Kompetente Beratung und Vertretung bei WEG-Streitigkeiten, Beschlussanfechtungen und Eigentümerversammlungen in Hamburg und Elmshorn

Ihr Anwalt für Wohnungs­eigentumsrecht

Margarethe Johanna Sophie Hartun

Rechtsanwältin für Mietrecht,
Immobilienrecht, Baurecht

Regionale Expertise

Haben Sie Probleme in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Wurden fragwürdige Beschlüsse gefasst oder verweigert die Verwaltung notwendige Instandhaltungsmaßnahmen?

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein hochspezielles Rechtsgebiet, das sowohl juristische als auch technische Kenntnisse erfordert. Als erfahrene Anwälte für Wohnungseigentumsrecht in Hamburg und Elmshorn kennen wir die regionalen WEG-Verwaltungen, deren Arbeitsweise und die besonderen Herausforderungen des örtlichen Immobilienbestands. Gerade in Hamburg mit seinem hohen Altbauanteil und in Elmshorn mit verschiedenen Wohnanlagen entstehen spezifische Problemstellungen. Wir unterstützen Wohnungseigentümer dabei, ihre Rechte gegenüber der Gemeinschaft und der Verwaltung durchzusetzen.

Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst ohne langwierige Gerichtsprozesse zu lösen und die Handlungsfähigkeit der WEG zu erhalten.

Im Detail

Unsere Leistungen

Beschlussanfechtung und -durchsetzung

Fehlerhafte Eigentümerbeschlüsse können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir prüfen Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit und fechten sie bei Bedarf gerichtlich an. Gleichzeitig unterstützen wir bei der Durchsetzung rechtmäßiger Beschlüsse gegen unwillige Miteigentümer. Besonders bei kostspieligen Sanierungsmaßnahmen oder strittigen Sonderumlagen ist schnelles Handeln erforderlich. Unsere Kenntnis der örtlichen Gerichtspraxis ermöglicht realistische Erfolgseinschätzungen. Wir achten dabei stets darauf, die Funktionsfähigkeit der WEG nicht zu gefährden.

Instandhaltung und Modernisierung

Streitigkeiten über bauliche Maßnahmen sind in WEGs häufig. Wir beraten bei der ordnungsgemäßen Beschlussfassung über Instandhaltungsmaßnahmen und begleiten Modernisierungsprojekte rechtlich. Dabei prüfen wir die Kostentragung, die ordnungsgemäße Ausschreibung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Unsere Erfahrung mit den besonderen Herausforderungen des Hamburger und Elmshorner Gebäudebestands hilft dabei, technische und rechtliche Anforderungen in Einklang zu bringen. Wir achten darauf, dass alle Eigentümer angemessen beteiligt werden.

Streitigkeiten mit WEG-Verwaltungen

Konflikte mit der Hausverwaltung belasten das Gemeinschaftsleben erheblich. Wir setzen Ansprüche auf ordnungsgemäße Verwaltung, transparente Abrechnungen und pflichtgemäße Instandhaltung durch. Bei ungeeigneten Verwaltern begleiten wir den Abberufungsprozess und die Suche nach Nachfolgern. Unsere Kenntnis der regionalen Verwaltungslandschaft in Hamburg und Elmshorn ermöglicht es, qualifizierte Verwalter zu empfehlen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber der Verwaltung gewahrt bleiben.

Sondernutzungsrechte

Balkone, Gartenflächen oder Stellplätze sind häufige Streitpunkte in WEGs. Wir klären die rechtliche Zuordnung und setzen Sondernutzungsrechte durch. Dabei prüfen wir Teilungserklärungen, Grundbücher und faktische Nutzungsverhältnisse. Bei unklaren Abgrenzungen entwickeln wir einvernehmliche Lösungen. Unsere strukturierte Herangehensweise bringt Klarheit in komplexe Eigentumsverhältnisse. Ziel ist es, dauerhafte Regelungen zu schaffen, die alle Beteiligten akzeptieren können.

Hausgeld und Sonderumlagen

Unberechtigte Hausgeldnachforderungen oder überhöhte Sonderumlagen belasten Eigentümer finanziell. Wir prüfen Abrechnungen auf ihre Richtigkeit und setzen Rückzahlungsansprüche durch. Gleichzeitig vertreten wir WEGs bei der Durchsetzung offener Hausgeldbeträge gegen säumige Eigentümer. Unsere detaillierte Analyse der Kostenpositionen deckt Fehler auf und führt zu gerechten Abrechnungen. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Umlageschlüssel und Verteilungsregeln jeder WEG.

Unser Prozess

01.

Erstberatung

Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihres WEG-Problems. Wir bewerten die Rechtslage und Erfolgsaussichten ehrlich.

was gehört in die agb

02.

Strategie­entwicklung

Entwicklung einer WEG-spezifischen Strategie unter Berücksichtigung der Gemeinschaftsinteressen und regionalen Besonderheiten.

03.

Umsetzung

Durchsetzung Ihrer Rechte durch Verhandlung, Beschlussanfechtung oder andere geeignete rechtliche Mittel.

Nebenklage

Unsere Kanzlei

Als lokale Anwaltskanzlei mit Standorten in Hamburg und Elmshorn kennen wir die regionalen Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts genau. Hamburg mit seinem hohen Anteil an Eigentumswohnungen und Elmshorn mit verschiedenen Wohnanlagen prägen unsere tägliche Beratungspraxis. Wir sind vertraut mit den örtlichen WEG-Verwaltungen, deren Arbeitsweise und den häufigen Problemfeldern. Die Rechtsprechung der Amtsgerichte Hamburg und Pinneberg ist uns ebenso bekannt wie die Besonderheiten des regionalen Immobilienmarkts. Durch unseren erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltskurses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfügen wir über die notwendige Spezialisierung. Unsere moderne, digital unterstützte Arbeitsweise ermöglicht auch die Teilnahme an Eigentümerversammlungen per Video oder die schnelle Analyse von Verwaltungsunterlagen. Die gute Erreichbarkeit unserer Standorte macht persönliche Termine unkompliziert möglich.

Ihre Vorteile

Lokale Expertise ist im Wohnungseigentumsrecht besonders wertvoll, da sich WEG-Strukturen regional unterscheiden. Hamburg mit seinen vielen Altbauten bringt andere Herausforderungen mit sich als moderne Wohnanlagen in Elmshorn. Wir kennen die häufigsten Problemfelder, die Arbeitsweise der örtlichen Verwaltungen und die Rechtsprechungstendenzen der zuständigen Gerichte. Diese Kenntnisse fließen in unsere Beratung ein und ermöglichen zielgerichtete Lösungsansätze.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

FAQ

Grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe. Bei fehlerhafter Zustellung können die Fristen abweichen. Kontaktieren Sie uns schnell – Zeit ist entscheidend.

Ja, bei rechtswidrigen Beschlüssen oder Verletzung Ihrer Eigentümerrechte haben Sie Anfechtungs- und Unterlassungsansprüche.

Abberufung durch Mehrheitsbeschluss oder bei schweren Pflichtverletzungen auch ohne Mehrheit. Wir begleiten den gesamten Abberufungsprozess.

Bei berechtigten Ansprüchen trägt oft die WEG die Kosten. Wir klären die Kostentragung transparent im Vorfeld.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wir prüfen die Möglichkeiten einer Beschlussänderung oder Neuabstimmung.

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