Was passiert wenn man wegen Körperverletzung angezeigt wird: Ablauf und Ihre Rechte

Eine Anzeige wegen Körperverletzung nach §§ 223 ff. StGB führt zu einem Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Aussageverweigerung nach § 136 StPO und anwaltliche Vertretung. Das Verfahren kann durch Einstellung nach §§ 153, 170 Abs. 2 StPO, Strafbefehl oder Hauptverhandlung enden. Einfache Körperverletzung ist meist Antragsdelikt nach § 230 StGB. Mögliche Rechtfertigungen sind Notwehr nach § 32 StGB oder Einwilligung bei Sportverletzungen. Frühe Beauftragung eines Anwalts für Strafrecht und Wahrnehmung der Verteidigungsrechte sind entscheidend für optimalen Verfahrensausgang.

was passiert wenn man wegen körperverletzung angezeigt wird

Das Wichtigste im Überblick:

  • Ermittlungsverfahren wird eingeleitet: Eine Anzeige wegen Körperverletzung führt automatisch zu polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
  • Aussageverweigerungsrecht beachten: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern – nutzen Sie dieses Recht und kontaktieren Sie einen Anwalt
  • Verschiedene Verfahrensausgänge möglich: Das Verfahren kann eingestellt, mit Geldauflage beendet oder vor Gericht verhandelt werden

Wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung eingeht

Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist für viele Menschen eine belastende und ungewohnte Situation. Ob nach einer Auseinandersetzung, einem Unfall oder einem Missverständnis – plötzlich sieht man sich mit dem Vorwurf konfrontiert, eine andere Person körperlich verletzt zu haben.

Jährlich werden in Deutschland Hunderttausende von Anzeigen wegen Körperverletzung gestellt. Die Bandbreite reicht von geringfügigen Verletzungen nach alltäglichen Konflikten bis hin zu schweren Gewalttaten, wobei die rechtliche Behandlung je nach Schwere der Verletzung und den Umständen des Falls erheblich variiert. Für die Betroffenen ist oft unklar, was nach einer solchen Anzeige auf sie zukommt und wie sie sich verhalten sollen.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung und sieht entsprechend unterschiedliche Verfahrensweisen und Strafen vor. Ein Verständnis des Ablaufs und der eigenen Rechte ist entscheidend, um angemessen auf eine Anzeige reagieren zu können und mögliche negative Folgen zu minimieren. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen und die bestmögliche Verteidigung zu entwickeln.

Rechtliche Grundlagen der Körperverletzung

Straftatbestände im Strafgesetzbuch

Die Körperverletzung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 223 ff. geregelt. Der Grundtatbestand der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB erfasst jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Dabei genügen bereits geringfügige Einwirkungen, wenn sie das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

Neben der einfachen Körperverletzung kennt das Strafgesetzbuch weitere Formen wie die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB und die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB. Diese unterscheiden sich in ihren Tatbestandsmerkmalen und den angedrohten Strafen erheblich.

Antragsdelikte und Offizialdelikte

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Antragsdelikten und Offizialdelikten. Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist grundsätzlich ein Antragsdelikt nach § 230 StGB, das heißt, sie wird nur auf Strafantrag des Verletzten verfolgt. Eine bloße Anzeige reicht hier nicht aus – der Verletzte muss ausdrücklich einen Strafantrag stellen.

Anders verhält es sich bei schweren Formen der Körperverletzung oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In diesen Fällen handelt es sich um Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden, auch ohne dass der Verletzte einen Strafantrag stellt.

Der Ablauf nach einer Anzeige

Anzeigenerstattung und erste Schritte

Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss nicht zwingend von der verletzten Person selbst stammen – auch Dritte können Anzeige erstatten. Die Polizei ist verpflichtet, jede Anzeige entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Nach der Anzeigenerstattung wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei dokumentiert den Sachverhalt, sichert Beweise und vernimmt Zeugen. Parallel dazu wird der Beschuldigte über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert und zu einer Vernehmung geladen.

Erste Kontaktaufnahme durch die Behörden

Wenn gegen Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt, werden Sie in der Regel zunächst von der Polizei kontaktiert. Dies kann durch eine Ladung zur Vernehmung, einen Anruf oder sogar durch eine Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft geschehen. In schweren Fällen kann es auch zu einer vorläufigen Festnahme kommen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Beschuldigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt zu konsultieren. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht ist eines der wichtigsten Rechte eines Beschuldigten im Strafverfahren. Nach § 136 der Strafprozessordnung (StPO) sind Sie nicht verpflichtet, sich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. Dies gilt sowohl bei polizeilichen Vernehmungen als auch vor Gericht.

Viele Beschuldigte glauben fälschlicherweise, sie müssten sich durch eine Aussage entlasten. Tatsächlich kann jedoch jede Aussage später gegen Sie verwendet werden, auch wenn sie ursprünglich entlastend gemeint war. Daher ist es meist ratsam, von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und zunächst einen Anwalt zu konsultieren.

Recht auf anwaltliche Vertretung

Sie haben das Recht, sich jederzeit von einem Anwalt vertreten zu lassen. Dies gilt bereits ab dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Interessen wahren, Sie über Ihre Rechte aufklären und eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln.

Die Kosten für einen Anwalt müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. In besonderen Fällen kann jedoch Prozesskostenhilfe gewährt werden. Bei schweren Straftaten oder komplexen Sachverhalten kann das Gericht auch einen Pflichtverteidiger bestellen.

Akteneinsichtsrecht

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen haben Sie durch Ihren Anwalt das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte. Diese Akteneinsicht ist wichtig, um die Beweislage einschätzen und eine angemessene Verteidigung vorbereiten zu können.

Die Akteneinsicht umfasst alle Vernehmungsprotokolle, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste und sonstige Beweismittel. Ihr Anwalt kann auf dieser Grundlage bewerten, wie stark die Vorwürfe gegen Sie sind und welche Verteidigungsstrategie am erfolgversprechendsten ist.

Ermittlungsverfahren im Detail

Polizeiliche Ermittlungen

Die polizeilichen Ermittlungen dienen der Aufklärung des Sachverhalts und der Sammlung von Beweisen. Dazu gehören die Vernehmung des Anzeigeerstellers, die Befragung von Zeugen, die Spurensicherung am Tatort und gegebenenfalls die Auswertung von Videoaufzeichnungen oder anderen Beweismitteln.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Verletzungen des Geschädigten. Dazu werden in der Regel ärztliche Atteste eingeholt, Fotos der Verletzungen gemacht und gegebenenfalls ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Art und Schwere der Verletzungen hat erheblichen Einfluss auf die rechtliche Bewertung des Falls.

Staatsanwaltschaftliche Prüfung

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung besteht. Dabei wird sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Seite des Falls bewertet.

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Schuld als gering anzusehen wäre. Andernfalls wird Anklage vor dem zuständigen Gericht erhoben. Bei geringfügigen Fällen kann auch ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet werden.

Mögliche Verfahrensausgänge

Verfahrenseinstellung

Viele Verfahren wegen Körperverletzung werden eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage kommt. Eine Einstellung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: mangelnder Tatverdacht, geringfügige Schuld, mangelndes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder fehlender Strafantrag bei Antragsdelikten.

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht. Eine Einstellung nach § 153 StPO kommt bei geringfügigen Fällen in Betracht, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Strafbefehlsverfahren

Bei eindeutiger Beweislage und geringfügigen Fällen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen. Dabei wird eine Geldstrafe ohne Hauptverhandlung verhängt. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen und eine Hauptverhandlung zu beantragen.

Ein Strafbefehl kommt nur bei Vergehen in Betracht, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht sind. Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, wird er rechtskräftig und gilt als Verurteilung. Daher sollten Sie vor einer Entscheidung unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Hauptverhandlung vor Gericht

Bei schweren Fällen oder wenn Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt haben, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht. Je nach Schwere der Tat ist das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig.

In der Hauptverhandlung werden die Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Sie haben die Möglichkeit, sich zu äußern. Das Gericht entscheidet dann über Schuld oder Unschuld und verhängt gegebenenfalls eine Strafe. Auch hier haben Sie das Recht auf anwaltliche Vertretung.

Praktische Verhaltenstipps

Sofortmaßnahmen nach einer Anzeige

Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen. Vermeiden Sie es, mit der Polizei oder anderen Beteiligten über den Vorfall zu sprechen, ohne anwaltliche Beratung.

Sammeln Sie alle Unterlagen und Beweismittel, die für Ihre Verteidigung relevant sein könnten. Dazu gehören ärztliche Atteste, Fotos, Zeugenaussagen oder andere Dokumente, die Ihre Version der Ereignisse stützen können. Notieren Sie sich alle Einzelheiten des Vorfalls, solange sie noch frisch in Ihrem Gedächtnis sind.

Umgang mit polizeilichen Ladungen

Wenn Sie eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Eine Ausnahme besteht nur bei einer richterlichen Vorladung oder bei Gefahr im Verzug. Konsultieren Sie vor einem Polizeitermin unbedingt einen Anwalt.

Falls Sie sich doch zu einer Aussage entschließen, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt begleiten. Bleiben Sie bei der Wahrheit, aber äußern Sie sich nur zu den Punkten, die Ihnen Ihr Anwalt empfiehlt. Unterschreiben Sie keine Protokolle, ohne sie vorher sorgfältig gelesen und mit Ihrem Anwalt besprochen zu haben.

Dokumentation und Beweissicherung

Eine sorgfältige Dokumentation des Sachverhalts kann für Ihre Verteidigung entscheidend sein. Fotografieren Sie eventuelle eigene Verletzungen und sichern Sie alle Beweismittel, die für Ihre Entlastung sprechen könnten. Erstellen Sie eine chronologische Darstellung der Ereignisse.

Benennen Sie alle Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und die möglicherweise für Ihre Version der Ereignisse sprechen können. Ihr Anwalt kann diese Zeugen kontaktieren und deren Aussagen für Ihre Verteidigung nutzen.

Besondere Situationen und Umstände

Notwehr und Nothilfe

Wenn Sie sich in einer Notwehrsituation befanden, kann dies Ihre Handlung rechtfertigen. Notwehr liegt vor, wenn Sie sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt haben. Dabei muss die Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig gewesen sein.

Auch die Nothilfe für andere Personen kann Ihre Handlung rechtfertigen. Wichtig ist, dass Sie nur das getan haben, was zur Abwehr des Angriffs erforderlich war. Eine überschießende Notwehr kann jedoch wieder strafbar sein.

Körperverletzung im Sport

Bei Sportverletzungen gelten besondere Regeln. Verletzungen, die im Rahmen der Sportregeln entstehen, sind grundsätzlich nicht strafbar, da der Verletzte durch seine Teilnahme am Sport in die üblichen Risiken eingewilligt hat. Anders sieht es bei regelwidrigen und vorsätzlichen Verletzungen aus.

Die Beurteilung hängt von der Sportart, den konkreten Umständen und der Schwere der Verletzung ab. Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, ob eine strafrechtliche Verfolgung bei Sportverletzungen aussichtsreich ist.

Häusliche Gewalt

Bei Anzeigen wegen häuslicher Gewalt reagieren die Behörden besonders sensibel. Hier besteht oft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, auch wenn der Verletzte keinen Strafantrag stellt oder diesen zurücknimmt.

In solchen Fällen können auch zivilrechtliche Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbote oder Wohnungsverweise angeordnet werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen davon unabhängig weiter.

Mögliche Strafen und Konsequenzen

Strafmaß bei Körperverletzung

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Ersttätern und geringfügigen Verletzungen wird meist eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.

Bei schweren Formen der Körperverletzung drohen deutlich höhere Strafen. Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB kann mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB beträgt das Strafmaß ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Nebenfolgen und zivilrechtliche Ansprüche

Neben der strafrechtlichen Verurteilung können weitere Konsequenzen entstehen. Dazu gehören zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Verletzten. Diese werden oft im Adhäsionsverfahren bereits im Strafprozess geltend gemacht oder in einem separaten Zivilverfahren verfolgt.

Je nach Beruf können auch berufsrechtliche Konsequenzen drohen. Bei bestimmten Berufen im öffentlichen Dienst oder bei reglementierten Berufen kann eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu disziplinarischen Maßnahmen oder zum Verlust der Berufszulassung führen.

Eintrag ins Führungszeugnis

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung wird grundsätzlich ins Führungszeugnis eingetragen. Je nach Höhe der Strafe und dem zeitlichen Abstand können diese Einträge auch wieder getilgt werden. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann sich negativ auf Bewerbungen und berufliche Chancen auswirken.

Bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen wird die Verurteilung nicht in das erweiterte Führungszeugnis eingetragen, wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. Dies kann bei der Bewerbung um Positionen mit Kontakt zu Minderjährigen relevant sein.

Rolle des Anwalts im Verfahren

Frühe Mandatserteilung

Je früher Sie einen Anwalt beauftragen, desto besser kann er Ihre Interessen wahren. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch die Polizei sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Ihr Anwalt kann auch prüfen, ob überhaupt ein Strafantrag gestellt wurde oder ob es sich um ein Offizialdelikt handelt. Bei Antragsdelikten kann er versuchen, eine Rücknahme des Strafantrags zu erreichen oder eine außergerichtliche Einigung zu vermitteln.

Verteidigungsstrategie entwickeln

Basierend auf der Akteneinsicht entwickelt Ihr Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Diese kann darauf abzielen, das Verfahren einzustellen, eine milde Strafe zu erreichen oder einen Freispruch zu erwirken. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Mögliche Verteidigungsansätze sind der Nachweis der Notwehr, die Bestreitung des Tatverdachts, der Hinweis auf Geringfügigkeit oder die Geltendmachung von Verfahrensfehlern. Ihr Anwalt wird die erfolgversprechendste Strategie für Ihren Fall auswählen.

Verhandlungsführung und Plädoyer

In der Hauptverhandlung vertritt Ihr Anwalt Ihre Interessen vor Gericht. Er kann Beweisanträge stellen, Zeugen benennen und befragen sowie ein Plädoyer für Sie halten. Auch bei Verhandlungen über eine mögliche Verfahrenseinstellung oder einen Strafbefehl ist anwaltliche Vertretung wertvoll.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise im Strafrecht zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Anzeigen wegen Körperverletzung. Eine frühzeitige und professionelle Verteidigung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Präventive Maßnahmen und Empfehlungen

Konfliktvermeidung

Die beste Strategie gegen Anzeigen wegen Körperverletzung ist die Vermeidung von Konfliktsituationen. Wenn sich Streitigkeiten anbahnen, versuchen Sie zu deeskalieren und die Situation zu entschärfen. Gehen Sie körperlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg und suchen Sie das Gespräch.

Bei anhaltenden Konflikten mit Nachbarn, Kollegen oder anderen Personen kann eine Mediation oder professionelle Konfliktberatung helfen. Dies ist oft kostengünstiger und weniger belastend als ein Strafverfahren.

Notwehr richtig ausüben

Falls Sie sich in einer Notwehrsituation befinden, handeln Sie besonnen und verhältnismäßig. Setzen Sie nur das Maß an Gewalt ein, das zur Abwehr des Angriffs erforderlich ist. Überschießende Notwehr kann selbst wieder strafbar sein.

Dokumentieren Sie nach einer Notwehrsituation den Hergang genau und sichern Sie Beweise für den Angriff auf Sie. Suchen Sie umgehend ärztliche Hilfe, wenn Sie verletzt wurden, und lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren.

Verhalten nach einem Vorfall

Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Vorfall gekommen ist, bewahren Sie Ruhe und überlegen Sie besonnen Ihr weiteres Vorgehen. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn jemand verletzt wurde, und verständigen Sie gegebenenfalls den Notarzt. Verlassen Sie den Unfallort nicht unerlaubt.

Machen Sie keine Schuldeingeständnisse und diskutieren Sie nicht über den Hergang des Vorfalls. Notieren Sie sich die Namen und Kontaktdaten von Zeugen und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt.

Checkliste: Verhalten bei Anzeige wegen Körperverletzung

Sofortmaßnahmen:

  • Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten
  • Umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren
  • Aussageverweigerungsrecht wahrnehmen
  • Keine Gespräche über den Vorfall ohne anwaltliche Beratung
  • Alle relevanten Unterlagen und Beweise sammeln

Bei polizeilicher Ladung:

  • Nicht verpflichtend, der Ladung zu folgen (außer bei richterlicher Anordnung)
  • Vorher unbedingt anwaltliche Beratung einholen
  • Falls Termin wahrgenommen wird: Anwalt zur Begleitung mitnehmen
  • Nur nach Rücksprache mit dem Anwalt Aussagen machen
  • Protokolle vor Unterschrift sorgfältig prüfen

Beweissicherung:

  • Eigene Verletzungen fotografieren und ärztlich dokumentieren lassen
  • Chronologische Darstellung der Ereignisse erstellen
  • Zeugen benennen und deren Kontaktdaten sammeln
  • Alle relevanten Dokumente sichern (Atteste, Fotos, etc.)
  • Nichts vernichten oder verändern

Langfristige Überlegungen:

  • Verteidigungsstrategie mit Anwalt entwickeln
  • Mögliche zivilrechtliche Ansprüche prüfen
  • Berufliche und private Auswirkungen bedenken
  • Präventionsmaßnahmen für die Zukunft überlegen

Bei einer Anzeige wegen Körperverletzung ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und entwickeln mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie.

Besonnenheit und professionelle Hilfe sind entscheidend

Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist eine ernste Angelegenheit, die weitreichende Konsequenzen haben kann. Von der ersten Kontaktaufnahme durch die Ermittlungsbehörden bis zur möglichen Hauptverhandlung vor Gericht sind verschiedene Verfahrensschritte zu durchlaufen, die jeweils eigene Besonderheiten aufweisen.

Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sind oft die ersten Weichenstellungen. Das Aussageverweigerungsrecht wahrzunehmen und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, kann den Unterschied zwischen einer Verfahrenseinstellung und einer Verurteilung ausmachen.

Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig, von der Notwehr über die Geringfügigkeit bis hin zu Verfahrensfehlern. Ein erfahrener Anwalt kann diese Möglichkeiten erkennen und für Ihre Verteidigung nutzen. Auch eine außergerichtliche Einigung mit dem Verletzten kann oft eine sinnvolle Alternative zum Strafverfahren darstellen.

Wichtig ist auch, die möglichen Nebenfolgen einer Verurteilung im Blick zu behalten. Neben der strafrechtlichen Sanktion können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, berufsrechtliche Konsequenzen und Einträge ins Führungszeugnis entstehen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Eine Ausnahme besteht nur bei richterlichen Vorladungen. Kontaktieren Sie vor einem Termin unbedingt einen Anwalt.

Ja, Sie haben als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen und zunächst anwaltliche Beratung einholen.

Eine Anzeige ist die Mitteilung einer möglichen Straftat an die Behörden. Ein Strafantrag ist die ausdrückliche Bitte um Strafverfolgung. Bei einfacher Körperverletzung ist ein Strafantrag erforderlich.

Ja, viele Verfahren werden eingestellt, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, die Schuld gering ist oder kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Sie können Einspruch einlegen und eine Gerichtsverhandlung beantragen. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung anwaltlich beraten.

Die einfache Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei Ersttätern und geringfügigen Fällen meist Geldstrafe.

Ja, wenn Sie einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abgewehrt haben und Ihre Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig war. Lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen.

Grundsätzlich müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei schweren Straftaten kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. In besonderen Fällen ist Prozesskostenhilfe möglich.

Ja, Verurteilungen werden grundsätzlich eingetragen. Je nach Strafmaß und zeitlichem Abstand können sie wieder getilgt werden.

Eine außergerichtliche Einigung kann sinnvoll sein, hängt aber von der Bereitschaft des Verletzten ab und sollte unbedingt über einen Anwalt abgewickelt werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Der Anwalt kann dabei helfen, faire Bedingungen auszuhandeln und die rechtlichen Auswirkungen einer Einigung zu bewerten.

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