regelmäßige Meldungen bei der Polizei gehören zu den Erziehungsmaßregeln. Diese Maßnahmen sollen dem Jugendlichen helfen, künftig ein straffreies Leben zu führen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Eine weitere wichtige Erziehungsmaßregel ist die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Anti-Gewalt-Trainings. Bei Verkehrsdelikten wie dem Fahren ohne Führerschein sind besonders Verkehrserziehungskurse geeignet, um dem Jugendlichen die Bedeutung der Verkehrsregeln zu vermitteln.

Zuchtmittel

Zuchtmittel haben einen stärker repressiven Charakter als Erziehungsmaßregeln, sollen aber dennoch primär erzieherisch wirken. Zu den Zuchtmitteln gehören die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest.

Die Verwarnung ist die mildeste Form der Zuchtmittel und kommt bei leichteren Fällen in Betracht, wenn der Jugendliche Einsicht zeigt und eine Wiederholung unwahrscheinlich ist. Auflagen können die Zahlung eines Geldbetrags, die Erbringung von Arbeitsleistungen oder andere Verpflichtungen umfassen.

Der Jugendarrest ist die schärfste Form der Zuchtmittel und kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest verhängt werden. Der Dauerarrest kann bis zu vier Wochen dauern und wird in speziellen Jugendarrestanstalten vollzogen.

Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion des Jugendstrafrechts und kommt nur in Betracht, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen. Sie kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in Ausnahmefällen bis zu zehn Jahren betragen.

Bei der Verhängung einer Jugendstrafe kann deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche sich bereits die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. Die Bewährungszeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahre.

Besonderheiten bei jugendlichen Ersttätern

Diversion im Jugendstrafrecht

Gerade bei Ersttätern bietet das Jugendstrafrecht besondere Möglichkeiten zur Erledigung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren nach § 45 JGG einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet wurde und eine Anklage nicht erforderlich ist.

Auch das Gericht kann nach § 47 JGG das Verfahren einstellen, wenn dies aus erzieherischen Gründen zweckmäßig erscheint. Diese Diversionsmöglichkeiten sind besonders wertvoll, da sie eine Verurteilung und damit eine Eintragung in das Bundeszentralregister vermeiden.

Häufig werden in diesem Zusammenhang gemeinnützige Arbeit, Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an Anti-Gewalt- oder Verkehrstrainingskursen vereinbart. Diese Maßnahmen haben sowohl erzieherischen Wert als auch eine abschreckende Wirkung.

Bedeutung des sozialen Umfelds

Bei der Entscheidung über Art und Höhe der Sanktion spielt das soziale Umfeld des Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Ein intaktes Elternhaus, schulische oder berufliche Integration und das Fehlen weiterer Auffälligkeiten sprechen für mildere Maßnahmen.

Umgekehrt können zerrüttete Familienverhältnisse, Schulprobleme oder bereits bestehende Vorstrafenbelastung zu schärferen Sanktionen führen. Hier ist es Aufgabe der Verteidigung, positive Aspekte herauszuarbeiten und erzieherische Alternativen aufzuzeigen.

Strafverfahren bei Jugendlichen

Besondere Verfahrensrechte

Jugendliche haben im Strafverfahren besondere Rechte, die ihrem Alter und ihrer Entwicklung Rechnung tragen. So besteht in schwerwiegenderen Fällen ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, auch wenn die allgemeinen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Das Verfahren soll beschleunigt durchgeführt werden, um zeitnah auf die Tat zu reagieren und den erzieherischen Effekt nicht zu gefährden. Längere Verfahrensdauern können kontraproduktiv sein und die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen beeinträchtigen.

Auch die Ladung und Belehrung müssen altersgerecht erfolgen. Der Jugendliche muss in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte aufgeklärt werden, insbesondere über das Recht zu schweigen und einen Verteidiger zu konsultieren.

Rolle der Erziehungsberechtigten

Die Erziehungsberechtigten werden über das Verfahren informiert und haben das Recht, bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein. Sie können auch einen Verteidiger beauftragen und haben Akteneinsichtsrecht.

Allerdings können die Interessen von Eltern und Jugendlichem durchaus divergieren. Während die Eltern oft eine möglichst milde Behandlung wünschen, kann es für den Jugendlichen sinnvoller sein, die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen und entsprechende Konsequenzen zu tragen.

In konfliktreichen Situationen kann es notwendig sein, dem Jugendlichen einen eigenen Rechtsbeistand zu bestellen, der ausschließlich seine Interessen vertritt.

Nebenfolgen und langfristige Konsequenzen

Eintragungen in das Bundeszentralregister

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht werden grundsätzlich in das Bundeszentralregister eingetragen, unterliegen aber besonderen Tilgungsregelungen. Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden nach fünf Jahren getilgt, Jugendstrafen nach unterschiedlichen Fristen je nach Schwere.

Für Führungszeugnisse gelten noch kürzere Fristen. Viele Jugendstrafen werden bereits nach zwei Jahren nicht mehr in Führungszeugnisse aufgenommen, was für die berufliche Zukunft des Jugendlichen von großer Bedeutung ist.

Bei Diversionsentscheidungen erfolgt gar keine Eintragung in das Bundeszentralregister, was einen erheblichen Vorteil darstellt. Dies unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen und kompetenten Verteidigung.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Das Fahren ohne Führerschein hat auch Auswirkungen auf die spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zusätzliche Auflagen verhängen oder die Erteilung der Fahrerlaubnis zeitlich hinausschieben.

Bei wiederholten Verstößen können auch medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) angeordnet werden, die für junge Menschen eine zusätzliche Hürde darstellen. Eine frühe und angemessene Reaktion auf das Fehlverhalten kann solche langfristigen Folgen vermeiden helfen.

Verteidigungsstrategien

Frühzeitige Intervention

Der Erfolg der Verteidigung hängt maßgeblich davon ab, wie früh professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden, die das spätere Verfahren erheblich beeinflussen.

Eine kompetente Strafverteidigung wird zunächst prüfen, ob überhaupt alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Möglicherweise liegt gar kein öffentlicher Verkehrsraum vor, oder es bestehen Zweifel an der Identität des Fahrers. Auch Verfahrensfehler der Ermittlungsbehörden können zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Gleichzeitig sollten frühzeitig erzieherische Maßnahmen eingeleitet werden, die bei einer späteren Diversionsentscheidung berücksichtigt werden können. Die freiwillige Teilnahme an Verkehrserziehungskursen oder gemeinnützige Arbeit werden von Staatsanwaltschaft und Gericht positiv bewertet.

Schadenswiedergutmachung und Tatfolgenbeseitigung

Ein wichtiger Aspekt der Verteidigung liegt in der Schadenswiedergutmachung und Tatfolgenbeseitigung. Auch wenn beim Fahren ohne Führerschein nicht zwingend ein Schaden entstanden ist, können präventive Maßnahmen ergriffen werden.

Die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und zur aktiven Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten wird von den Gerichten sehr positiv bewertet. Dies kann sich sowohl auf die Art der Sanktion als auch auf deren Höhe auswirken.

Kooperation mit Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe spielt im Verfahren eine zentrale Rolle und erstellt wichtige Berichte über die Persönlichkeit des Jugendlichen. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verteidigung und Jugendgerichtshilfe kann erheblich zur Findung angemessener erzieherischer Maßnahmen beitragen.

Dabei ist es wichtig, der Jugendgerichtshilfe alle relevanten positiven Aspekte zu verdeutlichen und mögliche erzieherische Alternativen aufzuzeigen. Oft können so schärfere Sanktionen vermieden und sinnvolle pädagogische Maßnahmen vereinbart werden.

Präventive Maßnahmen und Aufklärung

Bedeutung der Verkehrserziehung

Viele Fälle des Fahrens ohne Führerschein bei Jugendlichen gehen auf mangelndes Bewusstsein für die rechtlichen Konsequenzen zurück. Eine frühzeitige und umfassende Verkehrserziehung kann hier präventiv wirken und junge Menschen vor folgenschweren Fehlentscheidungen bewahren.

Schulen, Eltern und Fahrschulen tragen gemeinsam die Verantwortung, Jugendliche über die Risiken und Konsequenzen des Fahrens ohne Führerschein aufzuklären. Dabei sollte nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die praktischen Gefahren im Straßenverkehr thematisiert werden.

Frühe Heranführung an die Fahrerlaubnis

Eine positive Alternative ist die frühe Heranführung an den legalen Erwerb der Fahrerlaubnis. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren bietet jungen Menschen die Möglichkeit, legal Fahrerfahrungen zu sammeln und gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.

Auch der Erwerb von Führerscheinen für Leichtkrafträder oder Mofas kann eine sinnvolle Alternative darstellen und den Reiz des illegalen Fahrens mindern. Wichtig ist dabei eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung durch die Eltern.

Besondere Fallkonstellationen

Fahren mit fremden Fahrzeugen

Besonders problematisch sind Fälle, in denen Jugendliche mit fremden Fahrzeugen ohne Erlaubnis fahren. Hier kommen oft weitere Straftaten wie unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen oder sogar Diebstahl hinzu, was die rechtlichen Konsequenzen erheblich verschärft.

In solchen Fällen ist es besonders wichtig, frühzeitig die genauen Umstände zu klären und mögliche Milderungsgründe herauszuarbeiten. Oft spielen Gruppendruck oder spontane Entscheidungen eine Rolle, die bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Wenn zusätzlich zum Fahren ohne Führerschein noch Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegt, verschärft sich die Situation erheblich. Hier drohen neben den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis zusätzliche Sanktionen wegen Trunkenheit im Verkehr.

Bei der Verteidigung müssen dann beide Deliktkomplexe berücksichtigt werden. Oft ist es sinnvoll, eine freiwillige Teilnahme an Suchtberatungen oder entsprechenden Therapiemaßnahmen zu initiieren, die bei der Strafzumessung positiv berücksichtigt werden.

Wiederholungstäter

Bei Jugendlichen, die bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein aufgefallen sind, steigen die Anforderungen an eine erfolgreiche Verteidigung erheblich. Hier müssen tieferliegende Ursachen für das Fehlverhalten identifiziert und angegangen werden.

Oft spielen familiäre Probleme, schulische Schwierigkeiten oder andere soziale Faktoren eine Rolle. Eine umfassende Sozialanalyse und die Entwicklung langfristiger Lösungsansätze sind hier unerlässlich für eine erfolgreiche Verteidigung.

Checkliste für Betroffene und Eltern

Sofortmaßnahmen nach einer Anzeige:

  • Ruhe bewahren und nicht vorschnell reagieren
  • Keine Aussagen gegenüber Polizei ohne anwaltliche Beratung
  • Alle Unterlagen und Dokumente sammeln
  • Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren

Vorbereitung auf das Verfahren:

  • Positive Aspekte der Persönlichkeit dokumentieren
  • Erzieherische Maßnahmen einleiten
  • Schulische oder berufliche Situation stabilisieren
  • Soziales Umfeld einbeziehen und stärken
  • Schadenswiedergutmachung prüfen

Langfristige Perspektive:

  • Präventive Maßnahmen für die Zukunft entwickeln
  • Fahrerlaubniserwerb vorbereiten
  • Berufliche Auswirkungen minimieren
  • Familie und soziales Umfeld stärken
  • Regelmäßige Beratung und Begleitung sicherstellen

Handlungsempfehlungen

Das Fahren ohne Führerschein ist auch für Jugendliche eine ernst zu nehmende Straftat mit weitreichenden Konsequenzen. Das Jugendstrafrecht bietet jedoch besondere Möglichkeiten für erzieherische und mildere Sanktionen, die eine Chance zur positiven Entwicklung darstellen.

Entscheidend für den Erfolg ist eine frühzeitige und kompetente rechtliche Beratung, die alle Möglichkeiten des Jugendstrafrechts ausschöpft. Dabei stehen nicht nur die rechtlichen Aspekte im Vordergrund, sondern auch die langfristige positive Entwicklung des jungen Menschen.

Die Zusammenarbeit zwischen Verteidigung, Jugendgerichtshilfe, Eltern und anderen Beteiligten ist von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche erzieherische Intervention. Nur durch ein koordiniertes Vorgehen lassen sich die negativen Folgen minimieren und positive Zukunftsperspektiven entwickeln.

Lassen Sie sich nicht von der Komplexität des Jugendstrafrechts entmutigen. Mit der richtigen Beratung und einer durchdachten Verteidigungsstrategie lassen sich auch schwierige Situationen erfolgreich bewältigen. Wir stehen Ihnen dabei mit unserer Erfahrung im Strafrecht zur Seite und kämpfen für die beste Lösung für Ihr Kind.

Häufig gestellte Fragen

Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig. Vorher können sie nicht strafrechtlich verfolgt werden, es können aber andere Maßnahmen wie Familienhilfe eingeleitet werden.
Bei Ersttätern stehen meist erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, wie Verkehrserziehungskurse oder gemeinnützige Arbeit. Eine Diversionsentscheidung ohne förmliche Verurteilung ist möglich.
Nein, Eltern werden nicht automatisch bestraft. Sie können aber zivilrechtlich für Schäden haftbar gemacht werden und haben Aufsichtspflichten.
Verurteilungen können sich auf die Fahrerlaubniserteilung auswirken. Die Behörde kann zusätzliche Auflagen verhängen oder eine MPU anordnen.
Das Jugendstrafrecht ist stärker erzieherisch orientiert und sieht mildere Sanktionen vor. Zudem sind die Verfahren nicht öffentlich und werden schneller durchgeführt.
Ja, durch Diversionsentscheidungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts kann das Verfahren eingestellt werden, wenn erzieherische Maßnahmen ausreichen.
Die Jugendgerichtshilfe erstellt Berichte über die Persönlichkeit des Jugendlichen und schlägt geeignete erzieherische Maßnahmen vor. Sie ist in allen Verfahrensstadien beteiligt.
Nicht zwingend, aber in schwerwiegenderen Fällen wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist jedoch immer empfehlenswert.
Jugendstrafverfahren sollen beschleunigt durchgeführt werden. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab, beträgt aber meist einige Monate.
Bei Wiederholungstätern werden die Sanktionen schärfer. Dann kommen auch Jugendarrest oder Jugendstrafe in Betracht. Eine intensive pädagogische Betreuung wird notwendig.

Mehr zu diesem Thema

Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt

Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt?

Falsche Anschuldigungen können das Leben eines Menschen von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Neben emotionaler Belastung und psychischem Druck können sie schwerwiegende berufliche und soziale Folgen haben. In solch einer Situation ist es wichtig, schnell und strategisch zu handeln. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite und nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Unschuld zu beweisen und Ihren guten Ruf zu schützen.

Weiterlesen »
Strafe für Drogenbesitz Jugendstrafrecht

Strafe für Drogenbesitz im Jugendstrafrecht

Der Fund von Drogen bei einem Jugendlichen ist für die betroffene Familie ein Schock und wirft viele Fragen auf. Gerade im Jugendstrafrecht gibt es jedoch besondere Möglichkeiten, eine Strafe abzuwenden. Durch frühzeitige anwaltliche Beratung und erzieherische Maßnahmen lassen sich oft Verfahrenseinstellung oder Diversion erreichen und negative Folgen für die Zukunft des Jugendlichen minimieren.

Weiterlesen »
Cannabis am Steuer Strafe

Cannabis am Steuer

Wurden Sie wegen des Verdachts auf Fahren unter Cannabiseinfluss angehalten oder angezeigt? Dann befinden Sie sich vermutlich in einer äußerst belastenden Situation. Die Sorge um mögliche Strafen, den Verlust des Führerscheins und potenzielle berufliche Konsequenzen kann überwältigend sein. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtliche Lage, mögliche Konsequenzen und Ihre Handlungsoptionen geben.

Weiterlesen »