Rechtsanwältin für Arbeitsrecht,
Fachanwältin für Strafrecht
Wurden Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen und fühlen sich unsicher? Wissen Sie nicht, welche Rechte Sie haben und was Sie aussagen müssen?
Als Zeuge in einem Strafverfahren haben Sie wichtige Rechte, die geschützt werden müssen. Nicht immer müssen Sie aussagen, und nicht jede Frage muss beantwortet werden. Unsere Fachanwältin für Strafrecht berät Sie über Ihre Rechte und begleitet Sie zu Vernehmungen. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht unter Druck gesetzt werden und nur das aussagen, was rechtlich erforderlich ist. Besonders bei belastenden Vernehmungen oder wenn Sie selbst betroffen sind, ist anwaltlicher Beistand wichtig.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Zeugenbeistand.
Als Zeuge haben Sie grundsätzlich eine Aussagepflicht, aber es gibt wichtige Ausnahmen. Wir beraten Sie über Ihre Verweigerungsrechte, etwa bei Verwandtschaftsverhältnissen, Berufsgeheimnissen oder wenn Sie sich selbst belasten würden. Nicht jeder muss alles aussagen. Unsere Fachanwältin für Strafrecht kennt alle Verweigerungsrechte und berät Sie individuell. Wir prüfen, ob Sie berechtigt sind, die Aussage zu verweigern oder bestimmte Fragen nicht zu beantworten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise bei Verweigerungsrechten.
Wir begleiten Sie zu polizeilichen Vernehmungen und Gerichtsterminen. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie nicht unter Druck gesetzt werden. Unsere Anwesenheit gibt Ihnen Sicherheit und Schutz vor unzulässigen Fragen. Wir können jederzeit eingreifen, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Besonders bei belastenden Vernehmungen ist anwaltlicher Beistand wichtig. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Begleitung von Zeugen.
Nicht jede Frage muss beantwortet werden. Wir schützen Sie vor unzulässigen Fragen zu Ihrem Privatleben, Ihren persönlichen Verhältnissen oder anderen nicht relevanten Bereichen. Unsere Fachanwältin für Strafrecht erkennt sofort, wenn Fragen unzulässig sind und kann eingreifen. Ihr Schutz vor unnötigen Belastungen hat für uns oberste Priorität. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Schutz von Zeugen.
Wenn Sie sich bedroht fühlen oder besonders schutzbedürftig sind, können wir Schutzmaßnahmen beantragen. Dazu gehören der Ausschluss der Öffentlichkeit, die Vernehmung per Videoübertragung oder andere Maßnahmen zum Schutz Ihrer Identität. Besonders Opfer von Gewaltdelikten oder Sexualstraftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz. Wir setzen uns für Ihren Schutz ein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei Schutzmaßnahmen.
Bei besonders schutzbedürftigen Zeugen kann eine audiovisuelle Vernehmung angeordnet werden. Wir begleiten Sie zu dieser Vernehmung und sorgen dafür, dass Sie sich sicher fühlen. Diese Form der Vernehmung ist oft schonender als eine Vernehmung im Gerichtssaal. Wir bereiten Sie optimal auf diese besondere Situation vor. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei audiovisuellen Vernehmungen.
01.
Vertrauliche Analyse Ihrer Situation und Aufklärung über Ihre Rechte als Zeuge
02.
Entwicklung der optimalen Strategie für die Vernehmung unter Berücksichtigung Ihrer Rechte
03.
Professionelle Begleitung zu allen Vernehmungen und Terminen
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Betreuung von Zeugen in Strafverfahren. Als Fachanwältin für Strafrecht hat Svenja Killet langjährige Erfahrung im Zeugenbeistand und kennt alle Rechte und Pflichten von Zeugen. Wir verstehen, dass eine Vernehmung belastend sein kann und nehmen uns ausreichend Zeit für Ihre Vorbereitung. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht es uns, Sie auch überregional zu betreuen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Zeugenbeistand. Wir wissen, dass Zeugen oft unfreiwillig in Strafverfahren hineingezogen werden und besondere Unterstützung benötigen. Deshalb behandeln wir Ihr Anliegen mit der nötigen Sensibilität und sorgen dafür, dass Sie sich sicher fühlen.
Ein spezialisierter Zeugenbeistand bietet Ihnen entscheidende Vorteile. Wir kennen alle Rechte und Pflichten von Zeugen und können Sie optimal schützen. Unsere Erfahrung in der Begleitung von Zeugen kommt Ihnen zugute. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht unter Druck gesetzt werden und nur das aussagen, was rechtlich erforderlich ist. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich nicht allein.
Grundsätzlich ja, aber es gibt wichtige Ausnahmen und Verweigerungsrechte. Wir beraten Sie über Ihre individuelle Situation. Bei unentschuldigtem Fehlen können Zwangsmaßnahmen angeordnet werden.
Ja, Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand bei Vernehmungen. Wir begleiten Sie gerne und bereiten Sie optimal vor, um die Vernehmung zu verkürzen.
Fragen zu Ihrem Privatleben, die nicht relevant sind, oder Fragen, die Sie selbst belasten würden. Wir schützen Sie vor unzulässigen Fragen. Falsche Aussagen können strafbar sein – wir bereiten Sie so vor, dass Sie wahrheitsgemäß aussagen können.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand. In bestimmten Fällen können die Kosten erstattet werden. Wir betreuen Sie in Hamburg, Elmshorn und Umgebung.
Vernehmungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, aber die Aussagen werden protokolliert. Wir können Schutzmaßnahmen beantragen. Falls Sie durch die Tat geschädigt wurden, beraten wir Sie über weitere Möglichkeiten.
Sie haben rechtliche Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen.
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