Strafe für Drogenbesitz im Jugendstrafrecht

Verteidigungsstrategie
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Svenja Killet

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

Strafe für Drogenbesitz Jugendstrafrecht
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Jugendstrafrecht bietet besondere Möglichkeiten zur Vermeidung von Strafen durch erzieherische Maßnahmen und Diversion
  • Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens
  • In vielen Fällen kann durch professionelle Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden

Die Situation: Wenn Jugendliche mit Drogen erwischt werden

Der Fund von Drogen bei einem Jugendlichen – sei es bei einer Polizeikontrolle oder in der Schule – bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien meist einen schweren Schock. Die Sorgen um die Zukunft des jungen Menschen sind groß und verständlich. Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation hilflos und machen sich Vorwürfe. Gerade die möglichen Auswirkungen auf Schule, Ausbildung und das spätere Berufsleben durch einen Eintrag im Führungszeugnis bereiten große Sorgen.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts bei Drogendelikten

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Jugendliche sich noch in der Entwicklung befinden und anders auf Straftaten reagiert werden muss als bei Erwachsenen. Daher steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der erzieherische Gedanke. Das Gericht kann bei Jugendlichen von den üblichen Mindeststrafen des Betäubungsmittelgesetzes abweichen. Stattdessen gibt es vielfältige Möglichkeiten, eine förmliche Verurteilung zu vermeiden und stattdessen erzieherische Maßnahmen anzuordnen. Unser Ziel als Verteidiger ist es, diese Besonderheiten des Jugendstrafrechts optimal zu nutzen.

Strategien zur Vermeidung von Strafen

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt bereits im frühen Stadium des Verfahrens. Durch unsere langjährige Erfahrung im Jugendstrafrecht können wir schnell die richtigen Weichen stellen.

Wir setzen dabei auf eine Kombination aus juristischer Expertise und pädagogischem Ansatz. Gemeinsam mit dem Jugendlichen entwickeln wir individuelle Strategien, die eine Verurteilung vermeiden sollen. Dies kann beispielsweise die Teilnahme an einer Suchtberatung oder die Ableistung von Sozialstunden umfassen.

Das Jugendgerichtsgesetz bietet mit der sogenannten Diversion nach §§ 45, 47 JGG wichtige Instrumente, um eine Verurteilung zu vermeiden. In vielen Fälle gelingt es uns, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Diversion zu erreichen.

Der richtige Umgang mit Polizei und Behörden

Der erste Kontakt mit der Polizei ist oft entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wir raten dringend dazu, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine vorschnellen Aussagen zu treffen. Stattdessen sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Beamten sind verpflichtet, jeden Drogenfund zur Anzeige zu bringen. Aber nicht jede Anzeige muss zu einer Verurteilung führen. Mit der richtigen Strategie können wir häufig bereits im Vorfeld günstige Lösungen aushandeln.

Auswirkungen auf Schule und Ausbildung

Eine zentrale Sorge vieler Eltern und Jugendlicher betrifft die Auswirkungen auf den weiteren Bildungsweg. Hier ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Wir beraten Sie auch zum Umgang mit der Schule und unterstützen Sie dabei, negative Konsequenzen zu minimieren.

Bei einer erfolgreichen Einstellung des Verfahrens ergeben sich meist keine Einträge im Führungszeugnis. Dies ist besonders wichtig für die spätere Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche.

Unsere Expertise für Ihre Verteidigung

Als Kanzlei haben wir uns auf das Jugendstrafrecht spezialisiert und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung von Jugendlichen in Betäubungsmittelverfahren. Unser Team kennt die besonderen Anforderungen des Jugendstrafrechts und die lokalen Gegebenheiten.

Wir arbeiten eng mit der Jugendgerichtshilfe und verschiedenen Suchtberatungsstellen zusammen. Diese Vernetzung ermöglicht es uns, schnell die richtigen unterstützenden Maßnahmen einzuleiten und dem Gericht positive Entwicklungen aufzuzeigen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Jugendstrafe mit Gefängnisaufenthalt ist bei Ersttätern wegen Drogenbesitzes sehr selten. Durch frühzeitige anwaltliche Vertretung und die richtigen erzieherischen Maßnahmen kann dies in der Regel vermieden werden.
Die Kosten besprechen wir transparent im persönlichen Gespräch.
Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser sind die Chancen auf einen positiven Verfahrensausgang.
Bei einer erfolgreichen Einstellung erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis. Dies ist einer der Gründe, warum eine professionelle Verteidigung so wichtig ist.
Bei Ersttätern stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, eine Gefängnisstrafe ist sehr unwahrscheinlich.
Nein, Sie und Ihr Kind haben ein Aussageverweigerungsrecht und sollten dieses nutzen, bis Sie anwaltlich beraten wurden.
Nur wenn die Drogen dort gefunden wurden; ansonsten erfahren Schulen und Betriebe in der Regel nichts vom Verfahren.
Die Dauer variiert, aber durch frühzeitige anwaltliche Intervention können wir das Verfahren oft innerhalb weniger Monate zum Abschluss bringen.
Die Teilnahme an einer Drogenberatung kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um das Verfahren positiv zu beeinflussen.

Bei Wiederholungstaten wird das Gericht strenger reagieren, weshalb eine professionelle Verteidigung noch wichtiger ist.

Excerpt:

Der Fund von Drogen bei Jugendlichen stellt für betroffene Familien einen schweren Schock dar. Neben den unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen stehen vor allem Sorgen um die Zukunft des jungen Menschen im Vordergrund. Als spezialisierte Kanzlei für Jugendstrafrecht nutzen wir die besonderen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts, um eine Verurteilung zu vermeiden.

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