Rechtsanwältin für Mietrecht,
Immobilienrecht, Baurecht
Haben Sie Probleme mit einem Maklervertrag oder Streit über eine Provision? Wurde Ihnen eine Provision berechnet, obwohl Sie den Makler nicht beauftragt haben, oder möchten Sie als Makler Ihre Ansprüche geltend machen?
Das Maklerrecht ist komplex und für Laien oft schwer durchschaubar. Unsere Anwältin mit Fachanwaltskurs für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kennt alle Fallstricke des Maklerrechts und kann Sie optimal beraten. Wir vertreten sowohl Makler bei der Durchsetzung ihrer Provisionsansprüche als auch Kunden bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Dabei prüfen wir jeden Fall sorgfältig und entwickeln die optimale Strategie.
Unser Ziel ist es, für alle Beteiligten eine faire und rechtssichere Lösung zu erreichen.
Ein rechtssicherer Maklervertrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir gestalten und prüfen Maklerverträge und achten dabei auf alle rechtlichen Anforderungen. Unsere Verträge sind klar formuliert und vermeiden häufige Streitpunkte. Wir beraten sowohl Makler bei der Gestaltung ihrer Verträge als auch Kunden bei der Prüfung vorgelegter Verträge. Dabei achten wir besonders auf Schriftformerfordernisse, Widerrufsrechte und Provisionsklauseln. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz bei der Maklervertragsgestaltung.
Makler haben bei erfolgreicher Vermittlung Anspruch auf ihre Provision. Wir helfen Maklern bei der Durchsetzung ihrer Provisionsansprüche und prüfen alle rechtlichen Voraussetzungen. Dabei achten wir auf die ordnungsgemäße Beauftragung, die Nachweistätigkeit und den Kausalzusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss. Unsere Erfahrung hilft dabei, Provisionsansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir kennen alle Fallstricke und können auch bei strittigen Fällen erfolgreich sein.
Oft werden Provisionen gefordert, obwohl kein wirksamer Maklervertrag besteht oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen und prüfen jeden Fall sorgfältig. Dabei achten wir auf Formfehler, fehlende Aufklärung oder andere Rechtsmängel. Unsere Expertise hilft Ihnen, unfaire Forderungen erfolgreich abzuwehren und Kosten zu sparen.
Doppeltätigkeit liegt vor, wenn ein Makler sowohl für Verkäufer als auch für Käufer tätig wird. Dies ist grundsätzlich zulässig, aber mit besonderen Aufklärungspflichten verbunden. Wir beraten Sie über die rechtlichen Voraussetzungen und Risiken der Doppeltätigkeit. Dabei achten wir auf die ordnungsgemäße Aufklärung und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Unsere Beratung hilft dabei, rechtssichere Lösungen zu entwickeln.
Bei Maklerverträgen im Fernabsatz besteht oft ein Widerrufsrecht. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen und Fristen für den Widerruf. Dabei prüfen wir, ob Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können dazu führen, dass das Widerrufsrecht nie erlischt. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Rechte optimal zu nutzen.
Wenn Makler ihre Pflichten verletzen, können Schadensersatzansprüche entstehen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Makler. Dabei prüfen wir alle Pflichten des Maklers und bewerten eventuelle Pflichtverletzungen. Unsere Erfahrung hilft dabei, angemessene Entschädigungen zu erhalten. Wir kennen die typischen Maklerfehler und können Ihre Ansprüche optimal geltend machen.
01.
Umfassende Analyse Ihrer rechtlichen Situation und ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
02.
Entwicklung der optimalen Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
03.
Professionelle Durchsetzung Ihrer Interessen durch Verhandlung oder gerichtliche Vertretung
Unsere Kanzlei ist auf Immobilienrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Maklerrecht. Unsere Anwältin hat den Fachanwaltskurs für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert und kennt alle Aspekte des Maklerrechts. Wir vertreten beide Seiten und verstehen daher die Herausforderungen aller Beteiligten. Dies ermöglicht es uns, faire und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Durch unsere digitale Arbeitsweise können wir Mandantinnen und Mandanten auch überregional in Hamburg, Elmshorn und Umgebung betreuen.
Eine spezialisierte Beratung im Maklerrecht bietet entscheidende Vorteile. Wir kennen die rechtlichen Fallstricke und können komplexe Sachverhalte schnell bewerten. Unsere Erfahrung mit beiden Seiten ermöglicht es uns, realistische Einschätzungen zu geben und faire Lösungen zu entwickeln. Unsere ehrliche Beratung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Rechte, Pflichten und Chancen – sowohl für Maklerkunden als auch für Makler.
Ein Provisionsanspruch entsteht nur bei wirksamem Maklervertrag und nachweislicher Vermittlung des Vertragsabschlusses. Maklerverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Wir prüfen für beide Seiten, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Fernabsatzverträgen besteht oft ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei ordnungsgemäßer Belehrung. Makler sollten auf korrekte Widerrufsbelehrungen achten, Kunden ihre Rechte kennen.
Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer muss offengelegt werden. Verstöße können zum Provisionsverlust führen. Bei Pflichtverletzungen entstehen möglicherweise Schadensersatzansprüche.
Es gibt gesetzliche Teilungsregelungen zwischen Käufer und Verkäufer. Die genaue Höhe ist verhandelbar, muss aber gesetzliche Obergrenzen beachten. Wir beraten beide Seiten zu fairen Vereinbarungen.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand. Wir vertreten Makler und deren Kunden bei privaten und gewerblichen Immobiliengeschäften in Hamburg, Elmshorn und Umgebung.
Sie haben rechtliche Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen.
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Kanzlei Hartun Killet
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to