Anwalt Strafrecht in Hamburg & Elmshorn

Ihr Anwalt für Strafrecht in Hamburg & Elmshorn

Fühlen Sie sich dem Strafverfahren hilflos ausgeliefert? Sorgen Sie sich um Ihre Zukunft und die Auswirkungen auf Ihr persönliches Umfeld?

Wir verstehen, dass eine strafrechtliche Anschuldigung Sie in eine emotional belastende Situation bringt. Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Unser Team bei Hartun & Killet ist darauf spezialisiert, Mandanten in verschiedensten strafrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten und zu unterstützen.

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist und Sie sich eine individuelle und einfühlsame Betreuung wünschen. Genau das bieten wir Ihnen: Eine kompetente rechtliche Vertretung, kombiniert mit einem empathischen Ansatz, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich beizustehen und gemeinsam die bestmögliche Strategie für Ihre Verteidigung zu entwickeln.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen im Strafrecht. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und arbeiten hart daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – sei es eine Verfahrenseinstellung, ein Freispruch oder eine deutliche Strafmilderung.

Was uns auszeichnet:


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Unsere Leistungen im Überblick:

  • Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten
  • Beistand bei Betäubungsmittelstraftaten
  • Vertretung bei Körperverletzungsdelikten
  • Unterstützung bei Verkehrsstraftaten
  • Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor Gericht
  • Beratung und Verteidigung bei Hausdurchsuchungen
  • Unterstützung bei Strafbefehlsverfahren
  • Beratung zu Rechtsmitteln und Berufungsverfahren

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Umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts:

  1. Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten: Bei Wirtschaftsdelikten wie Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung ist eine frühzeitige und strategische Verteidigung entscheidend. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in diesem komplexen Rechtsgebiet und verstehen die weitreichenden Konsequenzen, die solche Vorwürfe für Ihre berufliche und persönliche Zukunft haben können. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu entkräften oder zumindest die möglichen Folgen zu minimieren. Dabei behalten wir stets das Ziel im Auge, Ihre Reputation und Ihre berufliche Existenz bestmöglich zu schützen.
  2. Beistand bei Betäubungsmittelstraftaten: Anklagen wegen Betäubungsmitteldelikten können schwerwiegende Folgen haben. Wir bieten Ihnen eine umfassende Verteidigung, die alle Aspekte Ihres Falles berücksichtigt. Unsere Erfahrung zeigt, dass oft Möglichkeiten bestehen, die Anklage zu entkräften oder zumindest eine deutliche Strafmilderung zu erreichen. Wir prüfen sorgfältig die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen und die Beweislage. Gegebenenfalls setzen wir uns für eine Therapie statt Strafe ein oder arbeiten auf eine Einstellung des Verfahrens hin. Unser Ziel ist es, nicht nur die rechtlichen Aspekte zu behandeln, sondern Ihnen auch einen Weg aus der Krise aufzuzeigen und Ihre Zukunftsperspektiven zu verbessern.
  3. Vertretung bei Körperverletzungsdelikten: Bei Vorwürfen der Körperverletzung ist eine sensible und gleichzeitig entschlossene Verteidigung gefragt. Wir untersuchen den Sachverhalt genau und prüfen mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder entschuldigende Umstände. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Sie ein. Dabei achten wir besonders darauf, die emotionalen und persönlichen Aspekte des Falles angemessen zu berücksichtigen und eine Lösung zu finden, die Ihnen hilft, die Situation zu bewältigen und nach vorne zu blicken.
  4. Unterstützung bei Verkehrsstraftaten: Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht können weitreichende Folgen für Ihre Mobilität und berufliche Situation haben. Wir verstehen, wie wichtig der Führerschein für Ihren Alltag und Ihre Erwerbstätigkeit ist. Unsere Verteidigung zielt darauf ab, den Führerscheinentzug zu vermeiden oder zumindest die Sperrfrist so kurz wie möglich zu halten. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Messverfahren und Blutentnahmen und nutzen jede Möglichkeit, die Vorwürfe gegen Sie zu entkräften.
  5. Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen: Eine polizeiliche Vernehmung kann entscheidend für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens sein. Wir raten Ihnen dringend, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, einen Anwalt zur Vernehmung hinzuzuziehen. Als Ihre Verteidiger begleiten wir Sie zu jeder Vernehmung und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir beraten Sie vorab ausführlich und unterstützen Sie dabei, keine voreiligen oder selbstbelastenden Aussagen zu machen. Unsere Anwesenheit gibt Ihnen Sicherheit und hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir achten darauf, dass die Vernehmung fair abläuft und Ihre Aussagen korrekt protokolliert werden. So schaffen wir eine solide Grundlage für Ihre weitere Verteidigung.
  6. Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Im Ermittlungsverfahren legen wir den Grundstein für Ihre erfolgreiche Verteidigung. Wir analysieren sorgfältig die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, prüfen die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen und entwickeln frühzeitig eine Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, das Verfahren möglichst schon in dieser Phase zu beenden oder zumindest günstige Weichen für den weiteren Verlauf zu stellen. Wir stehen Ihnen bei Vernehmungen zur Seite, sichten Akten und führen Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Durch unser frühzeitiges Eingreifen können wir oft eine Anklageerhebung verhindern oder die Vorwürfe abschwächen.
  7. Vertretung vor Gericht: Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie engagiert und kompetent vor Gericht. Wir bereiten Sie gründlich auf die Verhandlung vor, entwickeln eine überzeugende Verteidigungsstrategie und setzen diese konsequent um. Unsere erfahrenen Strafverteidiger kennen die Abläufe vor Gericht genau und wissen, worauf es ankommt. Wir hinterfragen kritisch die Beweisführung der Staatsanwaltschaft, führen effektive Zeugenbefragungen durch und plädieren überzeugend für Ihre Interessen. Unser Ziel ist es, einen Freispruch zu erwirken oder zumindest eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
  8. Beratung und Verteidigung bei Hausdurchsuchungen: Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in Ihre Privatsphäre. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten während einer Durchsuchung und können auf Ihren Wunsch hin vor Ort anwesend sein. Wir achten darauf, dass die Durchsuchung rechtmäßig abläuft und der Durchsuchungsbeschluss eingehalten wird. Im Nachgang prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und gehen gegebenenfalls dagegen vor. Wir unterstützen Sie auch bei der Rückforderung beschlagnahmter Gegenstände und beraten Sie hinsichtlich Ihrer weiteren Verteidigungsstrategie.
  9. Unterstützung bei Strafbefehlsverfahren: Strafbefehle sind ein vereinfachtes Verfahren, das ohne Hauptverhandlung zu einer Verurteilung führen kann. Wir prüfen den gegen Sie erlassenen Strafbefehl sorgfältig und beraten Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Oft können wir durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Reduzierung der Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Sollte ein Einspruch nötig sein, vertreten wir Sie kompetent im anschließenden Gerichtsverfahren und setzen uns für eine Verbesserung des Ergebnisses ein.
  10. Beratung zu Rechtsmitteln und Berufungsverfahren: Nach einer Verurteilung prüfen wir sorgfältig die Erfolgsaussichten möglicher Rechtsmittel wie Berufung oder Revision. Wir erklären Ihnen verständlich die Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie. Sollten wir Rechtsmittel einlegen, vertreten wir Sie engagiert in der nächsten Instanz. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung und unser fundiertes Wissen, um Verfahrensfehler aufzudecken oder eine günstigere Beweiswürdigung zu erreichen. Unser Ziel ist es, eine Aufhebung des Urteils oder zumindest eine deutliche Strafmilderung zu erwirken.

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Ihr Weg zu einer starken Verteidigung:

  1. Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine erste unverbindliche Anfrage.
  2. Persönliches Erstgespräch: In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und erläutern Ihnen mögliche Verteidigungsstrategien.
  3. Maßgeschneiderte Verteidigung: Wir entwickeln eine individuelle Strategie und vertreten Ihre Interessen engagiert in allen Phasen des Verfahrens.

Ihre Freiheit zählt!
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Hartun & Killet - Ihre erfahrenen Strafverteidiger

Die Kanzlei Hartun & Killet steht für kompetente und engagierte Strafverteidigung. Unser Team besteht aus erfahrenen Strafverteidigern, die sich durch fundiertes Fachwissen und eine empathische Mandantenbetreuung auszeichnen. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und eine individuelle Herangehensweise erfordert.

Unsere langjährige Erfahrung in verschiedensten Bereichen des Strafrechts ermöglicht es uns, auch in komplexen Fällen effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. In unserer Kanzlei finden Sie nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch menschliche Unterstützung in einer oft belastenden Lebenssituation.

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit Sicherheit und Orientierung zu geben. Wir setzen uns mit vollem Einsatz für Ihre Rechte ein und arbeiten hart daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Mit Hartun & Killet haben Sie einen starken und verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

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Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

Sie sollten so früh wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren, idealerweise sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Ihre Verteidigung vorbereiten.

Kann ich mir einen Pflichtverteidiger wünschen?

Ja, in Fällen notwendiger Verteidigung können Sie einen Wunsch bezüglich der Bestellung eines bestimmten Pflichtverteidigers äußern. Das Gericht wird diesem Wunsch in der Regel entsprechen, solange keine wichtigen Gründe dagegensprechen.

Was kostet mich die Verteidigung in einem Strafverfahren?

Die Kosten variieren je nach Komplexität und Umfang des Falles. In vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter besteht keine Pflicht zu erscheinen. Wir raten Ihnen, vor einer Aussage immer anwaltlichen Rat einzuholen.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Die Dauer eines Strafverfahrens kann stark variieren. Einfache Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Verfahren können sich über mehrere Jahre erstrecken. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung Ihres Falles ein.

Was bedeutet Unschuldsvermutung?

Die Unschuldsvermutung besagt, dass jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Kann ich nach einer Verurteilung noch in Berufung gehen?

Ja, gegen ein erstinstanzliches Urteil kann in der Regel Berufung eingelegt werden. Wir beraten Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsmittels.

Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Anklage?

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Hauptverhandlung, während eine Anklage zu einem regulären Gerichtsverfahren führt. Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden.

Kann ich eine einmal gemachte Aussage widerrufen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Aussage korrigieren oder ergänzen. Allerdings kann ein Widerruf die Glaubwürdigkeit beeinträchtigen. Wir raten daher zu sorgfältig überlegten Aussagen von Anfang an.

Wie kann ich mich am besten auf eine Gerichtsverhandlung vorbereiten?

Wir bereiten Sie gründlich auf die Verhandlung vor, besprechen mögliche Fragen und Strategien. Wichtig sind Ruhe, Ehrlichkeit und die Befolgung unserer Ratschläge während der Verhandlung.

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