
Haftung des Maklers bei falscher Beratung
Der Immobilienkauf kann zum Albtraum werden, wenn der Makler falsche Angaben macht. Als Käufer haben Sie jedoch Rechte – von Schadensersatz bis zur Rückforderung der Provision. Die Kanzlei Hartun & Killet als erfahrene Anwälte für Maklerrecht unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir analysieren Ihren Fall, sichern Beweise und vertreten Sie kompetent – gerichtlich oder außergerichtlich.