privates Baurecht

Privates Baurecht

Bauprojekte sind rechtlich vielschichtig – gerade, wenn es um Verträge im Kontext „Bauen“ geht oder wenn Baumängel im Raum stehen. Diese Themen betreffen dann Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger und Handwerksunternehmen in ähnlicher Weise, auch wenn unterschiedliche Beteiligte natürlich unterschiedliche Interessen verfolgen.

Wir kennen Sichtweisen und Argumente aller Baubeteiligten. Deswegen beraten und vertreten wir Sie im privaten Baurecht – ob (privater) Bauherr, Bauträger oder Handwerksbetrieb –, wenn es um Vertragsrecht oder Haftungsfragen „am Bau“ geht.

Wir erstellen, prüfen und verhandeln Verträge für Sie und klären Ansprüche, wenn es zu Differenzen im Bauprojekt kommt. Nicht zuletzt setzen wir Ihre Ansprüche wegen Baumängeln außergerichtlich und vor Gericht durch oder wehren unberechtigte Ansprüche effektiv ab. Nicht zuletzt sind wir auch Ihre Ansprechpartner, wenn es um angrenzende rechtliche Themen im Kontext Bauen geht (Insolvenzrecht etc.).

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei für privates Baurecht ist RAin Hartun.

Vertragsrecht für Bauprojekte (vor Baubeginn)

Professionelle Verträge sind die Basis für ein erfolgreiches Bauprojekt. Insofern ist es wichtig, von der Planung des Projekts an die notwendigen Verträge im Blick zu halten und darauf zu achten, dass sie exakt zum geplanten (Bau-)Projekt passen. Das gilt unabhängig von Größe und Volumen des Projekts oder Auftrages, unabhängig davon, ob Sie als Privatperson einen Vertrag abschließen, als ausführendes Handwerksunternehmen oder als Projektträger etc.

Deswegen sind wir Ihre Ansprechpartner, wenn Sie anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Vertrag für ein Bauprojekt benötigen. Wir prüfen gerne Verträge, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden „auf Herz und Nieren“ und verhandeln Anpassungen, wenn das notwendig bzw. sinnvoll erscheint.

Im Zusammenhang u.a. mit diesen Verträgen im Baurecht unterstützen wir Sie gerne:

  • Werkvertrag (z. B. über Einzelleistungen, bei Renovierung etc.),
  • Gemeinschaftsvertrag (z. B. für gemeinsame Bauprojekte mehrerer Auftraggeber),
  • Bauüberwachungsvertrag/Bauleitungsvertrag,
  • Generalunternehmervertrag,
  • Bauträgervertrag,
  • Bauvertrag nach BGB,
  • Bauvertrag nach VOB/B sowie
  • Verbraucherbauverträge.

Für Unternehmen der Baubranche erstellen wir außerdem gerne individuelle Musterverträge oder allgemeine Vertragsbedingungen bzw. allgemeine Geschäftsbedingungen (AVB/AGB).

Sie benötigen Rat bzw. anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Vertrag für ein Bauprojekt? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!
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Im Bauprojekt

Gerade in Bauprojekten kann es zu Konflikten zwischen Vertragsparteien kommen. Sei es, dass Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden und damit der gesamte Projektplan ins Wanken gerät, sei es, dass Leistungen zwar erbracht, aber nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Aber auch wenn Leistungen unberechtigt nicht abgenommen bzw. nicht vertragsgemäß bezahlt werden, kann das zu Konflikten führen. Ebenfalls nicht selten sind rechtliche Probleme, wenn ein am Projekt beteiligtes Unternehmen Insolvenz anmelden muss.

In diesen und anderen Situationen unterstützen wir Sie. Wir kümmern uns darum, wenn Vertragspartner vertragliche Pflichten nicht (vollständig) bzw. nicht vertragsgemäß erfüllt haben (Durchführung Arbeiten, Abschlagszahlungen etc.), damit es nicht zu Bauzeitverzögerungen oder zum Stillstand des Projekts kommt. Genauso kümmern wir uns auch darum, Rechte und Ansprüche geltend zu machen, u.a. um alle Ansprüche, die sich aus Vertragsverletzungen ergeben können (z. B. Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) oder um Ansprüche auf Bauabnahme oder Zahlung, wenn diese unberechtigt ausbleiben.

Unsere Themen in der Bauphase im Überblick:

  • Bauverzögerung,
  • Behinderungsanzeige,
  • Einfordern von Bauleistungen,
  • mangelhafte Ausführung von Bauleistungen,
  • vertragliche Ansprüche wegen Schlechterfüllung von Bauleistungen (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz),
  • verweigerte Bauabnahme,
  • ausstehende (Abschlags-)Zahlungen,
  • Insolvenz von baubeteiligten Unternehmen in der Bauphase,
  • Kündigung von Verträgen,
  • allgemeine Haftungsfragen, z. B. für Unfälle etc., sowie
  • Nachtragvereinbarungen zu bestehenden Verträgen.

Können wir Ihnen im Bauprojekt helfen, Ihre Rechte zu klären und durchzusetzen? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
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Nach Ende des Bauprojekts: Baumängel

Nicht selten werden Baumängel erst nach Abschluss eines Bauprojektes erkannt bzw. machen sich erst nach Abschluss aller Bauarbeiten bemerkbar. Das kann u.a. Feuchtigkeitsschäden, Risse im Gebäude, aber auch Mängel in der Wärmedämmung etc. betreffen.

Die Ursachen können dann unterschiedlich sein: So können mangelhafte Baustoffe verwendet worden sein und zu entsprechenden Mängeln am Gebäude führen. Natürlich kann aber auch eine mangelhafte Ausführung der Bauarbeiten zu Baumängeln führen.

Sind diese Mängel tatsächlich vorhanden, sollten Verantwortliche entsprechend (rechtlich) zur Verantwortung gezogen werden. Aber nicht in allen Fällen sind Ansprüche wegen Baumängeln berechtigt bzw. werden nicht selten die „falschen Verantwortlichen“ in Verantwortung genommen. Hier gilt es dann, unberechtigte Ansprüche effizient abzuwehren.

Darum kümmern wir uns: Wir klären zunächst mögliche Rechte und Ansprüche und versuchen, diese Ansprüche möglichst effizient außergerichtlich geltend zu machen bzw. abzuwehren. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, setzen wir Ansprüche und Rechte natürlich auch vor Gericht durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Sie sind auf der Suche nach professioneller anwaltlicher Unterstützung im Zusammenhang mit Baumängeln? Als Bauherr oder Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
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