Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit

Ihre Rechte und Möglichkeiten
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Svenja Killet

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

antrag auf teilzeit nach der elternzeit

Die Rückkehr ins Berufsleben nach der Elternzeit stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Der Spagat zwischen familiären Verpflichtungen und beruflichen Anforderungen ist nicht immer leicht zu bewältigen. Gerade deshalb ist für viele ein Teilzeitmodell die optimale Lösung, um beiden Lebensbereichen gerecht zu werden.

Doch wie stellt man einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit? Welche rechtlichen Ansprüche haben Sie? Und wie reagieren Sie bei Widerstand durch den Arbeitgeber? Als Anwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei diesen Fragen beratend zur Seite. 

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick:

  • Nach der Elternzeit haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit gemäß § 8 TzBfG, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
  • Der Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit muss spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden und sollte unbedingt schriftlich mit konkreten Angaben zur Arbeitszeitverteilung erfolgen.
  • Arbeitgeber dürfen den Antrag nur aus nachweisbaren betrieblichen Gründen ablehnen – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs und finden auch bei Widerstand tragfähige Lösungen.

Rechtliche Grundlagen für Teilzeit nach der Elternzeit

Nach dem Ende der Elternzeit greift automatisch wieder Ihr ursprünglicher Arbeitsvertrag. Das bedeutet: Ohne aktives Handeln Ihrerseits kehren Sie zu Ihrem alten Arbeitszeitmodell zurück – in den meisten Fällen also zur Vollzeittätigkeit.

Anders als während der Elternzeit, wo spezielle Regelungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gelten, richtet sich Ihr Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Konkret ist hier § 8 TzBfG die entscheidende Rechtsgrundlage.

Voraussetzungen für einen Teilzeitanspruch

Um einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als 6 Monate
  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe der Teilzeit entgegen

Der richtige Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit

Ein erfolgreicher Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung formeller Anforderungen. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt:

Fristen beachten

Nach § 8 TzBfG müssen Sie Ihren Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeittätigkeit stellen. Diese Frist unterscheidet sich von der während der Elternzeit geltenden siebenwöchigen Frist nach dem BEEG und muss unbedingt eingehalten werden, da eine Versäumnis zur Ablehnung führen kann. Ein frühzeitiger Antrag ist grundsätzlich empfehlenswert, da er Ihrem Arbeitgeber mehr Zeit für die organisatorische Planung gibt und somit Ihre Chancen auf Zustimmung erhöhen kann. Wir empfehlen unseren Mandanten, das Gespräch bereits während der Elternzeit zu suchen und den Übergang gemeinsam zu planen, um mögliche Widerstände frühzeitig zu erkennen und zu entkräften.

Formale Anforderungen

Obwohl das Gesetz keine zwingende Schriftform für den Teilzeitantrag vorschreibt, ist ein schriftlicher Antrag aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Nur so können Sie im Falle einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung zweifelsfrei nachweisen, dass und in welcher Form Sie den Antrag gestellt haben. Der Antrag sollte unbedingt Ihre persönlichen Daten und Ihre genaue Position im Unternehmen enthalten, damit keine Missverständnisse entstehen können. Formulieren Sie präzise den gewünschten Umfang Ihrer künftigen Teilzeittätigkeit in Wochenstunden und geben Sie den angestrebten Beginn der Teilzeitbeschäftigung eindeutig an. Eine ausdrückliche Bitte um Zustimmung binnen eines Monats erinnert den Arbeitgeber an seine gesetzliche Antwortfrist und kann dazu beitragen, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit gerät. Vergessen Sie nicht, den Antrag mit Datum zu versehen und zu unterschreiben, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

Verteilung der Arbeitszeit

Ein häufiger Fehler bei Teilzeitanträgen ist eine zu vage Formulierung zur Arbeitszeitverteilung, die dem Arbeitgeber Raum für Ablehnungen aus organisatorischen Gründen bietet. Machen Sie daher so konkrete Angaben wie möglich, wie Sie sich die Verteilung Ihrer Arbeitszeit vorstellen. Je detaillierter und durchdachter Ihre Angaben sind, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber, den Antrag aus betriebsorganisatorischen Gründen abzulehnen, da er konkret darlegen muss, warum genau diese Zeitverteilung nicht möglich sein soll. Dennoch ist es strategisch klug, im Antrag oder im begleitenden Gespräch zu signalisieren, dass Sie für alternative Vorschläge offen sind, sofern diese mit Ihren familiären Verpflichtungen vereinbar sind, da diese Kompromissbereitschaft die Verhandlungsposition verbessern kann.

Reaktion des Arbeitgebers auf Ihren Teilzeitantrag

Nach Eingang Ihres Antrags hat Ihr Arbeitgeber einen Monat Zeit, auf diesen zu reagieren. Es gibt drei mögliche Szenarien:

1. Zustimmung

Im Idealfall stimmt Ihr Arbeitgeber Ihrem Teilzeitwunsch zu. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Wichtig: Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich bestätigen und achten Sie darauf, dass alle vereinbarten Details zur Arbeitszeit festgehalten werden.

2. Verhandlungsangebot

Häufig unterbreitet der Arbeitgeber einen Gegenvorschlag, etwa zu anderen Arbeitszeiten oder einem anderen Stundenumfang. Prüfen Sie diesen sorgfältig daraufhin, ob er mit Ihren familiären Verpflichtungen vereinbar ist. Es empfiehlt sich, flexibel zu bleiben und kompromissbereit zu sein, solange Ihre Kernbedürfnisse erfüllt werden.

3. Ablehnung

Der Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Diese müssen nachvollziehbar und stichhaltig sein. Bloße Behauptungen oder Pauschalargumente reichen nicht aus.

Als betriebliche Gründe kommen beispielsweise in Betracht:

  • Wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb
  • Unverhältnismäßige Kosten
  • Fehlen einer geeigneten Ersatzkraft trotz intensiver Bemühungen

Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm angeführten betrieblichen Gründe. Eine Ablehnung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeittätigkeit beim Arbeitnehmer eingehen.

Wie reagieren, wenn der Teilzeitantrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit abgelehnt, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben. Folgende Schritte können sinnvoll sein:

Prüfung der Ablehnungsgründe

Lassen Sie die angeführten betrieblichen Gründe fachkundig prüfen. Oft stellt sich heraus, dass die Argumentation des Arbeitgebers rechtlich nicht haltbar ist oder wichtige Aspekte außer Acht lässt.

Gespräch suchen

In vielen Fällen lassen sich Konflikte durch ein persönliches Gespräch lösen. Bereiten Sie sich gut vor, sammeln Sie Argumente für Ihren Teilzeitwunsch und zeigen Sie Verständnis für die betriebliche Situation. Manchmal lassen sich so Kompromisslösungen finden.

Rechtliche Schritte

Führen Gespräche nicht zum Erfolg, können Sie Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen. Dafür haben Sie drei Monate Zeit ab Zugang der Ablehnung. Bei fehlender oder verspäteter Antwort des Arbeitgebers gilt Ihr Antrag als genehmigt – die Teilzeit kann dann wie beantragt umgesetzt werden.

Befristete vs. unbefristete Teilzeit

Eine wichtige Entscheidung beim Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit ist die Frage: Befristet oder unbefristet?

Unbefristete Teilzeit

Bei einer unbefristeten Teilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf unbestimmte Zeit. Der Vorteil liegt in der langfristigen Planungssicherheit. Nachteil: Ein Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Befristete Teilzeit 

Seit 2019 gibt es durch § 9a TzBfG die sogenannte Brückenteilzeit. Diese ermöglicht es, die Arbeitszeit für einen vorher festgelegten Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren, mit anschließender garantierter Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

Zusätzliche Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Für Betriebe mit 46 bis 200 Arbeitnehmern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze – hier kann der Anspruch auf Brückenteilzeit abgelehnt werden, wenn bereits zu viele Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind.

Die Brückenteilzeit bietet gerade für Eltern, die nur vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, eine attraktive Option. Sie vermeidet die oft beklagte „Teilzeitfalle“, bei der eine Rückkehr zur Vollzeit kaum noch möglich ist.

Praktische Tipps für einen erfolgreichen Teilzeitantrag

Aus unserer langjährigen Erfahrung mit zahlreichen erfolgreichen Teilzeitfällen können wir folgende praktische Empfehlungen geben:

Vorbereitung ist entscheidend

Eine frühzeitige Information über Ihre Rechte und Möglichkeiten bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Teilzeitantrag. Es empfiehlt sich, alternative Arbeitszeitmodelle wie eine 4-Tage-Woche oder eine Kombination mit Homeoffice zu prüfen und ihre Umsetzbarkeit zu bewerten. Die finanzielle Situation bei reduziertem Einkommen sollte bereits im Vorfeld gründlich durchdacht werden, damit keine unangenehmen Überraschungen entstehen. Bereiten Sie überzeugende Argumente vor, die nicht nur Ihre persönliche Situation berücksichtigen, sondern auch potenzielle Vorteile für den Arbeitgeber aufzeigen.

Strategisches Vorgehen

Suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, bevor Sie einen schriftlichen Antrag einreichen, um die Erfolgsaussichten zu verbessern. Zeigen Sie bei der Arbeitszeitgestaltung Kompromissbereitschaft und signalisieren Sie Flexibilität innerhalb Ihrer familiären Möglichkeiten. Ein Angebot, die neue Regelung zunächst für einen begrenzten Zeitraum probeweise einzuführen, kann Vorbehalte auf Arbeitgeberseite abbauen. Das Erwähnen bereits bestehender positiver Teilzeitmodelle im Unternehmen kann Ihre Argumentation stärken und als Präzedenzfall dienen. Dokumentieren Sie sorgfältig alle Gespräche und getroffenen Vereinbarungen, um im Streitfall Nachweise zu haben.

Häufige Fallstricke vermeiden

Die Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen kann Ihren Teilzeitantrag von vornherein zum Scheitern verurteilen. Zu vage Formulierungen im Antrag geben dem Arbeitgeber mehr Spielraum für eine Ablehnung, daher sollten Sie so konkret wie möglich sein. Unrealistische Arbeitszeitvorstellungen, die mit den betrieblichen Abläufen kaum vereinbar sind, mindern Ihre Erfolgsaussichten erheblich. Eine fehlende Kompromissbereitschaft kann Verhandlungen unnötig verhärten und verhindert möglicherweise eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Das Übersehen arbeitsvertraglicher Besonderheiten oder tariflicher Regelungen kann zu unerwarteten rechtlichen Komplikationen führen.

Teilzeit nach der Elternzeit: Auswirkungen auf Ihre Rechte

Die Entscheidung für eine Teilzeittätigkeit hat verschiedene rechtliche und praktische Konsequenzen, die Sie bedenken sollten:

Vergütung und Sozialleistungen

Mit der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit wird auch Ihr Gehalt entsprechend anteilig gekürzt, was direkte Auswirkungen auf Ihr verfügbares Einkommen hat. Betriebliche Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen werden in vielen Fällen ebenfalls nur anteilig gemäß Ihrer reduzierten Arbeitszeit gewährt. Die Teilzeittätigkeit wirkt sich langfristig auf Ihre späteren Rentenansprüche aus, da während dieser Phase geringere Beiträge in die Rentenversicherung fließen. Es ist ratsam, Ihre möglichen Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag zu überprüfen, die bei reduziertem Einkommen unter Umständen in Betracht kommen.

Urlaub und Arbeitszeit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch reduziert sich bei Teilzeitbeschäftigung proportional zur reduzierten Arbeitszeit, wobei die Anzahl der Urlaubstage im Verhältnis zu Ihren tatsächlichen Arbeitstagen berechnet wird. Bei einer ungleichen Verteilung der Arbeitszeit, beispielsweise bei einer 3-Tage-Woche, ist eine spezielle Umrechnung des Urlaubsanspruchs erforderlich, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Feiertage können bei ungleichmäßiger Arbeitszeitverteilung besondere Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie regelmäßig auf Ihre Arbeitstage fallen oder nicht. Die für Sie geltenden Überstundenregelungen können sich mit dem Wechsel in die Teilzeit ändern, weshalb eine klare Vereinbarung hierzu ratsam ist.

Karriere und berufliche Entwicklung

Ein wichtiger Aspekt, der viele unserer Mandanten beschäftigt, ist die Sorge vor beruflicher Stagnation. Dazu ist festzuhalten:

  • Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden (§ 4 TzBfG)
  • Anspruch auf gleichberechtigte Teilnahme an Fortbildungen
  • Recht auf Berücksichtigung bei Beförderungen
  • Bei Diskriminierungen greifen Schutzrechte nach dem AGG

Dennoch zeigt die Praxis, dass subtile Benachteiligungen vorkommen können. Umso wichtiger ist es, von Anfang an klare Vereinbarungen zu treffen und die eigenen Rechte zu kennen.

Die Rolle eines spezialisierten Anwalts

Die Durchsetzung des Anspruchs auf Teilzeit nach der Elternzeit kann ein komplexes Unterfangen sein. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann in verschiedenen Phasen wertvolle Unterstützung bieten:

Vor der Antragstellung

  • Prüfung des individuellen Anspruchs
  • Strategische Beratung zur optimalen Vorgehensweise
  • Unterstützung bei der Formulierung des Antrags
  • Vorbereitung auf Verhandlungsgespräch

Bei Problemen mit dem Arbeitgeber

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Ablehnung
  • Formulierung von Gegenargumenten
  • Begleitung bei Verhandlungen
  • Strategische Überlegungen zu alternativen Lösungen

Im Streitfall

  • Einleitung rechtlicher Schritte
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlung von Vergleichen
  • Durchsetzung berechtigter Ansprüche

Fazit: Ihr Weg zur erfolgreichen Teilzeit nach der Elternzeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Mit einem gut vorbereiteten Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit können Sie den Grundstein für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen legen. Entscheidend für den Erfolg sind:
  1. Kenntnis Ihrer rechtlichen Ansprüche
  2. Sorgfältige Vorbereitung des Antrags
  3. Strategisches Vorgehen in Verhandlungen
  4. Konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte bei Widerstand
Mit der richtigen Unterstützung und einer klaren Strategie lassen sich auch schwierige Verhandlungssituationen meistern. In zahlreichen von uns betreuten Fällen konnten wir eine einvernehmliche Lösung erreichen – oft ohne gerichtliche Auseinandersetzung.

Häufig gestellte Fragen

Nein, eine Ablehnung ist nur aus betrieblichen Gründen möglich, die konkret, nachvollziehbar und stichhaltig sein müssen. Pauschale Begründungen wie „organisatorische Schwierigkeiten“ reichen nicht aus, wenn sie nicht mit spezifischen Fakten untermauert werden.
Das Gesetz sieht keine Mindestarbeitszeit vor, theoretisch ist jede Stundenzahl möglich. In der Praxis haben Teilzeitmodelle mit 15-30 Wochenstunden die besten Erfolgsaussichten.
Eine Kündigung allein aufgrund der Teilzeittätigkeit wäre diskriminierend und damit unwirksam. Der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit gilt jedoch nicht mehr.
Jede weitere Änderung erfordert einen neuen Antrag. Bei Aufstockungswünschen haben Sie nach § 9 TzBfG einen vorrangigen Anspruch auf freie passende Arbeitsplätze.
Ja, diese Kombination ist möglich und wird in der Praxis häufig vereinbart. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es jedoch nicht.
Eine Begründung ist gesetzlich nicht erforderlich. In der Praxis kann es jedoch vorteilhaft sein, die familiären Hintergründe darzulegen.
Solche impliziten Drohungen können eine verbotene Benachteiligung nach dem TzBfG und dem AGG darstellen. Dokumentieren Sie solche Äußerungen und lassen Sie sich rechtlich beraten.
Bei unbefristeter Teilzeit besteht kein automatischer Rückkehranspruch, bei der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) hingegen schon. Bei unbefristeter Teilzeit sind Sie bei der Besetzung freier Vollzeitstellen bevorzugt zu berücksichtigen.
Der Urlaubsanspruch reduziert sich proportional zur Arbeitszeit und wird auf Basis Ihrer tatsächlichen Arbeitstage berechnet.
Eine Versetzung allein aufgrund der Teilzeittätigkeit wäre eine unzulässige Benachteiligung. Der Arbeitgeber muss Ihnen grundsätzlich einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.

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