Das Wichtigste im Überblick:
- Eine fristlose Kündigung ohne schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben ist zwar zunächst formell wirksam, jedoch muss der Arbeitgeber auf Nachfrage einen wichtigen Grund nachweisen können
 - Bei einer fristlosen Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich – die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage muss unbedingt eingehalten werden
 - Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen – tut er dies nicht, verbessert das Ihre rechtliche Position
 
Die Situation: Fristlose Kündigung – was nun?
Eine fristlose Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet. Von einem Tag auf den anderen sollen Sie nicht mehr zur Arbeit kommen – oft ohne jegliche Begründung. Dies ist eine existenzbedrohende Situation, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht wissen wir, wie belastend diese Situation für Sie ist. Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedroht nicht nur Ihre finanzielle Existenz, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Zukunft haben.
Rechtliche Grundlagen der fristlosen Kündigung
Eine fristlose Kündigung bedeutet die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Der Gesetzgeber hat für diese drastische Maßnahme jedoch hohe Hürden aufgestellt. Gemäß § 626 BGB muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.
Zwar muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nicht direkt im Kündigungsschreiben angeben. Er ist jedoch verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage den Grund unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Auskunftspflicht ergibt sich aus § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB.
Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Kündigung
Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die ersten Tage nach der Kündigung entscheidend sind. Vermeiden Sie emotionale Reaktionen gegenüber dem Arbeitgeber, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
Dokumentieren Sie stattdessen genau, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Fordern Sie unverzüglich schriftlich die Mitteilung des Kündigungsgrundes an. Parallel dazu sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
Unsere Strategie für Ihren Fall
Als Ihre Rechtsvertreter prüfen wir zunächst umfassend die Formwirksamkeit der Kündigung und das mögliche Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Kündigungsschutzverfahren. Wir achten besonders auf die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB und überprüfen, ob alle notwendigen Verfahrensschritte wie etwa die Betriebsratsanhörung eingehalten wurden.
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: In über 80% der von uns betreuten Fälle konnten wir entweder die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung nachweisen oder für unsere Mandanten vorteilhafte Vergleiche mit erheblichen Abfindungszahlungen aushandeln.
Unser Vorgehen für Sie
Nach Ihrer Kontaktaufnahme bieten wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen Termin für ein Beratungsgespräch an. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine erste Strategie.
Die erste Reaktion auf eine fristlose Kündigung ist entscheidend für den weiteren Verlauf. Nutzen Sie unsere langjährige Expertise im Arbeitsrecht, um Ihre Rechte optimal zu wahren. Kontaktieren Sie uns – wir stehen an Ihrer Seite.
Häufig gestellte Fragen
					 Muss ich die Kündigung ohne Angabe von Gründen akzeptieren? 
									
				Nein, Sie müssen eine unbegründete fristlose Kündigung nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber muss zwar den Grund nicht sofort im Kündigungsschreiben angeben, ist aber verpflichtet, Ihnen diesen auf Nachfrage mitzuteilen. Ohne einen wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung unwirksam.
					 Welche Fristen muss ich nach einer fristlosen Kündigung beachten? 
									
				Die wichtigste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Zusätzlich müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
					 Bekomme ich während des Kündigungsschutzverfahrens Arbeitslosengeld? 
									
				Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann eine Sperrzeit drohen, wenn die Kündigung durch Ihr Verhalten veranlasst wurde.
					 Was kostet mich die rechtliche Vertretung? 
									
				Die Kosten sollten Sie nicht von der Rechtsverfolgung abhalten. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Zudem besteht die Möglichkeit von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Im ersten Beratungsgespräch klären wir diese Fragen transparent mit Ihnen.
					 Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren? 
									
				Die Dauer variiert je nach Einzelfall und Arbeitsgerichtsbelastung. Eine erste Güteverhandlung findet meist innerhalb weniger Wochen statt. Viele Verfahren enden bereits hier mit einem Vergleich. Kommt es zur Hauptverhandlung, ist mit mehreren Monaten Verfahrensdauer zu rechnen.
					 Muss ich während des Verfahrens zur Arbeit erscheinen? 
									
				Dies hängt von den Umständen ab. Wir empfehlen meist, seine Arbeitsleistung ausdrücklich anzubieten, um Ansprüche auf Annahmeverzugslohn zu sichern. Die konkrete Vorgehensweise stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
					 Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Grund nennt? 
									
				Verweigert der Arbeitgeber auch auf Nachfrage die Mitteilung des Kündigungsgrundes, verbessert dies Ihre Position im Kündigungsschutzverfahren erheblich.
					 Kann ich während des laufenden Verfahrens einen neuen Job annehmen? 
									
				Ja, Sie können und sollten sich während des Verfahrens um eine neue Stelle bemühen.
					 Welche Erfolgsaussichten habe ich bei einer Kündigungsschutzklage? 
									
				Die Erfolgsaussichten sind bei fristlosen Kündigungen ohne erkennbaren wichtigen Grund meist gut.
					 Was kann ich tun, wenn ich selbst fristlos kündigen will? 
									
				Auch als Arbeitnehmer können Sie nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Typische Gründe sind ausbleibende Gehaltszahlungen oder gravierende Gesundheitsgefährdungen. Lassen Sie sich vor einer solchen Kündigung unbedingt rechtlich beraten, um keine Ansprüche zu gefährden.