Anwalt Mietrecht Elmshorn: Ihre Rechte als Mieter und Vermieter

Margarethe Johanna Sophie Hartun

Rechtsanwältin für Mietrecht,
Immobilienrecht, Baurecht

Wenn es um die eigene Wohnung geht

Die Eigenbedarfskündigung liegt auf dem Tisch. Die Nebenkostenabrechnung weist eine Nachzahlung aus, die Sie nicht nachvollziehen können. Oder Ihr Mieter zahlt seit Monaten nicht und reagiert auf keine Mahnung. Im Mietrecht geht es um das Zuhause oder um das eigene Vermögen, und oft laufen dabei Fristen, die kaum jemand kennt.

Ein Beispiel: Wer als Mieter einer Kündigung wegen Härte widersprechen will, muss das in der Regel spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses schriftlich tun. Vermieter wiederum haben für Schadensersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung nach dem Auszug nur sechs Monate Zeit.

Unsere Kanzlei liegt in der Königstraße mitten in Elmshorn. Rechtsanwältin Margarethe Hartun berät Mieter und Vermieter aus Elmshorn und dem Kreis Pinneberg, persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Im Detail

Unsere Leistungen

Kündigung und Eigen­bedarf

Wir prüfen, ob eine Kündigung formal und inhaltlich wirksam ist, ob die Kündigungsfrist stimmt und ob ein Härtefall vorliegt. Vermieter unterstützen wir dabei, Eigenbedarf rechtssicher zu begründen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Eigenbedarfskündigung nach dem Kauf.

Mieterhöhung

Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist an Voraussetzungen und Grenzen gebunden, unter anderem an die Kappungsgrenze. Mieter haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, über ihre Zustimmung zu entscheiden. Wir prüfen das Verlangen und die Begründung.

Nebenkosten­abrechnung

Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Mieter können Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben. Wir prüfen Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Belege.

Mängel und Mietminderung

Schimmel, Heizungsausfall oder Baulärm können die Miete kraft Gesetzes mindern. Wir klären, in welcher Höhe eine Minderung vertretbar ist und wie Mieter vorgehen, ohne eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu riskieren.

Zahlungsverzug und Räumung

Für Vermieter setzen wir Mietforderungen durch und begleiten Kündigung und Räumungsklage. Mieter beraten wir dazu, wie sich eine fristlose Kündigung durch Zahlung innerhalb der Schonfrist noch abwenden lässt.

Kaution und Auszug

Streit um Schönheitsreparaturen, Schäden und die Rückzahlung der Kaution entsteht meist nach dem Auszug. Wir prüfen Übergabeprotokolle und Vertragsklauseln und setzen Ansprüche innerhalb der kurzen Verjährungsfrist durch.

Gewerbe­mietrecht

Auch bei Mietverträgen über Ladenlokale, Büros und Praxen in Elmshorn beraten wir Mieter und Vermieter, von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung. Mehr unter Gewerberaummietrecht.

Unser Beratungsprozess

01.

Erstberatung

Sie schildern uns Ihr Anliegen und schicken uns Mietvertrag, Kündigung oder Abrechnung. Wir sagen Ihnen, welche Fristen laufen und wie wir die Lage einschätzen.
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02.

Strategie

Gemeinsam entscheiden wir, ob ein Schreiben an die Gegenseite, eine Verhandlung oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vorab.
Beratungsgespräch im Büro

03.

Umsetzung

Wir führen die Korrespondenz, verhandeln und vertreten Sie vor Gericht. Für Mietwohnungen in Elmshorn ist in der Regel das Amtsgericht Elmshorn zuständig.
Nebenklage

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Hartun & Killet sitzt in der Königstraße 53 in Elmshorn und unterhält ein weiteres Büro in Hamburg-Ottensen. Im Mietrecht betreuen wir Mieter und Vermieter aus Elmshorn und dem Kreis Pinneberg.

Das Mietrecht verantwortet Rechtsanwältin Margarethe Hartun. Ihre Schwerpunkte sind das Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. Mehr über sie erfahren Sie auf ihrer Profilseite, einen Überblick über das Rechtsgebiet finden Sie unter Mietrecht.

Ihre Vorteile

Mieter und Vermieter Wir kennen beide Seiten und damit auch die Argumente der Gegenseite.

Vor Ort in Elmshorn Persönliche Termine in der Königstraße, alternativ per Telefon oder Video.

Fristen im Blick Im Mietrecht entscheiden oft wenige Wochen. Wir prüfen zuerst, bis wann gehandelt werden muss.

Ehrliche Einschätzung Nicht jeder Streit lohnt ein Gerichtsverfahren. Wir sagen Ihnen, wann eine Einigung der bessere Weg ist.

Team bespricht Fragen gemeinsam am Tisch
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

FAQ

Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hat.
Sie beträgt drei Monate und verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate.
Ja, wenn die Beendigung für Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden, in der Regel spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses.
Höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Der Mieter darf sie in drei monatlichen Teilzahlungen leisten.
Spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Eine später mitgeteilte Nachforderung kann er in der Regel nicht mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Oft ja. Zahlt der Mieter die Rückstände spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage oder übernimmt eine öffentliche Stelle die Zahlung, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das gilt allerdings nicht beliebig oft.
Wenn die Wohnung einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert. Den Mangel sollten Sie dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab.
Das hängt von der Klausel im Mietvertrag ab. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam, etwa bei starren Fristen oder wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und kein Ausgleich vereinbart ist.
Für Streitigkeiten über Mietwohnungen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für Wohnungen in Elmshorn ist das in der Regel das Amtsgericht Elmshorn.
Ja. Wir unterstützen private Vermieter bei Mietverträgen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Räumungsklagen.

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