Rechtsanwältin für Mietrecht,
Immobilienrecht, Baurecht
Haben Sie Probleme mit Ihrem Erbbaurechtsvertrag oder droht ein Heimfall? Sind die Erbbauzinsen angemessen oder bestehen Unklarheiten über Ihre Rechte und Pflichten?
Das Erbbaurecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete im Immobilienbereich und erfordert spezielles Fachwissen. Als erfahrene Anwälte für Erbbaurecht in Hamburg und Elmshorn kennen wir die besonderen Herausforderungen langfristiger Erbbaurechtsverträge. In der Region gibt es zahlreiche Erbbaurechte verschiedener Träger: von kirchlichen Erbbaurechten über kommunale Erbbaurechte bis hin zu privaten Erbbaurechtsverträgen. Besonders in Hamburg mit seiner dichten Bebauung und in Elmshorn mit verschiedenen Entwicklungsgebieten sind Erbbaurechte weit verbreitet. Wir unterstützen sowohl Erbbauberechtigte als auch Erbbauverpflichtete bei allen rechtlichen Fragen.
Unser Ziel ist es, langfristige Rechtssicherheit zu schaffen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Dabei denken wir in Jahrzehnten, nicht in Jahren.
Erbbaurechtsverträge laufen oft über 99 Jahre und müssen alle denkbaren Situationen regeln. Wir gestalten rechtssichere Verträge, die faire Bedingungen für beide Parteien schaffen. Besonders wichtig sind Regelungen zur Erbbauzinsanpassung, zu baulichen Veränderungen, zur Übertragbarkeit und zu Heimfallbestimmungen. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir die langfristige Entwicklung der Region und mögliche Veränderungen der Rahmenbedingungen. Bestehende Verträge prüfen wir auf nachteilige Klauseln und entwickeln Strategien zur Vertragsanpassung. Unsere Erfahrung mit verschiedenen Vertragstypen hilft dabei, optimale Lösungen zu finden.
Der Heimfall ist das schärfste Schwert des Erbbauverpflichteten und kann für den Erbbauberechtigten existenzbedrohend sein. Wir verteidigen gegen ungerechtfertigte Heimfallandrohungen und prüfen die rechtlichen Voraussetzungen genau. Bei berechtigten Heimfallgründen verhandeln wir angemessene Entschädigungen und Übergangsfristen. Gleichzeitig beraten wir Erbbauverpflichtete bei der ordnungsgemäßen Durchsetzung von Heimfallrechten. Dabei achten wir darauf, dass alle Verfahrensschritte korrekt eingehalten werden. Unser Ziel ist es, faire Lösungen zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.
Die meisten Erbbaurechtsverträge enthalten Wertsicherungsklauseln, die regelmäßige Erbbauzinsanpassungen vorsehen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Erbbauzinserhöhungen und setzen unberechtigte Forderungen durch. Dabei ist zwischen verschiedenen Anpassungsmechanismen zu unterscheiden: Indexanpassungen, Neubewertungen oder pauschale Steigerungen. Unsere detaillierte Analyse der Berechnungsgrundlagen deckt Fehler auf und führt zu sachgerechten Erbbauzinsen. Wir kennen die Marktentwicklung in Hamburg und Elmshorn und können angemessene Erbbauzinsniveaus bewerten.
Erbbaurechte können verkauft, vererbt oder beliehen werden, wobei oft die Zustimmung des Erbbauverpflichteten erforderlich ist. Wir begleiten Übertragungsverfahren und setzen unberechtigte Zustimmungsverweigerungen durch. Bei Beleihungen achten wir darauf, dass die Rangverhältnisse im Grundbuch korrekt eingetragen werden. Unsere Kenntnis der örtlichen Grundbuchpraxis in Hamburg und Elmshorn ermöglicht reibungslose Abwicklungen. Wir sorgen dafür, dass alle Beteiligten ihre Rechte gewahrt sehen.
Bei Beendigung von Erbbaurechten entstehen regelmäßig komplexe Entschädigungsfragen. Der Erbbauverpflichtete muss grundsätzlich die Bauwerke entschädigen, wobei der Entschädigungswert oft streitig ist. Wir ermitteln sachgerechte Entschädigungswerte und setzen angemessene Zahlungen durch. Dabei berücksichtigen wir den Zustand der Bauwerke, deren Restnutzungsdauer und die Marktentwicklung. Unsere Erfahrung mit Immobilienbewertungen hilft dabei, realistische Entschädigungsforderungen durchzusetzen. Gleichzeitig wehren wir überzogene Entschädigungsforderungen ab.
01.
Umfassende Analyse Ihrer Situation. Wir bewerten die langfristigen Risiken und Chancen ehrlich.
02.
Entwicklung einer langfristigen Strategie unter Berücksichtigung der besonderen Zeitdimension des Erbbaurechts und regionaler Faktoren.
03.
Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen mit Weitblick für die kommenden Jahrzehnte des Erbbaurechtsvertrags.
Als lokale Anwaltskanzlei mit Standorten in Hamburg und Elmshorn haben wir umfangreiche Erfahrung mit den verschiedenen Erbbaurechtsstrukturen der Region. Hamburg als Großstadt mit hohen Bodenpreisen nutzt Erbbaurechte zur Wohnraumschaffung und Stadtentwicklung. Kirchliche Erbbaurechte sind ebenso vertreten wie kommunale und private Erbbaurechte. In Elmshorn und dem Umland finden sich oft ältere Erbbaurechtsverträge mit besonderen Herausforderungen. Wir kennen die verschiedenen Erbbauverpflichteten der Region, deren Vertragspraktiken und die häufigsten Problemfelder. Die Rechtsprechung der örtlichen Gerichte ist uns vertraut, ebenso wie die Arbeitsweise der Grundbuchämter Hamburg und Pinneberg. Unsere moderne, digital unterstützte Arbeitsweise ermöglicht auch die Bearbeitung umfangreicher Vertragswerke und komplexer Entschädigungsberechnungen. Die gute Erreichbarkeit beider Standorte macht auch langfristige Mandatsbeziehungen unkompliziert möglich.
Erbbaurecht ist stark von regionalen Besonderheiten geprägt. Die Hamburger Innenstadt mit ihren hohen Bodenpreisen folgt anderen Regeln als ländliche Gebiete um Elmshorn. Wir kennen die örtlichen Marktentwicklungen, die verschiedenen Erbbauverpflichteten und deren Vertragspolitik. Diese Kenntnisse fließen in unsere langfristige Beratungsstrategie ein und ermöglichen es, auch zukünftige Entwicklungen zu antizipieren.
Das Erbbaurecht ist ein Grundstücksrecht, das im Grundbuch eingetragen wird und veräußert werden kann. Pacht ist nur ein schuldrechtliches Nutzungsrecht.
Sie verlieren das Grundstück, haben aber Anspruch auf Entschädigung für die aufstehenden Gebäude. Wir kämpfen für angemessene Entschädigungen.
Grundsätzlich ja, oft ist aber die Zustimmung des Erbbauverpflichteten erforderlich. Wir prüfen Ihre Übertragungsmöglichkeiten und setzen unberechtigte Verweigerungen durch.
Abhängig von den Vertragsbestimmungen, meist alle paar Jahre nach bestimmten Indizes. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Anpassungen genau.
Meist 99 Jahre, teilweise auch kürzer. Die Laufzeit hat erhebliche Auswirkungen auf Finanzierung und Wertentwicklung – wir beraten langfristig.
Sie haben rechtliche Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen.
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