Anwalt bei Räumungsklage

Anwalt bei Räumungsklage in Hamburg & Elmshorn: Ihr Recht auf Wohnraum

Fühlen Sie sich als Vermieter machtlos gegenüber säumigen oder vertragsbrüchigen Mietern? Sorgen Sie sich um den Wert Ihrer Immobilie und die anhaltenden finanziellen Verluste?

Wir verstehen Ihre Frustration und die Komplexität Ihrer Situation. Als spezialisierte Anwälte für Mietrecht und Räumungsklagen stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Immobilie zu schützen. Unsere Kanzlei Hartun & Killet bietet Ihnen nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch das Verständnis und die Unterstützung, die Sie in dieser herausfordernden Zeit benötigen. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Räumung.

Was uns auszeichnet:


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Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstberatung und Situationsanalyse
  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Vorbereitung und Einreichung der Räumungsklage
  • Vertretung vor Gericht
  • Durchsetzung des Räumungsurteils
  • Beitreibung von Mietschulden und Schadensersatz
  • Begleitung bei der Zwangsräumung

Ihr Eigentum zählt!
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Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation:

  1. Erstberatung und Situationsanalyse: In einem ausführlichen Erstgespräch erfassen wir Ihre individuelle Situation. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, analysieren die rechtlichen Aspekte Ihres Falles und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie. Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit über Ihre Optionen, die zu erwartenden Kosten und den zeitlichen Rahmen zu verschaffen. Wir beraten Sie ehrlich und transparent, ob eine Räumungsklage in Ihrem Fall der beste Weg ist oder ob alternative Lösungen in Betracht kommen.
  2. Außergerichtliche Verhandlungen: Bevor wir den Weg einer Räumungsklage einschlagen, prüfen wir die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Mit unserer Erfahrung und Verhandlungsstärke setzen wir uns für Ihre Interessen ein und versuchen, eine schnelle und kostengünstige Lösung zu erzielen. Dabei behalten wir stets das Ziel im Auge, Ihr Eigentum zu schützen und Ihre finanziellen Verluste zu minimieren. Sollte keine Einigung möglich sein, bereiten wir den nächsten Schritt vor.
  3. Vorbereitung und Einreichung der Räumungsklage: Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, bereiten wir sorgfältig die Räumungsklage vor. Wir sammeln alle relevanten Dokumente, formulieren die Klageschrift präzise und überzeugend und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Gericht ein. Unsere gründliche Vorbereitung und langjährige Erfahrung im Mietrecht erhöhen die Chancen auf ein schnelles und für Sie positives Verfahren.
  4. Vertretung vor Gericht: Vor Gericht vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und juristischem Scharfsinn. Wir präsentieren Ihre Sache überzeugend, antizipieren mögliche Gegenargumente und reagieren flexibel auf alle Entwicklungen im Verfahren. Unser Ziel ist es, ein Räumungsurteil zu Ihren Gunsten zu erwirken und dabei Ihre Rechte als Vermieter vollumfänglich zu wahren.
  5. Durchsetzung des Räumungsurteils: Nach einem erfolgreichen Gerichtsurteil unterstützen wir Sie bei der effektiven Durchsetzung. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte, koordinieren wenn nötig mit Gerichtsvollziehern und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen Ihr Eigentum so schnell wie möglich wieder zugänglich zu machen.
  6. Beitreibung von Mietschulden und Schadensersatz: Neben der Räumung kümmern wir uns auch um die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche. Wir verfolgen ausstehende Mietzahlungen und mögliche Schadensersatzansprüche mit Nachdruck. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Verluste zu minimieren und Ihnen zu dem Geld zu verhelfen, das Ihnen zusteht.
  7. Begleitung bei der Zwangsräumung: Sollte eine Zwangsräumung notwendig werden, stehen wir Ihnen auch in dieser schwierigen Phase zur Seite. Wir koordinieren den Prozess mit allen beteiligten Parteien, achten auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Unser Ziel ist es, diese letzte Phase des Verfahrens so reibungslos und stressfrei wie möglich für Sie zu gestalten.

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Unser Weg zu Ihrer rechtlichen Lösung:

  1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung: Schildern Sie uns Ihren Fall – wir bieten eine erste Bewertung Ihrer Situation.
  2. Ausführliche Analyse & Strategieentwicklung: Wir prüfen Ihren Fall im Detail und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.
  3. Umsetzung & Vertretung: Wir setzen die vereinbarte Strategie um und vertreten Ihre Interessen – sei es in Verhandlungen oder vor Gericht.

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Über Hartun & Killet - Ihre Experten für Räumungsklagen

Die Kanzlei Hartun & Killet steht für Kompetenz und Engagement im Mietrecht, insbesondere bei Räumungsklagen. Unser spezialisiertes Team verfügt über jahrelange Erfahrung und ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen, denen Vermieter gegenüberstehen. Wir kombinieren juristische Expertise mit einem empathischen Ansatz, um Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen. Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch Effizienz, Transparenz und eine klare Kommunikation aus. Bei Hartun & Killet finden Sie nicht nur einen Anwalt, sondern einen engagierten Partner, der Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt und Sie sicher durch den gesamten Prozess führt.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Räumungsverfahren typischerweise?

Die Dauer kann stark variieren und ist oft vom zuständigen Gericht abhängig. Wir setzen uns für eine möglichst zügige Abwicklung ein, um Ihre Belastung zu minimieren.

Kann ich die Kosten für die Räumungsklage vom Mieter zurückfordern?

Grundsätzlich ja, wenn Sie den Prozess gewinnen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, auch wenn die tatsächliche Eintreibung manchmal schwierig sein kann.

Welche Kündigungsgründe rechtfertigen eine Räumungsklage?

Häufige Gründe sind erhebliche Mietrückstände, wiederholte Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf des Vermieters. Die Rechtmäßigkeit muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Was kostet mich als Vermieter eine Räumungsklage?

Die Kosten variieren je nach Komplexität und Dauer des Verfahrens. Wir bieten transparente Kostenmodelle und besprechen die voraussichtlichen Kosten im Vorfeld mit Ihnen.

Was passiert, wenn der Mieter die Wohnung während des Verfahrens beschädigt?

Wir beraten Sie zu Möglichkeiten, weitere Schäden zu verhindern und helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Kann ich während des Räumungsverfahrens die Schlösser austauschen?

Nein, das wäre illegal. Wir beraten Sie zu legalen Möglichkeiten, Ihr Eigentum zu schützen, ohne sich selbst strafbar zu machen.

Welche Alternativen gibt es zu einer Räumungsklage?

Mögliche Alternativen sind Mediationsverfahren, Vergleichsverhandlungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen. Wir prüfen mit Ihnen alle Optionen, um eine für Sie optimale Lösung zu finden.

Was passiert, wenn der Mieter während des Verfahrens verschwindet?

Auch in solchen Fällen können wir die Räumung durchführen. Wir erklären Ihnen die notwendigen Schritte und unterstützen Sie dabei.

Kann ich als Vermieter Schadenersatz für Mietrückstände fordern?

Ja, neben der Räumung können Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Wir helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen und Ihre finanziellen Verluste zu minimieren.

Kann ich während des Räumungsverfahrens neue Mieter in die Wohnung lassen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Wir erklären Ihnen, wie Sie rechtlich korrekt vorgehen und wann Sie die Wohnung wieder vermieten können.

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