
Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht
Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – für betroffene Familien eine emotionale und rechtliche Belastungsprobe. Das Strafmaß reicht von Erziehungsmaßregeln bis zu fünf Jahren Jugendstrafe, doch der Erziehungsgedanke steht stets im Vordergrund. Als spezialisierte Kanzlei begleitet Hartun & Killet Sie durch diesen schwierigen Prozess und erreicht in der Mehrheit der Fälle mildere Maßnahmen statt Freiheitsentzug.