Professionelle Beratung für Pächter und Verpächter bei Pachtverträgen, Kündigungen und Entschädigungsansprüchen in Hamburg und Elmshorn.

Ihre Anwältin für Pachtrecht

Margarethe Johanna Sophie Hartun

Rechtsanwältin für Mietrecht,
Immobilienrecht, Baurecht

Regionale Expertise

Stehen Sie vor Problemen mit Ihrem Pachtverhältnis? Droht eine Kündigung oder gibt es Streit über Investitionen und Entschädigungen?

Das Pachtrecht unterscheidet sich erheblich vom Mietrecht und erfordert spezielles Fachwissen. Als erfahrene Anwälte für Pachtrecht in Hamburg und Elmshorn kennen wir die Besonderheiten verschiedener Pachtformen – von gewerblichen Gastronomiepachten über landwirtschaftliche Flächen bis hin zu langfristigen Grundstückspachten. Die Region Hamburg-Elmshorn bietet vielfältige Pachtstrukturen: gastronomische Betriebe in der Hamburger Innenstadt, landwirtschaftliche Flächen im Umland und gewerbliche Pachtobjekte in beiden Städten. Unsere lokale Präsenz ermöglicht es uns, die regionalen Marktgegebenheiten und die Rechtsprechung der örtlichen Gerichte optimal zu berücksichtigen.

Wir entwickeln strategische Lösungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen schützen und langfristige Rechtssicherheit schaffen.

Im Detail

Unsere Leistungen

Pachtvertrags­gestaltung

Pachtverträge erfordern andere Regelungen als Mietverträge, da der Pächter das Objekt nicht nur nutzt, sondern wirtschaftlich betreibt. Wir gestalten rechtssichere Verträge, die die Besonderheiten Ihres Geschäftsbereichs berücksichtigen. Besonders wichtig sind Regelungen zu Investitionen, Instandhaltung, Pachtzinsanpassung und Vertragsbeendigung. Bei gastronomischen Pachten achten wir auf Öffnungszeiten, bauliche Anforderungen und behördliche Genehmigungen. Landwirtschaftliche Pachtverträge erfordern Regelungen zu Bewirtschaftung, Düngung und Ernteabführung. Unsere Kenntnis der regionalen Gepflogenheiten in Hamburg und Elmshorn fließt in jeden Vertragsentwurf ein.

Kündigungen und Beendigungs­streitigkeiten

Pachtverträge können aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, wobei die Kündigungsfristen oft länger sind als bei Mietverträgen. Wir beraten sowohl Pächter als auch Verpächter bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Dabei prüfen wir die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen. Bei Eigenbedarf oder anderen Kündigungsgründen entwickeln wir durchsetzungsstarke Strategien. Gleichzeitig verteidigen wir Pächter gegen ungerechtfertigte Kündigungen und verhandeln angemessene Übergangsfristen. Unsere Erfahrung mit den örtlichen Gerichten ermöglicht realistische Erfolgseinschätzungen.

Investitionsersatz und Entschädigungen

Pächter investieren oft erhebliche Beträge in die Verbesserung der gepachteten Objekte. Bei Vertragsbeendigung entstehen regelmäßig Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche. Wir setzen berechtigte Ersatzansprüche durch und wehren überzogene Forderungen ab. Dabei ist zwischen notwendigen Investitionen, Luxusausstattungen und vertraglich geregelten Verbesserungen zu unterscheiden. Unsere detaillierte Analyse der Investitionen und deren Wertsteigerung bildet die Grundlage für erfolgreiche Entschädigungsverhandlungen. Wir achten darauf, dass alle Beteiligten fair behandelt werden.

Pachtzins und Nebenkosten

Pachtzinsanpassungen folgen anderen Regeln als Mieterhöhungen. Wir unterstützen bei der rechtmäßigen Durchsetzung von Pachtzinserhöhungen und der Abwehr unbegründeter Erhöhungsverlangen. Dabei berücksichtigen wir die Entwicklung der Erträge, Investitionen und Marktgegebenheiten. Nebenkostenabrechnungen prüfen wir auf ihre Richtigkeit und setzen unberechtigte Nachforderungen durch. Unsere Kenntnis der lokalen Marktpreise in Hamburg und Elmshorn hilft bei der Bewertung angemessener Pachtzinsniveaus.

Rückgabe und Übergabe

Die ordnungsgemäße Rückgabe von Pachtobjekten erfordert sorgfältige Vorbereitung. Wir begleiten die Übergabe und klären Streitigkeiten über den Zustand des zurückgegebenen Objekts. Dabei ist zwischen normaler Abnutzung, Verschlechterungen und vertraglich geregelten Rückbauverpflichtungen zu unterscheiden. Bei landwirtschaftlichen Pachten achten wir auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Bodenqualität. Unser Ziel ist eine konfliktfreie Übergabe ohne langwierige Nachstreitigkeiten.

Unser Prozess

01.

Erstberatung

Wir bieten Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihrer pachtrechtlichen Situation. Wir bewerten die Rechtslage ehrlich und pragmatisch.

was gehört in die agb

02.

Strategie­entwicklung

Entwicklung einer individuellen Strategie unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Ziele und der regionalen Besonderheiten.

03.

Umsetzung

Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen durch Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung vor den regionalen Gerichten.

Nebenklage

Unsere Kanzlei

Mit unseren Standorten in Hamburg und Elmshorn sind wir optimal positioniert, um die vielfältigen Pachtstrukturen der Region zu betreuen. Hamburg als Großstadt bietet gastronomische Pachtverhältnisse, Gewerbepachten und besondere Formen wie Hafenpachten. Das Umland um Elmshorn ist geprägt von landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen und gewerblichen Pachtflächen. Diese Vielfalt spiegelt sich in unserer Beratungspraxis wider. Wir kennen die besonderen Herausforderungen verschiedener Pachtformen und die Rechtsprechung der örtlichen Gerichte. Unsere moderne Arbeitsweise ermöglicht auch die Betreuung kurzfristiger Termine und zeitkritischer Verhandlungen. Die gute Verkehrsanbindung beider Standorte erlaubt es uns, auch Außentermine wahrzunehmen und vor Ort zu beraten. Durch unsere regionale Vernetzung kennen wir die örtlichen Marktstrukturen und können realistische Einschätzungen zu Pachtwerten und Marktentwicklungen geben.

Ihre Vorteile

Pachtrecht ist stark von regionalen Besonderheiten geprägt. Landwirtschaftliche Pachten im Umland von Hamburg folgen anderen Regeln als Gastronomiepachten in der Innenstadt. Wir kennen die örtlichen Marktstrukturen, die Bewertung verschiedener Pachtformen und die Besonderheiten der regionalen Gerichte. Diese Kenntnisse ermöglichen es uns, realistische Strategien zu entwickeln und erfolgreiche Verhandlungen zu führen.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

FAQ

Der Pächter nutzt das Objekt zur Erzielung von Erträgen und hat umfangreichere Rechte und Pflichten. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen sind grundlegend anders.

Grundsätzlich ja, aber Sie sollten dies vertraglich regeln und Entschädigungsansprüche für die Vertragsbeendigung rechtzeitig sichern.

Nur bei entsprechenden Vertragsklauseln oder gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten. Wir prüfen die Zulässigkeit und Höhe von Erhöhungen.

Je nach Grund können Entschädigungspflichten oder Schadensersatzansprüche entstehen. Wir bewerten die Rechtsfolgen und minimieren Ihr Risiko.

Nach Ertragswert, Bodengüte und regionalen Marktpreisen. Wir kennen die örtlichen Pachtwerte und können angemessene Pachtzinsen bewerten.

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