Rechtsanwältin für Arbeitsrecht,
Fachanwältin für Strafrecht
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und fühlen sich hilflos? Wissen Sie nicht, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können?
Als Opfer einer Straftat haben Sie in vielen Fällen das Recht, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen. Unsere Fachanwältin für Strafrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur als Beweismittel im Strafverfahren fungieren, sondern als Verfahrensbeteiligte mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Opfervertretung und lassen Sie sich nicht allein.
Als Nebenkläger können Sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen und Ihre Rechte wahren. Unsere erfahrene Fachanwältin für Strafrecht vertritt Sie konsequent, stellt Beweisanträge, wahrt Ihre Interessen und bereitet Sie sorgfältig auf alle Termine vor. So sichern wir Ihnen eine starke Stimme im Verfahren und professionelle Begleitung.
Im Adhäsionsverfahren können Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Das erspart Ihnen ein separates Zivilverfahren und führt oft zu schnelleren Ergebnissen. Wir beantragen für Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz und setzen diese Ansprüche durch. Unsere Erfahrung zeigt, dass Adhäsionsverfahren oft erfolgreicher sind als spätere Zivilverfahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Adhäsionsverfahren.
Auch als Zeuge in einem Strafverfahren haben Sie Rechte, die geschützt werden müssen. Wir beraten Sie über Ihre Aussagepflicht und mögliche Verweigerungsrechte. Besonders bei belastenden Vernehmungen ist anwaltlicher Beistand wichtig. Wir bereiten Sie optimal auf die Vernehmung vor und begleiten Sie zu allen Terminen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Zeugenbeistand.
Opfer von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz im Strafverfahren. Wir beantragen für Sie Schutzmaßnahmen wie den Ausschluss der Öffentlichkeit, die Vernehmung per Videoübertragung oder andere Maßnahmen zum Schutz Ihrer Privatsphäre. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei Schutzmaßnahmen.
Als Opfer einer Straftat haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent durch. Oft können bereits im Strafverfahren erhebliche Beträge erreicht werden. Unsere Erfahrung in der Schadensberechnung kommt Ihnen zugute. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz bei Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Wenn Sie sich bedroht fühlen, können wir für Sie Kontakt- und Näherungsverbote beantragen. Diese Maßnahmen schützen Sie vor weiteren Übergriffen und geben Ihnen die nötige Sicherheit. Wir haben Erfahrung mit einstweiligen Anordnungen und können schnell reagieren. Ihr Schutz ist unser Auftrag.
01.
Vertrauliche Analyse Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte als Opfer einer Straftat
02.
Entwicklung der optimalen Strategie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Strafverfahren
03.
Konsequente Vertretung Ihrer Interessen in Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Vertretung von Opfern von Straftaten. Als Fachanwältin für Strafrecht hat Svenja Killet langjährige Erfahrung in der Opfervertretung und setzt sich konsequent für die Rechte der Geschädigten ein. Wir arbeiten eng mit Opferhilfeorganisationen zusammen und können Ihnen zusätzliche Unterstützung vermitteln. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht es uns, Sie auch überregional zu betreuen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz in der Opfervertretung. Wir verstehen, dass Sie als Opfer einer Straftat besonderen Schutz und Unterstützung benötigen. Deshalb nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie und behandeln Ihr Anliegen mit der nötigen Sensibilität. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine professionelle Vertretung die Erfolgschancen erheblich steigert.
Eine spezialisierte Kanzlei für Opfervertretung bietet Ihnen entscheidende Vorteile. Wir kennen die besonderen Bedürfnisse von Opfern von Straftaten und können Sie optimal betreuen. Unsere Erfahrung in der Nebenklagevertretung und im Adhäsionsverfahren kommt Ihnen zugute. Wir arbeiten eng mit Opferhilfeorganisationen zusammen und können Ihnen zusätzliche Unterstützung vermitteln. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich nicht allein.
Als Nebenkläger können Sie sich dem Strafverfahren als Verfahrensbeteiligter anschließen und haben eigene Rechte wie das Stellen von Fragen und Beweisanträgen. Opfer von Gewaltdelikten, Sexualstraftaten, Stalking und anderen schweren Straftaten sind berechtigt.
Die Kosten können oft über eine Beiordnung oder über die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden. Wir prüfen für Sie alle Finanzierungsmöglichkeiten. Wir vertreten Sie in Hamburg, Elmshorn und Umgebung.
Grundsätzlich haben Sie eine Aussagepflicht, aber es gibt Ausnahmen und Verweigerungsrechte. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und können verschiedene Schutzmaßnahmen vor dem Täter beantragen.
Die Höhe hängt von der Schwere der Tat und den Folgen ab. Wir berechnen Ihre Ansprüche individuell. Falls der Täter nicht zahlen kann, können Sie in bestimmten Fällen Entschädigung aus staatlichen Mitteln erhalten.
Ja, als Nebenkläger haben Sie das Recht, über alle wichtigen Entwicklungen informiert zu werden. Wir halten Sie über den gesamten Fortschritt auf dem Laufenden.
Sie haben rechtliche Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen.
So erreichst Du uns
Sie haben rechtliche Fragen oder benötigen Unterstützung?
Wir sind gerne für Sie da und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen.
Jetzt anrufen
E-Mail schreiben