Anwalt bei Kündigung in Hamburg

Anwalt bei Kündigung in Hamburg: Ihre Experten für das optimale Ergebnis

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder befürchten Sie, bald gekündigt zu werden? Fühlen Sie sich überrumpelt, machtlos und unsicher über Ihre Zukunft?

Bei der Kanzlei Hartun & Killet verstehen wir als erfahrene Anwälte für Kündigungsrecht, wie belastend und emotional aufreibend eine solche Situation sein kann. Wir wissen auch, wie entscheidend schnelles Handeln ist: Sie haben nach dem schriftlichen Eingang der Kündigung lediglich 3 Wochen Zeit, um zu reagieren und die Chance auf eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu bewahren.

Als Ihre spezialisierten Experten sind wir Ihr verlässlicher Partner in dieser kritischen Phase. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihren Fall sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei achten wir besonders darauf, dass keine wichtigen Fristen versäumt werden, die Ihre Ansprüche gefährden könnten.

Ob es darum geht, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, eine faire Abfindung auszuhandeln oder Sie bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Kündigungsschutzrecht und lassen Sie uns gemeinsam und zeitnah für Ihre berufliche Zukunft kämpfen.

Was uns auszeichnet:


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Ihr Anwalt für Kündigung: Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen
  • Kündigungsschutzklage
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Beratung bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Unterstützung bei Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz

Ihr gutes Recht zählt!
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Unsere Expertise für Ihren Fall

  1. Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen: Als Ihr Anwalt für Kündigungen ist unser erster Schritt die genaue Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung. Wir analysieren sorgfältig alle Aspekte, einschließlich Form, Zeitpunkt und angegebene Gründe. Diese gründliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für eine Kündigung ist entscheidend für Ihre weiteren rechtlichen Schritte. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, den Kündigungsschutz und mögliche Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Unser Ziel ist es, eventuelle Schwachstellen in der Kündigung zu identifizieren und eine solide Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen zu schaffen. Mit unserer Erfahrung können wir schnell einschätzen, ob die Kündigung anfechtbar ist und welche Erfolgschancen Sie bei einem rechtlichen Vorgehen haben.
  2. Kündigungsschutzklage: Sollte sich herausstellen, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig ist, unterstützen wir Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und vertreten Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht. Dabei achten wir streng auf die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist nach Erhalt der Kündigung, §§ 7, 4 S. 1 KSchG. Unser Ziel ist es, die Unwirksamkeit der Kündigung nachzuweisen und Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Sollte eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder von Ihnen nicht gewünscht sein, setzen wir uns für eine angemessene Abfindung ein. Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen zur Seite, erklären jeden Schritt verständlich und bereiten Sie optimal auf mögliche Verhandlungen oder Gerichtstermine vor.
  3. Verhandlung von Aufhebungsverträgen: In manchen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Wir prüfen, ob ein solcher Vertrag in Ihrer Situation vorteilhaft ist und verhandeln die bestmöglichen Konditionen für Sie. Dabei achten wir besonders auf Aspekte wie die Höhe der Abfindung, ein positives Arbeitszeugnis, die Freistellung und den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags im Vergleich zu anderen Optionen und stellen sicher, dass Ihre Interessen optimal gewahrt werden. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihnen finanzielle Sicherheit bietet und Ihre berufliche Zukunft nicht beeinträchtigt.
  4. Abfindungsverhandlungen: Wenn eine Trennung vom Arbeitgeber unvermeidbar ist, setzen wir uns für eine angemessene Abfindung ein. Wir nutzen unsere Erfahrung und Verhandlungsgeschick, um die bestmögliche finanzielle Kompensation für Sie zu erreichen. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Ihre Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, Ihre Position im Unternehmen und die spezifischen Umstände der Kündigung. Unser Ziel ist es, eine Abfindung zu erzielen, die Ihnen den Übergang in eine neue berufliche Phase erleichtert und Ihre finanziellen Einbußen bestmöglich kompensiert.
  5. Beratung bei betriebsbedingten Kündigungen: Bei betriebsbedingten Kündigungen prüfen wir zunächst, ob tatsächlich dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die Ihre Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Wir untersuchen, ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde und ob es möglicherweise alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen gibt. Sollte die betriebsbedingte Kündigung unvermeidbar sein, verhandeln wir für Sie einen Sozialplan oder einen Interessenausgleich, der Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt. Dabei setzen wir uns für faire Abfindungsregelungen, Outplacement-Maßnahmen oder Transfergesellschaften ein, um Ihren beruflichen Übergang zu erleichtern. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen der betriebsbedingten Kündigung für Sie so gering wie möglich zu halten und Ihre Zukunftsperspektiven zu sichern.
  6. Unterstützung bei Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz: Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz können nicht nur psychisch belastend sein, sondern auch zu ungerechtfertigten Kündigungen führen. Wir unterstützen Sie dabei, sich gegen Mobbing und unfaire Behandlung am Arbeitsplatz zu wehren. Zunächst analysieren wir die Situation gründlich und dokumentieren alle relevanten Vorfälle. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten, sei es durch direkte Gespräche mit dem Arbeitgeber, Einschaltung des Betriebsrats oder rechtliche Schritte. Unser Ziel ist es, ein gesundes Arbeitsumfeld wiederherzustellen oder, falls dies nicht möglich ist, eine faire Lösung für Ihren Ausstieg aus dem Unternehmen zu finden. Dabei achten wir besonders darauf, Ihre Reputation zu schützen und negative Auswirkungen auf Ihre weitere Karriere zu vermeiden.

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So einfach arbeiten wir zusammen

  1. Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine erste Einschätzung Ihres Falls.
  2. Erstgespräch: In einem persönlichen oder virtuellen Treffen analysieren wir Ihre Situation im Detail und entwickeln eine Strategie.
  3. Maßgeschneiderte Lösung: Wir setzen uns für Ihre Rechte ein, sei es durch Verhandlungen oder rechtliche Schritte, und halten Sie stets auf dem Laufenden.

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Ihre Experten für Kündigungsschutz: Kanzlei Hartun & Killet

Die Kanzlei Hartun & Killet ist Ihre erste Adresse, wenn es um kompetente rechtliche Unterstützung bei Kündigungen geht. Als junge, dynamische Kanzlei kombinieren wir fundiertes Fachwissen im Arbeitsrecht mit einem tiefen Verständnis für die persönliche Situation unserer Mandanten. Unser Fokus liegt auf einer gezielten, effizienten Fallbearbeitung, die stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klienten in den Mittelpunkt stellt. Wir setzen auf modernste digitale Tools und flexible Kommunikationswege, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Unsere Stärke liegt in der Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären und Sie als Mandanten aktiv in den Prozess einzubinden. Mit unserem Netzwerk von Experten, etwa aus den Bereichen Karriereberatung oder Mediation, bieten wir Ihnen ganzheitliche Lösungsansätze für Ihre berufliche Zukunft. Wählen Sie die Kanzlei Hartun & Killet als Ihren Anwalt für Kündigung. Unsere rechtliche Vertretung geht weit über das Übliche hinaus und bietet Ihnen in dieser herausfordernden Situation echten Mehrwert. Vertrauen Sie auf die Expertise eines spezialisierten Anwalts für Kündigung und kontaktieren Sie uns noch heute.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie in der Regel nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, vgl. §§ 7, 4 S.1 KSchG. Diese Frist ist sehr wichtig und sollte unbedingt eingehalten werden, da Sie sonst Ihre Chance verlieren könnten, gegen die Kündigung vorzugehen.

Muss ich während der Kündigungsfrist weiter zur Arbeit gehen?

Grundsätzlich ja, es sei denn, Sie wurden freigestellt oder es gibt andere Vereinbarungen. Die Arbeitspflicht besteht bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Eine Freistellung sollte immer schriftlich erfolgen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings kann eine Abfindung im Rahmen von Verhandlungen oder eines Gerichtsverfahrens vereinbart werden. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit und Gehalt.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung erfolgt bei schwerwiegenden Gründen ohne Einhaltung einer Frist und beendet das Arbeitsverhältnis sofort.

Kann mir gekündigt werden, wenn ich krank bin?

Grundsätzlich ja, allerdings darf die Kündigung nicht wegen der Krankheit erfolgen. Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist möglich, wenn andere Gründe vorliegen, wie z.B. betriebsbedingte Gründe.

Was ist eine Änderungskündigung?

Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Sie können dies unter Vorbehalt annehmen und rechtlich prüfen lassen.

Wie wirkt sich eine Kündigung auf mein Arbeitslosengeld aus?

Wenn Sie selbst kündigen oder eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit angemessener Abfindung gibt es in der Regel keine Sperrzeit.

Was sollte ein Aufhebungsvertrag beinhalten?

Ein Aufhebungsvertrag sollte klare Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur Höhe einer eventuellen Abfindung, zum Arbeitszeugnis, zur Freistellung und zu eventuellen Wettbewerbsverboten enthalten.

Warum sollte ich einen spezialisierten Anwalt für Kündigung konsultieren?

Ein spezialisierter Anwalt für Kündigung verfügt über tiefgreifende Kenntnisse im Arbeits- und Kündigungsrecht. Er kann die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung präzise beurteilen, Ihre Chancen realistisch einschätzen und die optimale Strategie für Ihren Fall entwickeln. Ob es um die Anfechtung der Kündigung, Verhandlung einer Abfindung oder Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrages geht – ein erfahrener Anwalt für Kündigung maximiert Ihre Erfolgsaussichten und schützt Ihre Rechte effektiv.

Was kann ich tun, wenn ich Mobbing am Arbeitsplatz erlebe, das möglicherweise zu einer Kündigung führen könnte?

Dokumentieren Sie alle Vorfälle genau mit Datum, Uhrzeit und Zeugen. Sprechen Sie, wenn möglich, mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Wenden Sie sich an den Betriebsrat, falls vorhanden. Suchen Sie frühzeitig rechtliche Beratung, um Ihre Optionen zu kennen und angemessen reagieren zu können.

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