Anwalt WEG-Recht Hamburg: Klarheit in der Eigentümergemeinschaft

Margarethe Johanna Sophie Hartun

Rechtsanwältin für Mietrecht,
Immobilienrecht, Baurecht

Wenn die Eigentümerversammlung eskaliert

Die Versammlung hat eine teure Sanierung beschlossen, die Sie für überflüssig halten. Der Nachbar baut ohne Genehmigung um. Die Jahresabrechnung ist nicht nachvollziehbar, oder die Hausverwaltung reagiert seit Wochen nicht. In einer Eigentümergemeinschaft geht es fast immer um viel Geld und um das eigene Zuhause.

Das Wohnungseigentumsrecht ist seit der Reform zum 1. Dezember 2020 in vielen Punkten neu geregelt. Wer sich gegen einen Beschluss wehren will, hat dafür nur einen Monat Zeit. Danach wird der Beschluss bestandskräftig, auch wenn er fehlerhaft war.

Rechtsanwältin Margarethe Hartun berät Wohnungseigentümer in Hamburg und im Umland, außergerichtlich und vor Gericht. Sie erreichen uns in unserem Büro in Ottensen, telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz.

Im Detail

Unsere Leistungen

Beschluss­anfechtung

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung kann mit der Anfechtungsklage angegriffen werden. Die Klage muss nach § 45 WEG innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Sie richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wir prüfen Einladung, Ablauf und Inhalt des Beschlusses und reichen die Klage fristgerecht ein. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten.

Vertretung in der Eigentümer­versammlung

Steht eine wichtige Abstimmung an, bereiten wir Sie auf die Versammlung vor, formulieren Beschlussanträge und prüfen die Tagesordnung. So lassen sich viele Fehler vermeiden, bevor sie zu einem Rechtsstreit führen.

Hausgeld und Jahres­abrechnung

Ob Sie eine Abrechnung prüfen lassen wollen oder eine Gemeinschaft rückständiges Hausgeld eintreiben muss: Wir klären, welche Kosten nach Gesetz und Gemeinschaftsordnung wie zu verteilen sind, und setzen berechtigte Forderungen durch.

Bauliche Veränderungen

Für Ladestationen, barrierereduzierende Umbauten, Einbruchschutz, Glasfaseranschluss oder Steckersolargeräte können Eigentümer eine Gestattung verlangen. Andere Veränderungen brauchen einen Beschluss. Wir vertreten Sie, wenn die Gemeinschaft blockiert oder ein Nachbar ohne Beschluss umbaut.

Streit mit der Hausverwaltung

Die Verwaltung setzt Beschlüsse nicht um, legt keine Abrechnung vor oder überschreitet ihre Befugnisse? Wir beraten Eigentümer und Verwaltungsbeiräte zu Pflichten des Verwalters, zur Abberufung und zu möglichen Ansprüchen der Gemeinschaft.

Konflikte unter Eigentümern

Lärm, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, vermietete Einheiten mit wechselnden Gästen: Viele Streitigkeiten lassen sich mit einem klaren Schreiben lösen. Wo das nicht reicht, setzen wir Unterlassungsansprüche durch oder wehren sie ab.

Kauf und Verkauf von Eigentums­wohnungen

Vor dem Kauf lohnt ein Blick in Teilungserklärung, Protokolle und Rücklagen. Wir prüfen, welche Beschlüsse und Sonderumlagen auf Sie zukommen können, und beraten Verkäufer zu ihren Offenlegungspflichten.

Unser Beratungsprozess

01.

Erstberatung

Sie schildern uns die Lage und schicken uns Einladung, Protokoll oder Abrechnung. Wir sagen Ihnen, welche Fristen laufen und wie wir Ihre Chancen einschätzen.
was gehört in die agb

02.

Strategie

Wir besprechen, ob eine Anfechtung, ein Gespräch mit Verwaltung und Beirat oder ein Antrag für die nächste Versammlung der bessere Weg ist. Sie erfahren vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Beratungsgespräch im Büro

03.

Umsetzung

Wir verhandeln, stellen Anträge oder erheben Klage beim zuständigen Amtsgericht. Über jeden Schritt halten wir Sie auf dem Laufenden.
Nebenklage

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Hartun & Killet hat Büros in Hamburg-Ottensen (Ottenser Hauptstraße 2-6) und in Elmshorn. Im Wohnungseigentumsrecht betreuen wir Eigentümer aus Altona, Eimsbüttel, Ottensen und dem gesamten Hamburger Stadtgebiet sowie aus dem Umland.

Das Wohnungseigentumsrecht verantwortet Rechtsanwältin Margarethe Hartun. Ihr Schwerpunkt liegt im Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. Sie vertritt einzelne Eigentümer ebenso wie Verwaltungsbeiräte. Mehr über sie erfahren Sie auf ihrer Profilseite, allgemeine Informationen finden Sie unter Wohnungseigentumsrecht.

Ihre Vorteile

Fristen im Blick Bei Beschlussanfechtungen zählt jeder Tag. Wir prüfen sofort, bis wann gehandelt werden muss.

Büro in Hamburg Termine vor Ort in Ottensen oder in Elmshorn, alternativ per Telefon oder Video.

Ehrliche Einschätzung Nicht jeder Beschlussfehler lohnt einen Prozess. Wir sagen Ihnen, wann sich der Aufwand rechnet.

Immobilienrecht aus einer Hand Mietrecht, Kaufrecht und Maklerrecht gehören zu unseren Schwerpunkten. Das hilft, wenn mehrere Fragen zusammenkommen.

Team bespricht Fragen gemeinsam am Tisch
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

FAQ

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden (§ 45 WEG). Die Frist beginnt mit der Versammlung, nicht erst mit dem Zugang des Protokolls.
Seit der WEG-Reform richtet sich die Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 44 Abs. 2 WEG), nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer.
Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt.
Der Beschluss wird bestandskräftig und ist für alle Eigentümer verbindlich, auch wenn er fehlerhaft war. Nur nichtige Beschlüsse können ohne Frist angegriffen werden.
Etwa wenn der Gemeinschaft die Kompetenz für die Regelung fehlt oder der Beschluss gegen zwingendes Recht verstößt. Die Abgrenzung zur bloßen Anfechtbarkeit ist oft schwierig und sollte geprüft werden.
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge gestattet wird. Über die Art der Durchführung entscheidet die Gemeinschaft durch Beschluss. Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt.
Ein wirksamer Beschluss bindet auch die Eigentümer, die dagegen gestimmt haben. Halten Sie den Beschluss für fehlerhaft, müssen Sie ihn fristgerecht anfechten.
Die Gemeinschaft kann den Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen. Ob dann noch Vergütungsansprüche aus dem Verwaltervertrag bestehen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.
Ja. Wir unterstützen Beiräte bei der Prüfung von Abrechnungen, bei Konflikten mit der Verwaltung und bei der Vorbereitung von Versammlungen.
In unserem Büro in Hamburg-Ottensen, in Elmshorn oder telefonisch und per Videokonferenz. Unterlagen können Sie uns vorab per E-Mail schicken.

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