Maklervertrag kündigen: So kommen Sie aus dem Vertrag

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Das Wichtigste im Überblick:

Der Makler meldet sich seit Wochen nicht, die Besichtigungen bleiben aus, oder Sie haben inzwischen selbst einen Käufer gefunden. Dann stellt sich schnell die Frage, wie Sie aus dem Maklervertrag wieder herauskommen. Viele Eigentümer fürchten, dass sie trotz Kündigung Provision zahlen müssen oder ihr Haus nicht mehr selbst verkaufen dürfen. Ob das so ist, hängt fast immer davon ab, welche Art von Maklervertrag Sie unterschrieben haben.

Welche Art von Maklervertrag haben Sie?

Im Alltag begegnen uns drei Formen:

  • Einfacher Maklervertrag: Der Makler darf tätig werden, muss es aber nicht. Sie dürfen parallel weitere Makler beauftragen und selbst verkaufen.
  • Einfacher Alleinauftrag: Sie beauftragen für eine feste Laufzeit nur diesen einen Makler. Der Makler verpflichtet sich im Gegenzug, aktiv für Sie tätig zu werden. Selbst verkaufen dürfen Sie weiterhin.
  • Qualifizierter Alleinauftrag: Zusätzlich verzichten Sie darauf, selbst zu verkaufen, und verpflichten sich, alle Interessenten an den Makler zu verweisen. Eine solche Einschränkung muss individuell ausgehandelt sein. In vorgedruckten Vertragsbedingungen ist sie regelmäßig angreifbar.

Welche Form vorliegt, steht selten in der Überschrift. Entscheidend sind die Klauseln zu Laufzeit, Eigenverkauf und Verweisungspflicht.

Wie komme ich aus einem Maklervertrag wieder raus?

Es gibt vier Wege, die sich je nach Vertrag unterscheiden:

  1. Kündigung eines einfachen Maklervertrags: Er kann in der Regel jederzeit beendet werden, weil der Makler ohnehin zu keiner Tätigkeit verpflichtet ist.
  2. Ablauf der Laufzeit beim Alleinauftrag: Befristete Alleinaufträge enden mit Fristablauf. Achten Sie auf Klauseln zur automatischen Verlängerung und kündigen Sie rechtzeitig vor dem Stichtag.
  3. Kündigung aus wichtigem Grund: Während einer festen Laufzeit ist eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn der Makler über Monate untätig bleibt, falsche Angaben zur Immobilie macht oder Ihre Interessen verletzt. Sinnvoll ist, den Makler vorher schriftlich zur Tätigkeit aufzufordern und die Untätigkeit zu dokumentieren.
  4. Widerruf: Haben Sie den Maklervertrag als Verbraucher per E-Mail, Telefon oder über ein Onlineportal geschlossen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. Mehr dazu in unserem Beitrag Maklervertrag widerrufen.

Kündigen Sie in jedem Fall so, dass Sie den Zugang beweisen können, zum Beispiel per Einschreiben oder per E-Mail und zusätzlich per Post.

Kann ein Maklervertrag jederzeit gekündigt werden?

Ein einfacher Maklervertrag ohne feste Laufzeit: in aller Regel ja. Ein Alleinauftrag mit fester Laufzeit: nein, nur aus wichtigem Grund. Übliche Laufzeiten liegen bei drei bis sechs Monaten. Sehr lange Bindungen in vorformulierten Verträgen können unwirksam sein. Wer sich in einem Alleinauftrag gefangen fühlt, sollte den Vertrag prüfen lassen, bevor er einen zweiten Makler beauftragt oder selbst mit Interessenten verhandelt.

Darf ich mein Haus trotz Maklervertrag selbst verkaufen?

Beim einfachen Maklervertrag und beim einfachen Alleinauftrag ja. Findet der Käufer ohne Zutun des Maklers zu Ihnen, schulden Sie keine Provision. Anders beim wirksam vereinbarten qualifizierten Alleinauftrag: Verkaufen Sie dann selbst, kann der Makler Schadensersatz verlangen.

Vorsicht bei Interessenten, die der Makler Ihnen bereits genannt oder gezeigt hat. Kommt der Verkauf später mit genau dieser Person zustande, kann der Provisionsanspruch trotz Kündigung bestehen bleiben, weil der Makler den Kontakt nachgewiesen hat.

Welche Kosten fallen bei der Kündigung eines Maklervertrags an?

Die Kündigung selbst kostet nichts. Provision schulden Sie nur, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt (§ 652 BGB). Ersatz für Aufwendungen wie Inserate, Fotos oder Exposé kann der Makler nur verlangen, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde (§ 652 Abs. 2 BGB). Pauschale Bearbeitungs- oder Reservierungsgebühren in vorformulierten Verträgen sind häufig angreifbar.

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gelten für Verbraucher zusätzliche Regeln: Der Maklervertrag bedarf der Textform (§ 656a BGB), und der Käufer muss nicht mehr Provision tragen als der Verkäufer. Wie weit dieser Halbteilungsgrundsatz reicht, erklären wir im Beitrag Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision. Hat der Makler Sie über wesentliche Punkte getäuscht, kann er seinen Lohnanspruch ganz verlieren, dazu mehr unter Lohnunwürdigkeit des Maklers.

So unterstützen wir Sie

Rechtsanwältin Margarethe Hartun prüft Ihren Maklervertrag auf Laufzeit, Eigenverkaufsverbot und Kostenklauseln, formuliert die Kündigung oder den Widerruf und wehrt unberechtigte Provisionsforderungen ab. Wir beraten Eigentümer, Käufer und Makler von Elmshorn aus und in Hamburg. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Seite Anwalt für Maklerrecht.

Häufige Fragen zur Kündigung eines Maklervertrags

Einen einfachen Maklervertrag können Sie in der Regel jederzeit kündigen. Ein befristeter Alleinauftrag endet mit Ablauf der Laufzeit oder vorzeitig nur aus wichtigem Grund. Wurde der Vertrag als Verbraucher per E-Mail, Telefon oder Onlineportal geschlossen, kommt zusätzlich ein Widerruf in Betracht.
Nur der einfache Maklervertrag ohne feste Laufzeit. Bei einem Alleinauftrag mit fester Laufzeit ist eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, etwa bei monatelanger Untätigkeit des Maklers.
Beim einfachen Maklervertrag und beim einfachen Alleinauftrag ja, ohne Provision, wenn der Käufer ohne Zutun des Maklers kommt. Nur ein individuell vereinbarter qualifizierter Alleinauftrag schließt den Eigenverkauf aus.
Die Kündigung ist kostenfrei. Provision fällt nur an, wenn der Makler einen Kaufvertrag nachgewiesen oder vermittelt hat. Aufwendungsersatz schulden Sie nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
Beim einfachen Maklervertrag nicht. Kündigen Sie einen befristeten Alleinauftrag vorzeitig, müssen Sie den wichtigen Grund benennen und belegen können, zum Beispiel die dokumentierte Untätigkeit des Maklers.
Ja, wenn der Kaufvertrag später mit einem Interessenten zustande kommt, den der Makler vor der Kündigung nachgewiesen oder vermittelt hat. Käufer, die Sie selbst gefunden haben, lösen keine Provision aus.

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Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026
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