Anwalt Maklerrecht

Ihre Anwälte für Maklerrecht

Fühlen Sie sich vom Immobilienmakler unfair behandelt? Sorgen Sie sich vor hohen Provisionsforderungen oder zweifeln an der Richtigkeit der Angaben im Exposé?

Wir verstehen Ihre Verunsicherung und das Gefühl der Hilflosigkeit angesichts der komplexen rechtlichen Situation. Als spezialisierte Anwälte für Maklerrecht stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen die Klarheit und Sicherheit, die Sie jetzt brauchen. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihnen zu einem fairen Ergebnis zu verhelfen. Mit unserer Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick führen wir Sie sicher durch den Konflikt mit dem Makler.

Kompetente rechtliche Unterstützung bei Provisionsforderungen, unklaren Verträgen und Pflichtverletzungen von Maklern.


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Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Abwehr von Provisionsforderungen
  • Analyse und Bewertung von Maklerverträgen
  • Beratung bei Pflichtverletzungen des Maklers
  • Unterstützung bei Unstimmigkeiten in Exposés
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
  • Verhandlungen mit Maklern und Gegenparteien

Schützen Sie Ihre Rechte!
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Bewertungen unserer Mandanten:

  1. „Dank der kompetenten Beratung von Kanzlei Hartun & Killet konnte ich eine ungerechtfertigte Provisionsforderung erfolgreich abwehren. Die klare Kommunikation und das Verständnis für meine Situation haben mich sehr beeindruckt.“ – Maria S., München
  2. „Ich war zunächst unsicher, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt. Das Team von Hartun & Killet hat mich aber vom ersten Gespräch an beruhigt und mir alle Optionen aufgezeigt. Am Ende konnten wir einen für mich sehr vorteilhaften Vergleich erzielen.“ – Thomas K., Frankfurt
  3. „Die Expertise im Maklerrecht und die ganzheitliche Betrachtung meines Falls haben mich überzeugt. Trotz der komplexen Rechtslage fühlte ich mich stets gut informiert und optimal vertreten.“ – Laura M., Hamburg

Unsicher wegen Provisionsforderungen?
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Unser Leistungsangebot:

  1. Prüfung und Abwehr von Provisionsforderungen: Wir analysieren detailliert die Rechtmäßigkeit der geforderten Maklerprovisionen. Dabei prüfen wir, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch erfüllt sind, einschließlich der korrekten Höhe und des Zeitpunkts der Fälligkeit. Sollten wir Unregelmäßigkeiten oder unberechtigte Forderungen feststellen, entwickeln wir Strategien zu deren Abwehr. Unser Ziel ist es, Ihre finanziellen Interessen zu schützen und ungerechtfertigte Zahlungen zu vermeiden.
  2. Analyse und Bewertung von Maklerverträgen: Maklerverträge können komplex und für Laien schwer verständlich sein. Wir prüfen Ihren Vertrag, identifizieren potenzielle Fallstricke und erklären Ihnen in verständlicher Sprache Ihre Rechte und Pflichten. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf unklare oder möglicherweise unwirksame Klauseln. Bei Bedarf verhandeln wir mit dem Makler über Vertragsänderungen oder beraten Sie zu Möglichkeiten des Vertragsrücktritts.
  3. Beratung bei Pflichtverletzungen des Maklers: Makler haben bestimmte Pflichten gegenüber ihren Kunden, deren Verletzung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir untersuchen, ob der Makler seinen Pflichten zur Information, Beratung und Interessenwahrung nachgekommen ist. Falls nicht, erörtern wir mit Ihnen mögliche Schritte wie Schadensersatzforderungen oder die Anfechtung des Maklervertrags. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und Sie vor den Folgen von Pflichtverletzungen zu schützen.
  4. Unterstützung bei Unstimmigkeiten in Exposés: Falsche oder irreführende Angaben in Exposés können weitreichende Folgen haben. Wir prüfen das Exposé auf Unstimmigkeiten und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Dabei klären wir, ob es sich um wesentliche Mängel handelt, die Ihre Kaufentscheidung beeinflusst haben könnten. Je nach Situation entwickeln wir Strategien, um Ihre Rechte durchzusetzen, sei es durch Vertragsanpassung, Rücktritt oder Schadensersatzforderungen.
  5. Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren: Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Wir bereiten Ihre Klage oder Verteidigung sorgfältig vor und argumentieren überzeugend für Ihre Position. Gleichzeitig sind wir stets offen für außergerichtliche Lösungen, wenn diese in Ihrem Interesse liegen. Unser Ziel ist es, den für Sie bestmöglichen Ausgang zu erzielen, sei es durch ein Urteil oder einen vorteilhaften Vergleich.
  6. Verhandlungen mit Maklern und Gegenparteien: Mit unserer Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Wir kommunizieren professionell mit Maklern und anderen beteiligten Parteien, um faire Lösungen zu erzielen. Dabei nutzen wir unsere Expertise, um Ihre Position zu stärken und mögliche Kompromisse auszuloten. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst effizient und kostengünstig beizulegen, ohne dabei Ihre Rechte zu vernachlässigen.

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So sieht unser Zusammenarbeitsprozess aus:

  1. Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine erste unverbindliche Anfrage.
  2. Erstgespräch: In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall und geben eine erste Einschätzung.
  3. Maßgeschneiderte Lösung: Wir entwickeln eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um.

Zweifel am Maklervertrag?
Wir prüfen Ihre Optionen – gleich Termin vereinbaren.

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Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:

Frau Rechtsanwältin Hartun ist Ihre Expertin für Maklerrecht und Immobilienangelegenheiten. Ihre Spezialisierung auf Vertragsrecht und Immobilienrecht ermöglicht es ihr, Fälle ganzheitlich zu betrachten und innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Frau Hartun ist bekannt für ihre klare Kommunikation und ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Ihr Verhandlungsgeschick und ihre Durchsetzungsstärke haben schon vielen Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Sie hält sich stets über aktuelle Entwicklungen im Maklerrecht auf dem Laufenden. Frau Hartun legt großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten und setzt sich leidenschaftlich für deren Interessen ein.

Ihr Fall verdient Expertenwissen.
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Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision?

Eine Rückzahlung kann in Frage kommen, wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat, wenn die Provision zu hoch war oder wenn der Maklervertrag unwirksam ist. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Wie lange dauert ein Rechtsstreit mit einem Makler üblicherweise?

Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Wochen bei außergerichtlichen Einigungen bis zu mehreren Monaten bei Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Lösung ein und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung in einem Maklerrechtsfall?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. Wir arbeiten auf Basis der gesetzlichen Gebühren und bieten ein persönliches Erstgespräch an. Gerne besprechen wir im Vorfeld transparente Kostenmodelle mit Ihnen.

Kann ich vom Maklervertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt ist unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung oder wesentlichen Pflichtverletzungen des Maklers. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Optionen.

Was tun, wenn das Exposé falsche Angaben enthält?

Falsche Angaben können zu Ihren Gunsten rechtliche Konsequenzen haben. Wir prüfen die Relevanz der Fehler und beraten Sie zu möglichen Schritten wie Vertragsanpassung oder Rücktritt.

Wie kann ich mich gegen überhöhte Provisionsforderungen wehren?

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Forderung und entwickeln Strategien zur Abwehr oder Reduzierung. Dies kann Verhandlungen mit dem Makler oder rechtliche Schritte umfassen.

Welche Pflichten hat ein Immobilienmakler mir gegenüber?

Makler haben Informations-, Beratungs- und Sorgfaltspflichten. Sie müssen unparteiisch beraten und wesentliche Informationen offenlegen. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und prüfen, ob der Makler seinen Pflichten nachgekommen ist.

Was kann ich tun, wenn der Makler wichtige Informationen verschwiegen hat?

Das Verschweigen wesentlicher Informationen kann rechtliche Folgen haben. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen wie Schadensersatz oder Vertragsaufhebung.

Wie läuft ein Erstgespräch bei Ihnen ab?

Im Erstgespräch hören wir uns Ihr Anliegen an, analysieren den Sachverhalt und geben eine erste rechtliche Einschätzung. Wir besprechen mögliche Vorgehensweisen und klären offene Fragen. Das Gespräch dauert in der Regel etwa eine Stunde.

Kann ich auch dann noch rechtliche Schritte einleiten, wenn der Kauf- oder Mietvertrag bereits unterschrieben ist?

Auch nach Vertragsabschluss können unter Umständen noch rechtliche Schritte möglich sein, etwa bei nachträglich entdeckten Mängeln oder Pflichtverletzungen. Wir prüfen Ihre Optionen und beraten Sie zu den besten Handlungsmöglichkeiten.

Maklerprobleme? Holen Sie sich professionelle Unterstützung –
wir sind für Sie da.

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