Ihre Rechte kennen, bevor Sie unterschreiben

Anwalt für Aufhebungsvertrag in Hamburg

Svenja Killet

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht,
Fachanwältin für Strafrecht

Unsere Expertise

Stehen Sie in Hamburg vor einem Aufhebungsvertrag und wissen nicht, ob Sie ihn so unterzeichnen sollen? Oder möchten Sie als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden, ohne unnötige Risiken einzugehen? Ein Aufhebungsvertrag in Hamburg ist schnell unterschrieben – aber die Folgen können langfristig sein. Wer ohne rechtliche Prüfung unterzeichnet, riskiert nicht nur eine zu niedrige Abfindung, sondern möglicherweise auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust wichtiger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Die Kanzlei Hartun & Killet berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Hamburg bei allen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag – direkt, ehrlich und ohne juristische Nebelschwaden. Wir kennen den Hamburger Arbeitsmarkt mit seinen spezifischen Branchen, von der Hafenlogistik über den Medienbereich bis hin zu den zahlreichen mittelständischen Unternehmen in den Stadtteilen und im Umland. Unser Büro in Hamburg-Eppendorf (Frickestraße 53, 20251 Hamburg) ist gut erreichbar – und für alle, die keine Zeit für einen Termin vor Ort haben, bieten wir vollständige Beratung per Videokonferenz oder Telefon an. Wir prüfen Ihren Vertrag Zeile für Zeile, verhandeln nach, wenn Spielraum besteht, und sagen Ihnen offen, wenn eine Unterzeichnung sinnvoll – oder riskant – ist. Das ist unser Versprechen an Sie als Mandantin oder Mandant in Hamburg.
Im Detail

Unsere Leistungen

Prüfung und Verhandlung Ihres Aufhebungsvertrags in Hamburg

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin und ist – sobald Sie unterschrieben haben – grundsätzlich bindend; eine Aufhebung ist nur in engen Ausnahmefällen (Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung) möglich. Umso wichtiger ist es, den Vertrag vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen. Wir lesen jeden Passus sorgfältig, erkennen versteckte Nachteile und bewerten, ob die angebotene Abfindung dem entspricht, was rechtlich und verhandlungstechnisch realistischerweise möglich ist. Liegt ein unausgewogener Entwurf vor, verhandeln wir für Sie nach – schriftlich, telefonisch oder direkt mit der Gegenseite. Viele Arbeitgeber in Hamburg rechnen von vornherein mit einer Nachverhandlung, wenn der Arbeitnehmer anwaltlich vertreten ist. Nutzen Sie diesen Spielraum.

Gestaltung von Aufhebungsverträgen für Arbeitgeber in Hamburg

Möchten Sie als Hamburger Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden, ohne aufwendige Kündigungsschutzverfahren zu riskieren? Wir gestalten rechtssichere Aufhebungsverträge, die Ihre Interessen schützen – von der Freistellungsregelung über die Abwicklung offener Vergütungsansprüche bis hin zur Geheimhaltung und zum Wettbewerbsverbot. Ein sauber formulierter Aufhebungsvertrag vermeidet spätere Streitigkeiten am Arbeitsgericht Hamburg und gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Wir beraten Sie nüchtern, welche Regelungen sinnvoll sind und welche unnötige Risiken schaffen.

Abfindung: Wie viel ist im Hamburger Arbeitsmarkt realistisch?

Die Faustformel – ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis. Im Hamburger Arbeitsmarkt, der von einer breiten Branchenvielfalt geprägt ist, können die tatsächlich erzielten Abfindungen je nach Unternehmensgröße, Verhandlungslage und Kündigungsschutzrisiko erheblich variieren. Wir analysieren Ihre konkrete Situation: Wie lange sind Sie beschäftigt? Gilt das Kündigungsschutzgesetz? Gibt es tarifvertragliche Regelungen? Welche Prozessrisiken hat Ihr Arbeitgeber tatsächlich? Auf dieser Basis entwickeln wir eine realistische Verhandlungsstrategie – ohne überzogene Versprechen, aber mit klarer Linie.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert grundsätzlich eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld – in besonderen Härtefällen kann diese auf sechs oder drei Wochen verkürzt werden. Entscheidend ist, ob ein „wichtiger Grund“ für die Mitwirkung des Arbeitnehmers vorlag, etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung. Wir prüfen, wie Ihr Fall einzustufen ist, und beraten Sie, wie der Vertrag formuliert sein muss, um das Sperrzeit-Risiko möglichst gering zu halten. Diese Feinheit übersehen viele – und zahlen dafür mehrere Wochen ohne Einkommen.

Freistellung, Zeugnis und Rückzahlungsklauseln

Ein Aufhebungsvertrag regelt weit mehr als das Beendigungsdatum. Ob Sie während der Freistellungsphase weiter Urlaub anrechnen lassen müssen, welche Note Ihr Arbeitszeugnis tragen soll, ob Boni oder Provisionen noch zustehen und ob etwaige Aus- oder Weiterbildungskosten zurückgezahlt werden müssen – all das gehört in eine professionelle Prüfung. Wir stellen sicher, dass keine dieser Fragen zu Ihrem Nachteil offenbleibt.

Unser Prozess

01.

Erstberatung

Analyse Ihrer arbeitsrechtlichen Situation und ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und Kosten

was gehört in die agb

02.

Strategie­entwicklung

Entwicklung der optimalen Strategie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ziele und Möglichkeiten

03.

Umsetzung

Professionelle Umsetzung durch Verhandlung oder gerichtliche Vertretung mit kontinuierlicher Betreuung

Nebenklage

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unsere Anwältin mit theoretischem Fachanwaltswissen versteht die Komplexität des Arbeitsrechts und entwickelt strategische Lösungen. Durch unsere digitale Arbeitsweise können wir Sie optimal betreuen und schnell auf Entwicklungen reagieren. Wir setzen auf ehrliche Beratung ohne Schönfärberei und führen nur Verfahren, die wirtschaftlich sinnvoll sind. Unser Ziel ist es, Ihre arbeitsrechtlichen Probleme schnell und kostengünstig zu lösen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Arbeitsrecht.

Ihre Vorteile

Eine spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei bietet Ihnen entscheidende Vorteile. Wir kennen alle Aspekte des Arbeitsrechts und können Sie in allen Bereichen beraten. Unsere Erfahrung mit beiden Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) ermöglicht es uns, faire und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Durch unsere regionale Tätigkeit haben wir Erfahrung mit verschiedenen Arbeitsgerichten in der Umgebung Hamburg und Elmshorn. Unsere digitale Arbeitsweise macht uns flexibel und effizient. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Arbeitsrecht.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

FAQ

Bei einer Kündigung beendet eine Seite das Arbeitsverhältnis einseitig. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf die Beendigung – oft mit Abfindung und individuellen Regelungen zu Freistellung, Zeugnis und weiteren Punkten. Der Vorteil: mehr Gestaltungsspielraum. Der Nachteil: Wer ohne rechtliche Prüfung unterschreibt, gibt unter Umständen Rechte auf, die er nicht aufgeben müsste.
Nein. Auch wenn der Arbeitgeber zeitlichen Druck erzeugt, haben Sie das Recht, sich Bedenkzeit zu nehmen und rechtliche Beratung einzuholen. Ein seriöser Arbeitgeber wird einer kurzen Prüfungsfrist zustimmen. Wir in Hamburg empfehlen grundsätzlich, keinen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, ohne ihn zuvor anwaltlich prüfen zu lassen.
Grundsätzlich ja – wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld; in besonderen Härtefällen kann sie auf sechs oder drei Wochen verkürzt werden. Ausnahmen gelten, wenn ein „wichtiger Grund“ vorlag, z. B. eine drohende betriebsbedingte Kündigung. Entscheidend ist auch die Formulierung im Vertrag selbst. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und beraten Sie, wie das Risiko minimiert werden kann.
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht – die Abfindungshöhe hängt von Faktoren wie Beschäftigungsdauer, Gehalt, Unternehmensgröße und dem tatsächlichen Kündigungsschutzrisiko Ihres Arbeitgebers ab. Die übliche Faustformel (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) ist ein Ausgangspunkt. Im Hamburger Arbeitsmarkt lassen sich je nach Konstellation oft deutlich höhere Ergebnisse erzielen – wenn man die richtigen Hebel kennt.
Offene Urlaubstage müssen entweder noch genommen oder finanziell abgegolten werden. Wird der Urlaub während einer vereinbarten Freistellungsphase angerechnet, kann das Ihren Abfindungsanspruch effektiv reduzieren. Wir prüfen, ob eine solche Anrechnung im konkreten Fall zulässig ist.
Grundsätzlich ist eine Anfechtung möglich, wenn der Vertrag durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung (§ 123 BGB) zustande gekommen ist. Die Anforderungen sind jedoch hoch. Wer beispielsweise unter dem Druck einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung unterschrieben hat, kann unter Umständen anfechten. Eine Anfechtung wegen bloßen Irrtums – etwa über die sozialrechtlichen Folgen des Vertrags – ist demgegenüber nach ständiger Rechtsprechung des BAG in aller Regel nicht möglich. Wir prüfen Ihre Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Neben dem Beendigungsdatum und der Abfindung gehören Regelungen zu Freistellung und Urlaubsanrechnung, Zeugnisinhalt und -note, offenen Vergütungsansprüchen, Verschwiegenheitspflichten, Wettbewerbsverboten und der Abgeltung aller gegenseitigen Ansprüche in einen vollständigen Aufhebungsvertrag. Fehlt eine dieser Regelungen, kann das später zu Streitigkeiten führen.
In der Regel können wir einen Aufhebungsvertrag innerhalb weniger Stunden bis zu einem Werktag prüfen und Ihnen eine klare Rückmeldung geben – je nach Komplexität und Umfang des Vertrags. Bei dringenden Fällen sind wir auch kurzfristig erreichbar.
Ja. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Als Arbeitgeber erhalten Sie von uns einen rechtssicheren Entwurf und eine klare Einschätzung, welche Regelungen Ihren Interessen dienen und welche Risiken minimiert werden sollten.
Ja. Unsere Beratung ist vollständig digital möglich – per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. Für Mandantinnen und Mandanten, die lieber persönlich vorbeikommen, steht unser Büro in Hamburg-Eppendorf jederzeit nach Vereinbarung offen. Termine sind auch abends möglich.

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